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Datenschutzfolgeabschätzung DSFA

Datenschutz-Folgeabschätzung

Datenschutz-Folgeabschätzung in der DSGVO

Eine Datenschutz-Folgeabschätzung (DSFA) ist ein Prozess, bei dem die potenziellen Risiken und Auswirkungen der Verarbeitung personenbezogener Daten auf die Privatsphäre der betroffenen Personen bewertet werden. Die DSFA hilft Organisationen, mögliche Datenschutzrisiken frühzeitig zu erkennen und geeignete Maßnahmen zur Minderung dieser Risiken zu ergreifen, um die Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu gewährleisten.

Die DSFA sollte insbesondere in den folgenden Situationen durchgeführt werden (Artikel 35 DSGVO):

  • Bei einer systematischen und umfassenden Bewertung persönlicher Aspekte betroffener Personen, die sich auf automatisierte Verarbeitung stützt, einschließlich Profiling, wenn dies erhebliche rechtliche Auswirkungen oder ähnliche erhebliche Auswirkungen auf die betroffenen Personen hat.
  • Bei umfangreicher Verarbeitung besonderer Kategorien von Daten gemäß Artikel 9 der DSGVO (z. B. Gesundheitsdaten, politische Meinungen, religiöse Überzeugungen) oder personenbezogener Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten gemäß Artikel 10 der DSGVO.
  • Bei einer systematischen und regelmäßigen Überwachung eines öffentlich zugänglichen Bereichs in großem Umfang, z. B. durch Videoüberwachung.

Die DSFA sollte folgende Elemente enthalten:

  • Eine systematische Beschreibung der geplanten Datenverarbeitungsvorgänge, einschließlich Zweck und Rechtsgrundlage.
  • Eine Bewertung der Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit der Verarbeitung in Bezug auf den Zweck.
  • Eine Bewertung der Risiken für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen.
  • Die geplanten Maßnahmen zur Bewältigung der identifizierten Risiken und zum Schutz der personenbezogenen Daten.

Es wird empfohlen, die DSFA in Zusammenarbeit mit dem Datenschutzbeauftragten (DSB) durchzuführen, falls ein solcher vorhanden ist. Nach Abschluss der DSFA sollte die Organisation die Ergebnisse berücksichtigen und entsprechende Maßnahmen ergreifen, um die Datenschutzrisiken zu minimieren. In bestimmten Fällen, insbesondere wenn die DSFA zeigt, dass die Verarbeitung trotz der ergriffenen Maßnahmen ein hohes Risiko darstellt, sollte die zuständige Datenschutzbehörde konsultiert werden.

Was ist eine Datenschutz-Folgeabschätzung?

Eine Datenschutz-Folgeabschätzung (DSFA) – auch Data Protection Impact Assessment (DPIA) genannt – ist eine strukturierte Analyse, die die potenziellen Risiken einer Datenverarbeitung für die Privatsphäre der Betroffenen untersucht. Das Ziel ist, mögliche Gefahren frühzeitig zu erkennen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um diese Risiken zu minimieren. Anders als eine allgemeine Risikoanalyse ist die Datenschutz-Folgeabschätzung speziell auf den Schutz personenbezogener Daten ausgerichtet.

Wann ist eine Datenschutzfolgeabschätzung Pflicht?

Laut Art. 35 DSGVO muss eine DSFA erfolgen, wenn die geplante Datenverarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko birgt. Typische Beispiele sind:

  • Verarbeitung sensibler Daten (z. B. Gesundheitsdaten, biometrische Informationen).
  • Systematische Überwachung (z. B. Videoüberwachung an öffentlichen Orten).
  • Innovative Technologien wie Künstliche Intelligenz oder Big-Data-Analysen, bei denen das Ausmaß der Verarbeitung schwer abzuschätzen ist.
  • Profiling oder automatisierte Entscheidungsfindungen, die erhebliche Auswirkungen auf die betroffenen Personen haben können.


In manchen Ländern veröffentlichen die Datenschutzbehörden zudem Blacklists und Whitelists, anhand derer Unternehmen abschätzen können, ob ihre Verarbeitung besonders risikoreich ist.

Ablauf einer DSFA

  • Beschreibung der Verarbeitung: Zunächst wird der genaue Zweck und Umfang der Datenverarbeitung dargelegt. Welche Daten werden erhoben? Wie lange werden sie gespeichert? Welche technischen und organisatorischen Maßnahmen sind geplant?
  • Einschätzung der Notwendigkeit: Im nächsten Schritt wird geprüft, ob die Erhebung und Verarbeitung der jeweiligen Daten tatsächlich notwendig ist, oder ob es weniger eingriffsintensive Alternativen gibt.
  • Risikobewertung: Nun wird ermittelt, welche Gefahren für die Privatsphäre und die Rechte der Betroffenen bestehen. Dabei spielen Faktoren wie Datenumfang, Zugriffsrechte, rechtliche Anforderungen und mögliche Missbrauchsszenarien eine Rolle.
  • Maßnahmenplan: Basierend auf der Risikoanalyse werden konkrete Maßnahmen definiert, um identifizierte Risiken zu reduzieren. Das können technische Vorkehrungen (z. B. Verschlüsselung, Pseudonymisierung) oder organisatorische Schritte (z. B. Schulungen, Richtlinien, Zugriffsbeschränkungen) sein.
  • Dokumentation: Abschließend wird alles schriftlich festgehalten. Diese Dokumentation dient als Nachweis bei Kontrollen durch Aufsichtsbehörden und als Leitfaden für die weitere Umsetzung.

Praxisbeispiel: Einführung eines Telemedizin-Portals in einer Arztpraxis

  • Beschreibung der Verarbeitung
    • Eine mittelgroße Arztpraxis plant die Einführung eines neuen Telemedizin-Portals, über das Patientinnen und Patienten online Termine buchen, medizinische Dokumente (z. B. Befunde, Rezepte) einsehen und auch Video-Sprechstunden in Anspruch nehmen können. Hierbei werden sensible Gesundheitsdaten verarbeitet und in einer Cloud gespeichert.
  • Einschätzung der Notwendigkeit
    • Die Praxisleitung prüft, ob die Erhebung dieser Daten in der geplanten Form erforderlich ist. Sie stellt fest, dass für eine effiziente Telemedizin-Lösung die Speicherung ausgewählter Gesundheitsinformationen notwendig ist, um Diagnosen und Behandlungsempfehlungen zu erstellen. Ein reines Buchungssystem ohne Patientenakte würde den angestrebten Service (Video-Sprechstunden, Dokumentenaustausch) nicht ermöglichen.
  • Risikobewertung
    • Art der Daten: Personenbezogene Gesundheitsdaten sind besonders sensibel.
    • Umfang: Die Praxis rechnet mit mehreren tausend Patienten, die das Portal nutzen könnten.
    • Speicherort: Die Daten werden in einer externen Cloud-Infrastruktur gehostet.
    • Mögliche Risiken:
    • Unbefugter Zugriff auf Patientenakten durch Hackerangriffe oder Insider.
    • Datenleaks durch Sicherheitslücken in der Cloud.
    • Identitätsdiebstahl (wenn persönliche Daten und Gesundheitsinformationen zusammengeführt werden).
  • Die Gesamtbewertung ergibt, dass ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen besteht, da Gesundheitsdaten bei einer Kompromittierung erhebliche Auswirkungen haben können.
  • Maßnahmenplan
  • Technische Maßnahmen:
    • Einführung einer Zwei-Faktor-Authentifizierung für Patienten und Praxispersonal.
    • Verschlüsselung der Daten bei Übertragung (HTTPS/TLS) und Speicherung (Verschlüsselung ruhender Daten).
    • Regelmäßige Sicherheits-Updates und Penetrationstests, um Schwachstellen frühzeitig zu erkennen.
  • Organisatorische Maßnahmen:
    • Zugriffs- und Rechtemanagement: Nur autorisierte Mitarbeitende können sensible Patientendaten sehen.
    • Datenschutz-Schulungen für Mitarbeitende zur sicheren Nutzung des Portals.
    • Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV) mit dem Cloud-Provider, der den DSGVO-konformen Umgang mit Daten regelt.
  • Prozessuale Maßnahmen:
    • Klare Richtlinien zu Aufbewahrungs- und Löschfristen: Alte oder nicht mehr benötigte Daten werden automatisiert entfernt.
    • Incident-Response-Plan: Vorgehen bei Sicherheitsvorfällen ist dokumentiert und im Team bekannt.
  • Dokumentation
    • Die gesamte Datenschutzfolgeabschätzung (DSFA) wird schriftlich festgehalten, inklusive aller Entscheidungen, Analysen und Maßnahmen.
    • Diese Dokumentation dient als Nachweis für mögliche Kontrollen durch die Aufsichtsbehörde. Bei Änderungen am Telemedizin-Portal (z. B. neue Features, zusätzliche Datenkategorien) wird die DSFA überprüft und aktualisiert.

Ergebnis

Dank der durchgeführten DSFA kann die Arztpraxis sicherstellen, dass sie die sensiblen Patientendaten im Telemedizin-Portal gemäß DSGVO schützt. Die beschriebenen technischen, organisatorischen und prozessualen Maßnahmen reduzieren das Risiko eines Datenmissbrauchs erheblich. Patientinnen und Patienten profitieren von einem modernen Service, während das Praxis-Team rechtlich abgesichert und vertrauenswürdig agiert.

Datenschutz-Folgeabschätzung Beispiel Microsoft Office 365

Ob eine Datenschutz-Folgeabschätzung (DSFA) für die Nutzung von Microsoft Office 365 in Deutschland erforderlich ist, hängt von den spezifischen Verarbeitungsaktivitäten und den damit verbundenen Risiken ab, die im Rahmen der Nutzung des Dienstes entstehen.

Microsoft Office 365 ist ein Cloud-basierter Dienst, der verschiedene Anwendungen und Dienste wie E-Mail, Dateispeicherung, Zusammenarbeitstools und Kommunikationslösungen umfasst. Bei der Nutzung von Office 365 können personenbezogene Daten verarbeitet und gespeichert werden, und es kann eine Datenübermittlung an Microsoft als Auftragsverarbeiter stattfinden. Um festzustellen, ob eine DSFA erforderlich ist, sollten Organisationen die folgenden Faktoren berücksichtigen:

  • Art der verarbeiteten Daten:
    Werden besondere Kategorien personenbezogener Daten (z. B. Gesundheitsdaten, politische Meinungen, religiöse Überzeugungen) oder personenbezogene Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten verarbeitet?
  • Umfang der Datenverarbeitung:
    Wie viele Personen sind von der Verarbeitung betroffen und in welchem Umfang werden ihre Daten verarbeitet?
  • Systematische Überwachung:
    Findet eine systematische und regelmäßige Überwachung der betroffenen Personen statt, z. B. durch den Einsatz von Überwachungs- oder Analysetools innerhalb von Office 365?
  • Risiken für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen:
    Könnten die Verarbeitungsaktivitäten im Zusammenhang mit Office 365 erhebliche Auswirkungen auf die Privatsphäre der betroffenen Personen haben?

Wenn die Nutzung von Office 365 mit hohen Risiken für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen verbunden ist, sollte eine Datenschutz-Folgeabschätzung durchgeführt werden. In jedem Fall ist es ratsam, die Datenschutzbestimmungen und Sicherheitsmaßnahmen von Microsoft Office 365 sorgfältig zu prüfen und sicherzustellen, dass die Nutzung des Dienstes im Einklang mit der DSGVO und dem BDSG steht. Dabei kann auch ein Datenschutzbeauftragter, falls vorhanden, unterstützen.

Fazit

Die Datenschutz-Folgeabschätzung ist ein unverzichtbares Werkzeug, um die Risiken datenintensiver Prozesse frühzeitig zu erkennen und angemessene Schutzmaßnahmen zu treffen. In einer Zeit, in der Datenlecks und Cyberangriffe Schlagzeilen machen, lohnt es sich für Unternehmen, die DSFA nicht nur als Pflichtübung, sondern als Chance für mehr Datenschutz und Prozessoptimierung zu verstehen. So wird aus einer vermeintlich lästigen Vorschrift ein echtes Qualitätsmerkmal, das langfristig Rechts- und Zukunftssicherheit schafft.

FAQ zur Datenschutz-Folgeabschätzung

Was ist eine Datenschutz-Folgeabschätzung (DSFA)?

Eine Datenschutzfolgeabschätzung (auch Data Protection Impact Assessment, DPIA) ist eine strukturierte Analyse gemäß DSGVO, die mögliche Risiken einer Datenverarbeitung für die betroffenen Personen untersucht. Ziel ist es, Gefahren frühzeitig zu erkennen und geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen.

Wann muss eine DSFA durchgeführt werden?

Laut Art. 35 DSGVO ist eine DSFA immer dann Pflicht, wenn eine Datenverarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten der Betroffenen mit sich bringt. Beispiele hierfür sind die Verarbeitung sensibler Daten (z. B. Gesundheitsdaten), umfangreiche Videoüberwachung, Profiling oder innovative Technologien wie KI.

Wie läuft eine DSFA ab?

Üblicherweise umfasst eine DSFA folgende Schritte:
a. Beschreibung der Verarbeitung (Zweck, Umfang, Art der Daten)
b. Einschätzung der Notwendigkeit (Gibt es weniger eingriffsintensive Alternativen?)
c. Risikobewertung (Mögliche Gefahren für die Privatsphäre analysieren)
d. Maßnahmenplan (Technische und organisatorische Vorkehrungen definieren)
e. Dokumentation (Alle Schritte schriftlich festhalten)

Welche Vorteile hat eine DSFA für Unternehmen?

a. Rechtssicherheit: Unternehmen erfüllen die DSGVO-Anforderungen und reduzieren das Risiko von Bußgeldern.
b. Kundenvertrauen: Transparenz bei Datenschutzmaßnahmen stärkt das Image.
Prozessoptimierung: Die DSFA deckt oft veraltete oder ineffiziente Abläufe auf.
c. Wettbewerbsvorteil: Ein gutes Datenschutzniveau wird von vielen Kunden und Geschäftspartnern geschätzt.

Was passiert, wenn ich die Datenschutzfolgeabschätzung nicht durchführe?

Unternehmen riskieren bei Verstößen gegen die DSGVO hohe Bußgelder, Abmahnungen und Imageschäden. Die DSFA ist ein zentrales Werkzeug, um aufzuzeigen, dass man sich mit potenziellen Risiken auseinandersetzt und geeignete Schutzmaßnahmen trifft.

Wer führt die DSFA durch?

In der Regel verantwortet die Geschäftsleitung oder die Datenschutzabteilung das Projekt. Externe Dienstleister oder Datenschutzbeauftragter DSB können hinzugezogen werden, um fehlendes Know-how zu ergänzen oder den Prozess zu moderieren.

Wie detailliert muss die DSFA-Dokumentation sein?

Der Umfang richtet sich nach der Komplexität und dem Risiko der Verarbeitung. Grundsätzlich sollte sie so aussagekräftig sein, dass sie im Fall einer Prüfung durch die Aufsichtsbehörde die getroffenen Entscheidungen und Maßnahmen lückenlos erklären kann.

Welche technischen und organisatorischen Maßnahmen kann eine DSFA empfehlen?

Beispiele sind Verschlüsselung, Pseudonymisierung, Zugriffsbeschränkungen, Löschkonzepte oder Mitarbeiterschulungen. Ziel ist stets, das Risiko für Betroffene zu minimieren, ohne den Geschäftsbetrieb unnötig zu erschweren.

Kann ich eine DSFA nachträglich durchführen, wenn eine Verarbeitung bereits läuft?

Ja, eine DSFA ist auch nachträglich möglich und unter Umständen sogar geboten, wenn sich das Risiko einer bestehenden Verarbeitung erhöht oder neue Verarbeitungsschritte dazukommen. Dennoch empfiehlt es sich, frühzeitig zu handeln und die DSFA bereits in der Planungsphase durchzuführen.

Wie häufig sollte ich die DSFA aktualisieren?

Immer dann, wenn sich wesentliche Änderungen an der Datenverarbeitung ergeben, beispielsweise durch neue Technologien, größere Datenmengen oder veränderte Geschäftsmodelle. Eine regelmäßige Überprüfung stellt sicher, dass die Schutzmaßnahmen stets angemessen sind.

Schlagwörter:
Stefan Stroessenreuther

Stefan Stroessenreuther

Consulting Qualitätsmanagement ISO 9001 | Personenzertifizierter IATF 16949 und VDA 6.3 Auditor | Information Security Officer ISO/IEC 27001 | Dozent IMB Integrations Modell Bayreuth | Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Qualität | Lead Auditor ISO 14001 | Lead Auditor ISO 45001 | Lead Auditor ISO 9001

Berechnung der durchschnittlichen Zertifizierungskosten ISO 9001

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