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Die EU-Kommission und die Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsberichterstattung

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CSRD-Richtlinie 2022/2464

Die CSRD-Richtlinie (EU) 2022/2464

Nachhaltigkeit und verantwortungsbewusstes Wirtschaften stehen seit einigen Jahren im Fokus der globalen Aufmerksamkeit. Die Europäische Union hat sich als Vorreiter auf diesem Gebiet etabliert und führt kontinuierlich neue Regulierungen und Initiativen ein, um Unternehmen zu mehr Nachhaltigkeit zu bewegen. Am 16. Dezember 2022 wurde die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) als Richtlinie (EU) 2022/2464 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. In diesem Blogbeitrag werden wir die CSRD-Richtlinie näher beleuchten und deren Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen erläutern.

Hintergrund – Die Sustainable Finance-Strategie der EU

Die Sustainable Finance-Strategie der Europäischen Union zielt darauf ab, den Finanzsektor in die Lage zu versetzen, einen Beitrag zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele der EU zu leisten. Dazu gehört die Mobilisierung von Kapital für nachhaltige Investitionen und die Bereitstellung von Informationen, die Anlegern und anderen Stakeholdern helfen, fundierte Entscheidungen über nachhaltige Finanzierungen und Investitionen zu treffen.

Die CSRD-Richtlinie (EU) 2022/2464 – Ein Überblick

Die CSRD-Richtlinie ist eine Weiterentwicklung der bestehenden Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung (NFRD) und zielt darauf ab, die Qualität und den Umfang der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen zu verbessern. Die wichtigsten Änderungen und Neuerungen, die die CSRD-Richtlinie vorsieht, sind:

  • Erweiterung des Anwendungsbereichs: Während die NFRD nur für große Unternehmen und börsennotierte Gesellschaften gilt, wird der Anwendungsbereich des CSRD auf alle großen Unternehmen sowie börsennotierte kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) ausgeweitet. Dies bedeutet, dass zukünftig mehr Unternehmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet sind.
  • Einführung verbindlicher Standards: Die CSRD-Richtlinie sieht die Einführung verbindlicher europäischer Standards für Nachhaltigkeitsberichte vor. Diese sollen von der Europäischen Finanzaufsichtsbehörde (ESMA) in Zusammenarbeit mit der Europäischen Umweltagentur (EUA) und der Europäischen Kommission entwickelt werden. Die verbindlichen Standards sollen die Vergleichbarkeit und Qualität der Nachhaltigkeitsberichte verbessern.
  • Integration der TCFD-Empfehlungen: Die Empfehlungen der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) finden in den neuen Standards Berücksichtigung, um eine umfassende Berichterstattung über klimabezogene Risiken und Chancen sicherzustellen.
  • Erweiterung der Berichtspflichten: Die CSRD-Richtlinie sieht eine Erweiterung der Berichtspflichten in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte (ESG) vor. Unternehmen müssen zukünftig nicht nur über ihre Geschäftsmodelle, Risiken und Leistungsindikatoren berichten, sondern auch über ihre Strategien, Ziele und die Umsetzung von Maßnahmen im Bereich der Nachhaltigkeit.
  • Einbeziehung der Lieferketten: Die CSRD-Richtlinie verlangt von Unternehmen, auch Informationen über ihre Lieferketten und Geschäftsbeziehungen offenzulegen. Dies soll dazu beitragen, potenzielle Risiken und negative Auswirkungen entlang der Wertschöpfungskette besser zu identifizieren und zu managen.
  • Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte: Um die Glaubwürdigkeit und Qualität der Nachhaltigkeitsberichte zu erhöhen, sieht die CSRD-Richtlinie eine Prüfung der Berichte durch unabhängige Wirtschaftsprüfer oder Prüfungsstellen vor. Dadurch sollen mögliche Fehler oder Unstimmigkeiten aufgedeckt und korrigiert werden.

Schlussfolgerung

Die Veröffentlichung der CSRD-Richtlinie (EU) 2022/2464 ist ein wichtiger Schritt in der Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der Europäischen Union. Durch die Erweiterung des Anwendungsbereichs, die Einführung verbindlicher Standards und die Integration von TCFD-Empfehlungen werden die Anforderungen an die Berichterstattung erhöht. Dies wird dazu beitragen, dass Unternehmen stärker auf ihre Nachhaltigkeitsleistung und deren Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft achten.

Die CSRD-Richtlinie wird sicherlich Herausforderungen für viele Unternehmen mit sich bringen, insbesondere für diejenigen, die bisher nicht zur Berichterstattung verpflichtet waren. Es ist jedoch auch eine Chance, das eigene Engagement für Nachhaltigkeit zu demonstrieren und die langfristige Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Unternehmen, die sich frühzeitig mit den Anforderungen der CSRD-Richtlinie auseinandersetzen und entsprechende Maßnahmen ergreifen, werden besser aufgestellt sein, um den steigenden Erwartungen von Investoren, Kunden und anderen Stakeholdern gerecht zu werden.

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Stefan Stroessenreuther

Stefan Stroessenreuther

Consulting Qualitätsmanagement ISO 9001 | IATF 16949 Personenzertifizierter IATF 16949 und VDA 6.3 Auditor | Dozent IMB Integrations Modell Bayreuth | Mitglied DGQ - Deutsche Gesellschaft für Qualität | Lead Auditor ISO 14001 u. ISO 45001

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