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Pflichten DSGVO

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Die Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist für Arbeitgeber unerlässlich, um den Schutz personenbezogener Daten ihrer Mitarbeiter, Kunden und Geschäftspartner zu gewährleisten. Arbeitgeber haben verschiedene Pflichten, um die DSGVO einzuhalten. Hier sind einige der wichtigsten Verpflichtungen, die Arbeitgeber erfüllen müssen:

  1. Rechtmäßige Verarbeitung:
    Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass personenbezogene Daten rechtmäßig, fair und transparent verarbeitet werden. Sie sollten eine gesetzliche Grundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten identifizieren und einhalten (z. B. Einwilligung, Vertragserfüllung, berechtigte Interessen).
  2. Datensparsamkeit:
    Arbeitgeber sollten nur diejenigen personenbezogenen Daten erfassen und verarbeiten, die für die Erfüllung eines bestimmten Zwecks erforderlich sind, und sie sollten die Daten nicht länger als nötig aufbewahren.
  3. Informationspflicht:
    Arbeitgeber müssen die betroffenen Personen (z. B. Mitarbeiter) über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten informieren. Dies umfasst Informationen über den Zweck der Verarbeitung, die Dauer der Speicherung, die Empfänger der Daten und die Rechte der betroffenen Personen.
  4. Datenschutz durch Technikgestaltung und datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Privacy by Design und Privacy by Default):
    Arbeitgeber sollten sicherstellen, dass Datenschutz von Anfang an in ihre Systeme, Prozesse und Technologien integriert ist und dass datenschutzfreundliche Voreinstellungen gewährleistet sind.
  5. Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA):
    Bei Verarbeitungsvorgängen, die ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen darstellen, müssen Arbeitgeber eine DSFA durchführen, um mögliche Risiken zu identifizieren und geeignete Maßnahmen zur Risikominderung zu ergreifen.
  6. Bestellung eines Datenschutzbeauftragten (DSB):
    In bestimmten Fällen, wie z. B. bei umfangreicher Verarbeitung besonderer Kategorien von personenbezogenen Daten, müssen Arbeitgeber einen Datenschutzbeauftragten benennen, der für die Überwachung der Datenschutzpraktiken im Unternehmen verantwortlich ist.
  7. Zusammenarbeit mit Datenschutzbehörden:
    Arbeitgeber müssen bei Bedarf mit den zuständigen Datenschutzbehörden zusammenarbeiten und deren Anweisungen befolgen.
  8. Meldung von Datenschutzverletzungen:
    Im Falle einer Datenschutzverletzung müssen Arbeitgeber diese innerhalb von 72 Stunden nach Bekanntwerden der Verletzung an die zuständige Datenschutzbehörde melden, es sei denn, die Verletzung führt voraussichtlich nicht zu einem Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen.
  9. Einhaltung der Betroffenenrechte:
    Arbeitgeber müssen die Rechte der betroffenen Personen respektieren, wie z. B. das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch.

Pflicht einen DSB DSGVO zu bestellen

Gemäß Artikel 37 der DSGVO:

  1. Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch eine Behörde oder öffentliche Stelle erfolgt, es sei denn, die Gerichte handeln in ihrer justiziellen Tätigkeit.
  2. Die Kerntätigkeiten des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters die regelmäßige und systematische Überwachung von betroffenen Personen in großem Umfang erfordern.
  3. Die Kerntätigkeiten des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters in der umfangreichen Verarbeitung besonderer Kategorien von Daten gemäß Artikel 9 oder personenbezogener Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten gemäß Artikel 10 bestehen.

Gemäß § 38 des BDSG:

  1. In Deutschland müssen Unternehmen, die in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen, einen Datenschutzbeauftragten bestellen.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten auch dann empfohlen werden kann, wenn die oben genannten Kriterien nicht zutreffen, insbesondere wenn ein Unternehmen komplexe oder riskante Datenverarbeitungsaktivitäten durchführt. Ein Datenschutzbeauftragter kann dazu beitragen, die Einhaltung der Datenschutzgesetze sicherzustellen, die Mitarbeiter in Datenschutzfragen zu schulen und als Ansprechpartner für Datenschutzbehörden und betroffene Personen zu fungieren.

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Stefan Stroessenreuther

Stefan Stroessenreuther

Consulting Qualitätsmanagement ISO 9001 | IATF 16949 Personenzertifizierter IATF 16949 und VDA 6.3 Auditor | Dozent IMB Integrations Modell Bayreuth | Mitglied DGQ - Deutsche Gesellschaft für Qualität | Lead Auditor ISO 14001 u. ISO 45001

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