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Meldepflichtige Datenpannen nach der DSGVO

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Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verpflichtet Unternehmen und Organisationen, bestimmte Arten von Datenpannen den zuständigen Aufsichtsbehörden und gegebenenfalls den betroffenen Personen zu melden. In diesem Artikel erfahren Sie, welche meldepflichtige Datenpannen nach der DSGVO meldepflichtig sind und wie Sie die richtigen Schritte zur Meldung solcher Vorfälle unternehmen können.

Datenschutzbeauftragter DSGVO | SMCT-MANAGEMENT
Datenschutzbeauftragter DSGVO | SMCT-MANAGEMENT

Definition einer meldepflichtigen Datenpanne

Eine meldepflichtige Datenpanne liegt vor, wenn es zu einer Verletzung der Sicherheit kommt, die unbeabsichtigt oder unrechtmäßig zur Zerstörung, zum Verlust, zur Veränderung, zur unbefugten Offenlegung von oder zum unbefugten Zugang zu personenbezogenen Daten führt. Dabei ist es unerheblich, ob die Verletzung absichtlich oder unbeabsichtigt erfolgt ist.

Kriterien für die Meldepflicht

Es gibt mehrere Kriterien, die bestimmen, ob eine Datenpanne meldepflichtig ist oder nicht:

  • Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen: Wenn eine Datenpanne ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen darstellt, ist sie meldepflichtig. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn die Datenpanne zu Diskriminierung, Identitätsdiebstahl, finanziellem Verlust, Rufschädigung oder Verlust der Vertraulichkeit von personenbezogenen Daten führen könnte.
  • Art der betroffenen Daten: Wenn besondere Kategorien von Daten (z. B. Gesundheitsdaten, politische Meinungen, religiöse Überzeugungen) betroffen sind oder die Daten in großem Umfang verarbeitet werden, ist die Wahrscheinlichkeit höher, dass die Datenpanne meldepflichtig ist.
  • Umfang der betroffenen Personen: Wenn eine große Anzahl von Personen von der Datenpanne betroffen ist, erhöht dies die Wahrscheinlichkeit, dass die Datenpanne meldepflichtig ist.

Meldepflichten gegenüber Aufsichtsbehörden

Wenn eine meldepflichtige Datenpanne festgestellt wird, muss der Verantwortliche innerhalb von 72 Stunden nach Kenntnisnahme der Panne die zuständige Datenschutz-Aufsichtsbehörde informieren.

Die Meldung sollte Folgendes beinhalten:

  • Beschreibung der Art der Datenpanne
  • Kategorien und ungefähre Anzahl der betroffenen Personen
  • Kategorien und ungefähre Anzahl der betroffenen Datensätze
  • Mögliche Folgen der Datenpanne
  • Maßnahmen, die vom Verantwortlichen ergriffen wurden oder vorgeschlagen werden, um die Datenpanne zu beheben und ihre negativen Auswirkungen zu minimieren
  • Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten oder einer anderen Anlaufstelle für weitere Informationen

Meldepflichten gegenüber betroffenen Personen

Wenn die Datenpanne ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen darstellt, muss der Verantwortliche diese Personen unverzüglich über die Datenpanne informieren.

Die Benachrichtigung sollte Folgendes beinhalten:

  • Beschreibung der Art der Datenpanne
  • Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten oder einer anderen Anlaufstelle für weitere Informationen
  • Mögliche Folgen der Datenpanne
  • Maßnahmen, die vom Verantwortlichen ergriffen wurden oder vorgeschlagen werden, um die Datenpanne zu beheben und ihre negativen Auswirkungen zu minimieren
  • Empfehlungen für die betroffenen Personen, um mögliche negative Auswirkungen zu minimieren

In einigen Fällen kann die Benachrichtigung der betroffenen Personen entfallen, z. B. wenn die Daten vor der Offenlegung wirksam verschlüsselt oder anonymisiert wurden oder wenn die Benachrichtigung einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde.

Dokumentation von Datenpannen

Alle Datenpannen, unabhängig von ihrer Meldepflicht, sollten vom Verantwortlichen dokumentiert werden. Die Dokumentation von Datenpannen hilft Organisationen, ihre Sicherheitsmaßnahmen kontinuierlich zu verbessern und zukünftige Vorfälle zu verhindern.

Die Dokumentation sollte Folgendes enthalten:

  • Beschreibung der Art der Datenpanne
  • Datum und Uhrzeit der Datenpanne
  • Kategorien und Anzahl der betroffenen Personen und Datensätze
  • Maßnahmen, die zur Behebung der Datenpanne ergriffen wurden
  • Ergebnisse interner Untersuchungen und Folgenabschätzungen

Prävention von Datenpannen

Um meldepflichtige Datenpannen zu verhindern, sollten Unternehmen und Organisationen proaktive Schritte unternehmen, um ihre Informationssicherheit zu stärken. Dazu gehören:

  • Durchführung regelmäßiger Risikobewertungen und Sicherheitsüberprüfungen
  • Implementierung von technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen, wie z. B. Verschlüsselung, Zugriffskontrollen und regelmäßige Datensicherungen
  • Schulung von Mitarbeitern im Bereich Datenschutz und Informationssicherheit
  • Etablierung von Richtlinien und Verfahren für den Umgang mit Datenpannen

Fazit

Meldepflichtige Datenpannen nach der DSGVO sind solche, die ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen darstellen. Verantwortliche müssen solche Datenpannen innerhalb von 72 Stunden den Aufsichtsbehörden melden und gegebenenfalls die betroffenen Personen informieren. Die Prävention von Datenpannen und die Sicherstellung einer angemessenen Informationssicherheit sind entscheidend, um die Einhaltung der DSGVO zu gewährleisten und das Vertrauen der betroffenen Personen in die Organisation zu stärken.

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Stefan Stroessenreuther

Stefan Stroessenreuther

Consulting Qualitätsmanagement ISO 9001 | IATF 16949 Personenzertifizierter IATF 16949 und VDA 6.3 Auditor | Dozent IMB Integrations Modell Bayreuth | Mitglied DGQ - Deutsche Gesellschaft für Qualität | Lead Auditor ISO 14001 u. ISO 45001

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