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Lieferkettengesetz und SAQ 5.0 Nachhaltigkeit

Nachhaltigkeit SAQ 5.0

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Für das Jahr 2023 hat uns die Automobilindustrie für die Umsetzung der ökologischen Nachhaltigkeit einige Aufgaben mitgegeben. Lieferkettengesetz und SAQ 5.0 müssen eingeführt werden. Das Lieferkettengesetz (LkSG) ist ab 01. Januar 2023 Pflicht für Unternehmen mit einer Größe ab 3.000 Mitarbeiter. Die von OEMs gemeinsam entwickelte Supplier Assurance Plattform hat ein Update auf SAQ 5.0 herausgebracht. Der SAQ 5.0 konkretisiert die Anforderungen der Automobilindustrie hinsichtlich der Verbesserung der Nachhaltigkeitsleistung in der gesamten Lieferkette.

Der Fragebogen beinhaltet Fragen in den Bereichen Menschenrechte, Arbeits- und Umweltschutz, Unternehmensethik, ökologische Nachhaltigkeit und Compliance für ein verantwortungsbewusstes Lieferantenmanagement. Bei den Regelwerken IATF 16949 und ISO 9001 ändert sich im Jahr 2023 nichts. Beide Regelwerke sind nach wie vor in der gültigen Fassung von 2016 (IATF) und 2015 (ISO) gültig.

Lieferkettengesetz

Die ökologische Nachhaltigkeit SAQ 5.0 beinhaltet auch Themen aus dem Lieferkettengesetz. Das Lieferkettengesetz tritt ab den 01. Januar 2023 in Kraft und ist für Unternehmen ab einer Unternehmensgröße von 3.000 Mitarbeiter bindend umzusetzen. Es verpflichtet die Unternehmen Umweltschutz und Menschenrechte in der gesamten Lieferkette zu identifizieren. Das Lieferkettengesetz (LkSG) verfolgt dabei in erster Linie die Einhaltung der Menschenrechte. Ziel ist es die Probleme in den Lieferketten zu beseitigen.

  • Kinderarbeit
  • Zwangsarbeit
  • Ausbeutung
  • Diskriminierung
  • Wasser- und Luftverschmutzung
  • Zwangsrodung bei Wäldern
  • Ausstoß von Pestiziden

Auszug aus den Lieferkettengesetz

Thema (Auszug)Beschreibung
Menschenrechtealle Formen der Sklaverei oder alle sklavenähnlichen Praktiken, wie den Verkauf von Kindern oder Kinderhandel
das Heranziehen, Vermitteln oder Anbieten eines Kindes zur Prostitution, zur Herstellung von Porno- graphie oder zu pornographischen Darbietungen;
das Heranziehen, Vermitteln oder Anbieten eines Kindes zu unerlaubten Tätigkeiten, insbesondere zur Gewinnung von und zum Handel mit Drogen;
Arbeit, die ihrer Natur nach oder aufgrund der Umstände, unter denen sie verrichtet wird, voraussicht- lich für die Gesundheit, die Sicherheit oder die Sittlichkeit von Kindern schädlich ist;
das Verbot aller Formen der Sklaverei, sklavenähnlicher Praktiken, Leibeigenschaft oder andere Formen von Herrschaftsausübung oder Unterdrückung im Umfeld der Arbeitsstätte, etwa durch extreme wirtschaftliche oder sexuelle Ausbeutung und Erniedrigungen;
Arbeitsschutzdas Verbot der Missachtung der nach dem anwendbaren nationalen Recht geltenden Pflichten des Arbeits- schutzes, wenn hierdurch die Gefahr von Unfällen bei der Arbeit oder arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren entstehen, insbesondere durch:
offensichtlich ungenügende Sicherheitsstandards bei der Bereitstellung und der Instandhaltung der Ar- beitsstätte, des Arbeitsplatzes und der Arbeitsmittel;
das Fehlen geeigneter Schutzmaßnahmen, um Einwirkungen durch chemische, physikalische oder bio- logische Stoffe zu vermeiden;
das Fehlen von Maßnahmen zur Verhinderung übermäßiger körperlicher und geistiger Ermüdung, ins- besondere durch eine ungeeignete Arbeitsorganisation in Bezug auf Arbeitszeiten und Ruhepausen oder
die ungenügende Ausbildung und Unterweisung von Beschäftigten;
das Verbot der Herbeiführung einer schädlichen Bodenveränderung, Gewässerverunreinigung, Luftverun- reinigung, schädlichen Lärmemission oder eines übermäßigen Wasserverbrauchs, die geeignet ist;
die natürlichen Grundlagen zum Erhalt und der Produktion von Nahrung erheblich zu beeinträchtigen,
einer Person den Zugang zu einwandfreiem Trinkwasser zu verwehren,
einer Person den Zugang zu Sanitäranlagen zu erschweren oder zu zerstören oder
die Gesundheit einer Person zu schädigen;
Link zum GesetzentwurfBundesanzeiger

SAQ 5.0 Anforderungen

Zuständigkeiten BereicheFragenbogen
GeschäftsführungHat Ihr Unternehmen einen Vertreter der obersten Führungsebene für Umwelt-, Sozial-, Ethik- oder Menschenrechtsfragen ernannt?
Gibt es in Ihrem Unternehmen eine Führungskraft, die für soziale Nachhaltigkeit verantwortlich ist?
Gibt es in Ihrem Unternehmen eine Führungskraft, die für Compliance/Unternehmensethik verantwortlich ist?
Gibt es in Ihrem Unternehmen eine Führungskraft, die für ökologische Nachhaltigkeit verantwortlich ist?
Gibt es in Ihrem Unternehmen eine Führungskraft, die für die Überwachung von Nachhaltigkeitsrisiken (z.B. einen Menschenrechtsbeauftragten) verantwortlich ist?
Veröffentlicht Ihr Unternehmen einen CSR-/Nachhaltigkeitsbericht?
ist eine Prüfung/Bestätigung Ihres jüngsten Berichts durch einen Dritten erfolgt?
Welche Elemente werden in dem CSR-Bericht zu Menschenrechten offengelegt?
Welche Elemente werden in dem CSR-Bericht zur Umwelt offengelegt?
Berichtet Ihr Unternehmen jährlich über die Erfüllung der gesetzlichen Sorgfaltspflichten (z.B. LkSG) im Vorjahr?
Verfügt Ihr Unternehmen über einen Verhaltenskodex?
Organisiert Ihr Unternehmen Schulungen für Ihre Mitarbeiter zum Verhaltenskodex?
Verfügt Ihr Unternehmen über einen Beschwerdemechanismus oder ein dokumentiertes Beschwerdeverfahren an diesem Standort?
Was sind die Merkmale des Beschwerdemechanismus oder Beschwerdeverfahrens in Ihrem Unternehmen? Bitte alle Zutreffenden ankreuzen.
Welche Art von Beschwerden können eingereicht werden? Bitte alle Zutreffenden ankreuzen.
Für welche Interessengruppen steht das Beschwerdeverfahren zur Verfügung? Bitte alle Zutreffenden ankreuzen.
Wie optimiert Ihr Unternehmen die Zugänglichkeit des Beschwerdeverfahrens für alle Interessengruppen, die berechtigt sind, es zu nutzen? Bitte alle Zutreffenden ankreuzen.
Menschenrechte und ArbeitsbedingungenVerfügt Ihr Unternehmen über eine formelle Richtlinie zu Menschenrechten und Arbeitsbedingungen?
Welche der folgenden Bereiche werden von dieser Richtlinie abgedeckt?
Organisiert Ihr Unternehmen Schulungen für Ihre Mitarbeiter zu Ihrer Richtlinie zum Thema Menschenrechte und Arbeitsbedingungen?
Verfügt Ihr Standort über ein Managementsystem zur Handhabung von Fragen der Menschenrechte und Arbeitsbedingungen?
ArbeitsschutzVerfügt Ihr Unternehmen über eine formelle, schriftliche Arbeitsschutzrichtlinie, die den nationalen Gesetzen, Branchenanforderungen und internationalen Standards entspricht?
Welche der folgenden Bereiche werden von dieser Richtlinie abgedeckt?
Organisiert Ihr Unternehmen Schulungen für Ihre Mitarbeiter zum Thema Arbeitsschutzrichtlinie?
Verfügt Ihr Standort über ein Arbeitsschutz-Managementsystem?
UnternehmensethikVerfügt Ihr Unternehmen über eine formelle Richtlinie zur Unternehmensethik?
Welche der folgenden Bereiche werden von dieser Richtlinie abgedeckt?
Organisiert Ihr Unternehmen Schulungen für Ihre Mitarbeiter zu Ihrer Unternehmensethikrichtlinie?
UmweltVerfügt Ihr Unternehmen über eine formelle Umweltrichtlinie, die eine Verpflichtung zu gesetzmäßigem Handeln, kontinuierlicher Messung und kontinuierlicher Verbesserung der Umweltleistung enthält?
Welche der folgenden Bereiche werden von dieser Richtlinie abgedeckt?
Organisiert Ihr Unternehmen Schulungen für Ihre Mitarbeiter zu Ihrer Umweltrichtlinie?
Verfügt Ihr Standort über ein Umwelt-Managementsystem?
Verfügt Ihr Standort über ein Energie-Managementsystem?
Wie viel Prozent der an Ihrem Standort im letzten Kalenderjahr verbrauchten Elektrizität stammte aus erneuerbaren Quellen?
Wie viel Prozent der an Ihrem Standort im letzten Kalenderjahr verbrauchten Heiz-/Kühlleistung stammte aus erneuerbaren Quellen?
Setzt sich Ihr Unternehmen Ziele zur Reduzierung von Treibhausgasen?
Sind diese Ziele von der Science Based Targets Initiative (SBTi) genehmigt worden?
Hat Ihr Unternehmen Ziele für die Reduzierung der Emissionen in der vorgelagerten Lieferkette (Scope 3)
Werden an Ihrem Standort in der Produktion oder im Betrieb Stoffe verwendet, die aufgrund nationaler oder internationaler gesetzlicher Bestimmungen Beschränkungen unterliegen?
Gibt es an Ihrem Standort schriftliche Verfahren für den Umgang mit Stoffen, die aufgrund von Vorschriften Beschränkungen unterliegen?
Verantwortungsvolles LieferkettenmanagementGibt es in Ihrem Unternehmen festgelegte CSR- /Nachhaltigkeitsanforderungen an Lieferanten?
Welche Bereiche werden durch diese CSR- /Nachhaltigkeitsanforderungen abgedeckt?
Nutzt Ihr Unternehmen einen der folgenden Kanäle, um seine CSR- /Nachhaltigkeitsanforderungen an die Lieferanten zu kommunizieren?
Über welche Prozesse verfügt Ihr Unternehmen, um zu prüfen, ob die Lieferanten Ihre Nachhaltigkeitsanforderungen erfüllen?
Führt Ihr Unternehmen im Rahmen der Due-Diligence- /Sorgfaltsprüfungen Nachhaltigkeitsrisikobewertungen durch?
Welchen Umfang hat die Risikobewertung?
Wie oft führt Ihr Unternehmen Risikobewertungen durch?
Verantwortungsbewusste Beschaffung von RohstoffenIst eines der folgenden Materialien in Ihren Produkten enthalten?
Verfügt Ihr Unternehmen über eine Richtlinie für die verantwortungsbewusste Beschaffung dieser Rohstoffe?
Welche der folgenden Materialien werden von dieser Richtlinie abgedeckt? Bitte alle Zutreffenden ankreuzen.
Nimmt Ihr Unternehmen an rohstoffspezifischen Initiativen teil?
Verfügt Ihr Unternehmen über ein unternehmensweites Berichtsformular für Konfliktmineralien (CMRT)?
Verfügt Ihr Unternehmen über ein unternehmensweites, erweitertes Berichtsformular für Konfliktmineralien (EMRT)?
Verfügt Ihr Unternehmen über ein Managementsystem für die verantwortungsbewusste Beschaffung von Rohstoffen oder führt es eine Visualisierung der Lieferkette (Supply-Chain-Mapping) durch?
Sustainability Assessment Questionnaire SAQ 5.0
Sustainability Assessment Questionnaire SAQ 5.0
Fragenkatalog gesamt SAQ 5.0Fragebogen SAQ 5.0

Neuerungen in 2023

Der Fokus der Automobilindustrie liegt weiter in der ökologische Nachhaltigkeit. Lieferkettengesetz (LkSG) und SAQ 5.0 werden die Unternehmen weiter belasten. Hohe Strafen beim LkSG fordern eine schnelle Umsetzung. Die Vergabe von Neuprojekten hängt weiterhin an der erfolgreichen Teilnahme am SAQ ab. Unsere Unterstützung können Unternehmen anfordern, um beispielsweise die Dokumentation zu erstellen, Schulungen durchzuführen oder die Begleitung bei einem Intertek Audit. Weitere Informationen erhalten Sie auch unter unseren Artikel SAQ 5.0.

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Stefan Stroessenreuther

Stefan Stroessenreuther

Consulting Qualitätsmanagement ISO 9001 | IATF 16949 Personenzertifizierter IATF 16949 und VDA 6.3 Auditor | Dozent IMB Integrations Modell Bayreuth | Mitglied DGQ - Deutsche Gesellschaft für Qualität | Lead Auditor ISO 14001 u. ISO 45001

Berechnung der durchschnittlichen Zertifizierungskosten ISO 9001

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