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Datenschutzfolgeabschätzung DSFA

Datenschutz-Folgeabschätzung

Datenschutz-Folgeabschätzung in der DSGVO

Eine Datenschutz-Folgeabschätzung (DSFA) ist ein strukturierter Prozess, bei dem die potenziellen Risiken und Auswirkungen der Verarbeitung personenbezogener Daten auf die Privatsphäre der betroffenen Personen bewertet werden. Sie ist ein zentrales Instrument der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), um risikobehaftete Verarbeitungsvorgänge transparent zu machen und zu steuern.

Warum eine DSFA wichtig ist

Die DSFA hilft Organisationen, mögliche Datenschutzrisiken frühzeitig zu erkennen und geeignete Maßnahmen zur Minderung dieser Risiken zu ergreifen. Dadurch wird nicht nur die Compliance mit der DSGVO sichergestellt, sondern auch das Vertrauen von Kunden, Mitarbeitenden und Geschäftspartnern gestärkt.

Wann eine DSFA durchgeführt werden sollte (Art. 35 DSGVO)

Systematische und umfassende Bewertung persönlicher Aspekte: Wenn die Verarbeitung auf automatisierter Verarbeitung (einschließlich Profiling) beruht und erhebliche rechtliche oder ähnliche Auswirkungen auf betroffene Personen hat.

Umfangreiche Verarbeitung besonderer Kategorien von Daten: Gemäß Art. 9 DSGVO (z. B. Gesundheitsdaten, politische Meinungen, religiöse Überzeugungen) oder Art. 10 DSGVO (strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten).

Systematische und regelmäßige Überwachung öffentlich zugänglicher Bereiche: Beispielsweise großflächige Videoüberwachung.

Welche Elemente eine DSFA enthalten sollte

Systematische Beschreibung: Darstellung der geplanten Datenverarbeitungsvorgänge, einschließlich Zweck und Rechtsgrundlage.

Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit: Bewertung, ob die Verarbeitung in Bezug auf den Zweck angemessen ist.

Risiken für Rechte und Freiheiten: Analyse der Risiken, die für betroffene Personen entstehen können.

Geplante Maßnahmen: Beschreibung, wie identifizierte Risiken bewältigt und personenbezogene Daten geschützt werden sollen.

Durchführung und Konsultation bei der DSFA

Zusammenarbeit mit dem Datenschutzbeauftragten: Es wird empfohlen, die DSFA in enger Abstimmung mit dem Datenschutzbeauftragten (DSB) durchzuführen, falls ein solcher vorhanden ist. Dies stellt sicher, dass rechtliche und organisatorische Aspekte gleichermaßen berücksichtigt werden.

Berücksichtigung der Ergebnisse: Nach Abschluss der DSFA sollte die Organisation die Ergebnisse in ihre Prozesse einfließen lassen und geeignete Maßnahmen ergreifen, um die identifizierten Datenschutzrisiken zu minimieren.

Konsultation der Aufsichtsbehörde: In Fällen, in denen die DSFA zeigt, dass die geplante Verarbeitung trotz ergriffener Maßnahmen ein hohes Risiko darstellt, sollte die zuständige Datenschutzbehörde konsultiert werden. Dies entspricht den Anforderungen von Artikel 36 DSGVO.

Was ist eine Datenschutz-Folgeabschätzung?

Eine Datenschutz-Folgeabschätzung (DSFA) – auch Data Protection Impact Assessment (DPIA) genannt – ist eine strukturierte Analyse, die die potenziellen Risiken einer Datenverarbeitung für die Privatsphäre der Betroffenen untersucht. Ziel ist es, Gefahren frühzeitig zu erkennen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um diese Risiken zu minimieren. Anders als eine allgemeine Risikoanalyse ist die DSFA speziell auf den Schutz personenbezogener Daten ausgerichtet.

Wann ist eine Datenschutz-Folgeabschätzung Pflicht?

Laut Art. 35 DSGVO muss eine DSFA erfolgen, wenn die geplante Datenverarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko birgt. Typische Beispiele sind:

Verarbeitung sensibler Daten (z. B. Gesundheitsdaten, biometrische Informationen).
Systematische Überwachung (z. B. Videoüberwachung an öffentlichen Orten).
Innovative Technologien wie Künstliche Intelligenz oder Big-Data-Analysen, bei denen das Ausmaß der Verarbeitung schwer abzuschätzen ist.
Profiling oder automatisierte Entscheidungsfindungen, die erhebliche Auswirkungen auf betroffene Personen haben können.

In manchen Ländern veröffentlichen Datenschutzbehörden zudem Blacklists und Whitelists, anhand derer Unternehmen einschätzen können, ob ihre Verarbeitung besonders risikoreich ist.

Ablauf einer DSFA

Beschreibung der Verarbeitung: Zweck und Umfang der Datenverarbeitung, welche Daten erhoben werden, Speicherdauer, geplante technische und organisatorische Maßnahmen.
Einschätzung der Notwendigkeit: Prüfung, ob die Verarbeitung wirklich notwendig ist oder ob weniger eingriffsintensive Alternativen bestehen.
Risikobewertung: Analyse möglicher Gefahren für die Privatsphäre und Rechte der Betroffenen (z. B. Datenumfang, Zugriffsrechte, Missbrauchsszenarien).
Maßnahmenplan: Definition technischer (z. B. Verschlüsselung, Pseudonymisierung) und organisatorischer Maßnahmen (z. B. Schulungen, Zugriffsbeschränkungen).
Dokumentation: Schriftliche Festhaltung aller Ergebnisse, als Nachweis für Aufsichtsbehörden und Leitfaden für die Umsetzung.

Praxisbeispiel: Einführung eines Telemedizin-Portals in einer Arztpraxis

Dieses Beispiel zeigt, wie eine mittelgroße Arztpraxis eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) für die Einführung eines Telemedizin-Portals durchführt. Dabei werden die einzelnen Schritte systematisch durchlaufen – von der Beschreibung der Verarbeitung bis zur Dokumentation.

Beschreibung der Verarbeitung

Eine mittelgroße Arztpraxis plant die Einführung eines neuen Telemedizin-Portals, über das Patientinnen und Patienten online Termine buchen, medizinische Dokumente (z. B. Befunde, Rezepte) einsehen und Video-Sprechstunden in Anspruch nehmen können. Hierbei werden sensible Gesundheitsdaten verarbeitet und in einer Cloud gespeichert.

Einschätzung der Notwendigkeit

Die Praxisleitung prüft, ob die Erhebung dieser Daten in der geplanten Form erforderlich ist. Sie stellt fest, dass für eine effiziente Telemedizin-Lösung die Speicherung ausgewählter Gesundheitsinformationen notwendig ist, um Diagnosen und Behandlungsempfehlungen zu erstellen. Ein reines Buchungssystem ohne Patientenakte würde den angestrebten Service nicht ermöglichen.

Risikobewertung

Art der Daten: Besonders sensible Gesundheitsdaten.
Umfang: Mehrere tausend Patienten könnten das Portal nutzen.
Speicherort: Externe Cloud-Infrastruktur.

Mögliche Risiken:

  • Unbefugter Zugriff auf Patientenakten durch Hacker oder Insider.
  • Datenleaks durch Sicherheitslücken in der Cloud.
  • Identitätsdiebstahl durch Zusammenführung persönlicher und medizinischer Daten.

Die Gesamtbewertung ergibt ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten der Betroffenen, da eine Kompromittierung von Gesundheitsdaten erhebliche Auswirkungen haben kann.

Maßnahmenplan

Technische Maßnahmen:

  • Zwei-Faktor-Authentifizierung für Patienten und Praxispersonal.
  • Verschlüsselung der Daten bei Übertragung (HTTPS/TLS) und Speicherung.
  • Regelmäßige Sicherheits-Updates und Penetrationstests.

Organisatorische Maßnahmen:

  • Zugriffs- und Rechtemanagement: Nur autorisierte Mitarbeitende sehen sensible Daten.
  • Datenschutz-Schulungen für Mitarbeitende zur sicheren Nutzung des Portals.
  • Abschluss eines AV-Vertrags mit dem Cloud-Provider (DSGVO-konform).

Prozessuale Maßnahmen:

  • Klare Aufbewahrungs- und Löschfristen mit automatisierter Entfernung alter Daten.
  • Incident-Response-Plan: Vorgehen bei Sicherheitsvorfällen ist dokumentiert und geübt.

Dokumentation

Die gesamte Datenschutz-Folgenabschätzung wird schriftlich dokumentiert, inklusive aller Entscheidungen, Analysen und Maßnahmen. Sie dient als Nachweis gegenüber Aufsichtsbehörden und als Leitfaden für die Umsetzung. Bei Änderungen am Telemedizin-Portal (z. B. neue Features, zusätzliche Datenkategorien) wird die DSFA überprüft und aktualisiert.

Ergebnis

Dank der durchgeführten Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) kann die Arztpraxis sicherstellen, dass sie die sensiblen Patientendaten im Telemedizin-Portal gemäß DSGVO schützt. Die beschriebenen technischen, organisatorischen und prozessualen Maßnahmen reduzieren das Risiko eines Datenmissbrauchs erheblich.

Patientinnen und Patienten profitieren von einem modernen und sicheren Service, während das Praxis-Team rechtlich abgesichert und als vertrauenswürdiger Partner agiert.

Datenschutz-Folgeabschätzung Beispiel: Microsoft Office 365

Ob eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) für die Nutzung von Microsoft Office 365 in Deutschland erforderlich ist, hängt von den spezifischen Verarbeitungsaktivitäten und den damit verbundenen Risiken ab. Office 365 ist ein Cloud-basierter Dienst, der Anwendungen wie E-Mail, Dateispeicherung, Zusammenarbeitstools und Kommunikationslösungen umfasst. Bei der Nutzung können personenbezogene Daten verarbeitet und gespeichert werden, oft auch mit einer Übermittlung an Microsoft als Auftragsverarbeiter.

Art der verarbeiteten Daten

Werden besondere Kategorien personenbezogener Daten verarbeitet (z. B. Gesundheitsdaten, politische Meinungen, religiöse Überzeugungen) oder Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten? Je sensibler die Daten, desto eher ist eine DSFA notwendig.

Umfang der Datenverarbeitung

Wie viele Personen sind von der Verarbeitung betroffen und in welchem Umfang werden ihre Daten verarbeitet? Große Nutzerzahlen oder umfangreiche Datenmengen erhöhen das Risiko.

Systematische Überwachung

Findet eine regelmäßige Überwachung der betroffenen Personen statt, z. B. durch Überwachungs- oder Analysetools innerhalb von Office 365? Dies kann die Notwendigkeit einer DSFA begründen.

Risiken für Rechte und Freiheiten

Könnten die Verarbeitungsaktivitäten im Zusammenhang mit Office 365 erhebliche Auswirkungen auf die Privatsphäre der betroffenen Personen haben? Wenn ja, spricht dies für eine DSFA.

Wenn die Nutzung von Office 365 mit hohen Risiken für die Rechte und Freiheiten der Betroffenen verbunden ist, sollte eine DSFA durchgeführt werden. In jedem Fall ist es ratsam, die Datenschutzbestimmungen und Sicherheitsmaßnahmen von Microsoft Office 365 sorgfältig zu prüfen und die Nutzung im Einklang mit DSGVO und BDSG sicherzustellen. Dabei kann auch ein Datenschutzbeauftragter, falls vorhanden, unterstützen.

Fazit

Die Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) ist ein unverzichtbares Werkzeug, um die Risiken datenintensiver Prozesse frühzeitig zu erkennen und angemessene Schutzmaßnahmen zu treffen. In einer Zeit, in der Datenlecks und Cyberangriffe Schlagzeilen machen, lohnt es sich für Unternehmen, die DSFA nicht nur als Pflichtübung, sondern als Chance für mehr Datenschutz und Prozessoptimierung zu verstehen.

So wird aus einer vermeintlich lästigen Vorschrift ein echtes Qualitätsmerkmal, das langfristig Rechts- und Zukunftssicherheit schafft.

FAQ zur Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA)

Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Datenschutzfolgeabschätzung nach DSGVO – praxisnah und verständlich erklärt.

1Was ist eine Datenschutz-Folgeabschätzung (DSFA)?

Eine Datenschutzfolgeabschätzung (auch Data Protection Impact Assessment, DPIA) ist eine strukturierte Analyse gemäß DSGVO, die mögliche Risiken einer Datenverarbeitung für die betroffenen Personen untersucht. Ziel ist es, Gefahren frühzeitig zu erkennen und geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen.

2Wann muss eine DSFA durchgeführt werden?

Laut Art. 35 DSGVO ist eine DSFA immer dann Pflicht, wenn eine Datenverarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten der Betroffenen mit sich bringt. Beispiele: Verarbeitung sensibler Daten (z. B. Gesundheitsdaten), umfangreiche Videoüberwachung, Profiling oder innovative Technologien wie KI.

3Wie läuft eine DSFA ab?
  • Beschreibung der Verarbeitung (Zweck, Umfang, Art der Daten)
  • Einschätzung der Notwendigkeit (Gibt es weniger eingriffsintensive Alternativen?)
  • Risikobewertung (Mögliche Gefahren für die Privatsphäre analysieren)
  • Maßnahmenplan (Technische und organisatorische Vorkehrungen definieren)
  • Dokumentation (Alle Schritte schriftlich festhalten)
4Welche Vorteile hat eine DSFA für Unternehmen?
  • Rechtssicherheit: DSGVO-Compliance und geringeres Risiko von Bußgeldern.
  • Kundenvertrauen: Transparenz bei Datenschutzmaßnahmen stärkt das Image.
  • Prozessoptimierung: DSFA deckt oft veraltete oder ineffiziente Abläufe auf.
  • Wettbewerbsvorteil: Ein hohes Datenschutzniveau wird von vielen Partnern geschätzt.
5Was passiert, wenn ich die Datenschutzfolgeabschätzung nicht durchführe?

Unternehmen riskieren hohe Bußgelder, Abmahnungen und Imageschäden. Die DSFA ist ein zentrales Werkzeug, um Risiken zu erkennen und Schutzmaßnahmen nachzuweisen.

6Wer führt die DSFA durch?

In der Regel verantwortet die Geschäftsleitung oder die Datenschutzabteilung das Projekt. Datenschutzbeauftragte (DSB) oder externe Dienstleister können eingebunden werden, um Expertise beizusteuern oder den Prozess zu begleiten.

7Wie detailliert muss die DSFA-Dokumentation sein?

Der Umfang richtet sich nach der Komplexität und dem Risiko der Verarbeitung. Grundsätzlich sollte sie so aussagekräftig sein, dass sie im Fall einer Prüfung durch die Aufsichtsbehörde alle Entscheidungen und Maßnahmen nachvollziehbar darlegt.

8Welche technischen und organisatorischen Maßnahmen kann eine DSFA empfehlen?

Beispiele: Verschlüsselung, Pseudonymisierung, Zugriffsbeschränkungen, Löschkonzepte oder Mitarbeiterschulungen. Ziel ist stets, das Risiko für Betroffene zu minimieren.

9Kann ich eine DSFA nachträglich durchführen?

Ja, eine DSFA ist auch nachträglich möglich – und oft geboten, wenn sich Risiken erhöhen oder neue Verarbeitungsschritte hinzukommen. Dennoch empfiehlt es sich, die DSFA frühzeitig in der Planungsphase durchzuführen.

10Wie häufig sollte ich die DSFA aktualisieren?

Immer dann, wenn sich wesentliche Änderungen an der Verarbeitung ergeben (z. B. neue Technologien, größere Datenmengen, neue Geschäftsmodelle). Regelmäßige Überprüfungen stellen sicher, dass Schutzmaßnahmen aktuell bleiben.

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Stefan Stroessenreuther

Stefan Stroessenreuther

Consulting Qualitätsmanagement ISO 9001 | Personenzertifizierter IATF 16949 und VDA 6.3 Auditor | Information Security Officer ISO/IEC 27001 | Dozent IMB Integrations Modell Bayreuth | Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Qualität | Lead Auditor ISO 14001 | Lead Auditor ISO 45001 | Lead Auditor ISO 9001

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