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Was ist der Unterschied zwischen DSGVO und BDSG?

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DSGVO und BDSG – Ein Vergleich des europäischen und deutschen Datenschutzgesetzes

Datenschutz ist ein wichtiges Thema für Unternehmen und Organisationen, die personenbezogene Daten verarbeiten. In Europa und insbesondere in Deutschland spielen dabei zwei zentrale Gesetze eine Rolle: die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). In diesem Artikel werden die Unterschiede und Gemeinsamkeiten dieser beiden Gesetze erläutert und ihre Bedeutung für den Datenschutz analysiert.

Hintergrund und Geltungsbereich

Die DSGVO ist eine europaweit gültige Verordnung, die am 25. Mai 2018 in Kraft getreten ist und das Datenschutzrecht innerhalb der gesamten Europäischen Union (EU) vereinheitlicht. Sie gilt für alle Unternehmen und Organisationen, die personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeiten, unabhängig davon, ob sie ihren Sitz innerhalb oder außerhalb der EU haben.

Das BDSG ist hingegen ein deutsches Bundesgesetz, das den Datenschutz auf nationaler Ebene regelt. Es wurde im Mai 2018 novelliert, um es an die DSGVO anzupassen und die spezifischen Anforderungen des deutschen Rechtssystems zu berücksichtigen. Das BDSG gilt für öffentliche Stellen und private Unternehmen, die in Deutschland tätig sind und personenbezogene Daten verarbeiten.

Gemeinsame Grundsätze und Ziele

Sowohl die DSGVO als auch das BDSG verfolgen das Ziel, den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten und die Privatsphäre der betroffenen Personen zu stärken. Beide Gesetze basieren auf gemeinsamen Datenschutzgrundsätzen wie Rechtmäßigkeit, Transparenz, Zweckbindung, Datenminimierung, Richtigkeit, Speicherbegrenzung, Integrität und Vertraulichkeit.

Unterschiede zwischen DSGVO und BDSG

Obwohl die DSGVO und das BDSG viele gemeinsame Grundsätze und Ziele haben, gibt es auch einige Unterschiede in den Regelungen und Anforderungen:

  • Anwendungsbereich: Während die DSGVO für alle Unternehmen und Organisationen gilt, die personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeiten, ist das BDSG auf in Deutschland tätige Unternehmen und öffentliche Stellen beschränkt.
  • Bußgelder: Die DSGVO sieht bei Verstößen gegen die Datenschutzbestimmungen deutlich höhere Bußgelder vor als das BDSG. Bei Verstößen gegen die DSGVO können Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes verhängt werden, während das BDSG Bußgelder von bis zu 300.000 Euro vorsieht.
  • Datenschutzbeauftragter: Sowohl die DSGVO als auch das BDSG sehen die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten vor. Allerdings sind die Anforderungen im BDSG strenger: Während die DSGVO die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten nur dann vorschreibt, wenn die Kerntätigkeit des Unternehmens in der umfangreichen Verarbeitung sensibler Daten oder der regelmäßigen und systematischen Überwachung von Personen besteht, verlangt das BDSG die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten bereits, wenn mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind.
  • Rechte der betroffenen Personen: Beide Gesetze gewähren den betroffenen Personen ähnliche Rechte, wie z.B. das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Datenübertragbarkeit. Allerdings gibt es im BDSG einige spezifische Regelungen, die über die Anforderungen der DSGVO hinausgehen, wie beispielsweise das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.
  • Ausnahmen und Öffnungsklauseln: Die DSGVO enthält sogenannte Öffnungsklauseln, die es den Mitgliedstaaten erlauben, in bestimmten Bereichen eigene Regelungen zu erlassen, die von den Vorgaben der DSGVO abweichen können. Das BDSG nutzt diese Öffnungsklauseln, um spezifische nationale Regelungen zu schaffen, z.B. im Hinblick auf den Beschäftigtendatenschutz, die Verarbeitung personenbezogener Daten für journalistische, wissenschaftliche, künstlerische oder literarische Zwecke sowie die Verarbeitung personenbezogener Daten durch öffentliche Stellen.

Zusammenwirken von DSGVO und BDSG

In der Praxis müssen Unternehmen und Organisationen, die in Deutschland tätig sind und personenbezogene Daten verarbeiten, sowohl die DSGVO als auch das BDSG einhalten. Die DSGVO bildet dabei das allgemeine rechtliche Rahmenwerk für den Datenschutz in der EU, während das BDSG die spezifischen Anforderungen und Regelungen des deutschen Datenschutzrechts ergänzt und konkretisiert.

Um sicherzustellen, dass sie sowohl die DSGVO als auch das BDSG einhalten, sollten Unternehmen und Organisationen ihre Datenschutzrichtlinien und -verfahren regelmäßig überprüfen und aktualisieren, Datenschutzbeauftragte ernennen (wenn erforderlich), Mitarbeiterschulungen durchführen und geeignete technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen, um den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten.

Fazit

Die DSGVO und das BDSG sind zwei wichtige Gesetze im Bereich des Datenschutzes, die zwar viele Gemeinsamkeiten aufweisen, aber auch einige Unterschiede in den Regelungen und Anforderungen. Während die DSGVO als europaweit gültige Verordnung den allgemeinen Rahmen für den Datenschutz in der EU vorgibt, ergänzt das BDSG diese Vorgaben mit spezifischen Regelungen und Anforderungen des deutschen Datenschutzrechts.

Unternehmen und Organisationen, die in Deutschland tätig sind und personenbezogene Daten verarbeiten, müssen sowohl die DSGVO als auch das BDSG einhalten und sollten ihre Datenschutzpraktiken regelmäßig überprüfen, um sicherzustellen, dass sie den gesetzlichen Anforderungen gerecht werden und den Schutz personenbezogener Daten gewährleisten.

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Stefan Stroessenreuther

Stefan Stroessenreuther

Consulting Qualitätsmanagement ISO 9001 | IATF 16949 Personenzertifizierter IATF 16949 und VDA 6.3 Auditor | Dozent IMB Integrations Modell Bayreuth | Mitglied DGQ - Deutsche Gesellschaft für Qualität | Lead Auditor ISO 14001 u. ISO 45001

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