Remote Audits dürfen auch bei Zertifizierungsaudits durchgeführt werden. Dabei ist zu beachten, dass bei einer Erstzertifizierung (IATF 16949) kein Remote Audit durchgeführt werden kann. Für Remote Audits oder virtuellen Audits sollte eine geeignete Technik zur Verfügung stehen, die sicherstellt, dass das Auditteam über die vereinbarte Fernzugriffssoftware verfügt. Vor jedem virtuellen Audit sollte im Vorfeld die vorhandene Technik überprüft werden um technische Probleme zu beheben. Auch sollte mit allen am virtuellen Audit teilnehmenden Personen eine Einwilligung zum Datenschutz unterschrieben sowie die teilnehmenden Personen am Audit über Risiken eines remote Audits informiert und aufgeklärt werden. Folgende Punkte sind zu beachten:
Aufzeichnungen von Personen ohne deren Zustimmung vermeiden
Kopien, Dokumente, Screenshots die beim Audit gezeigt werden, sind im Voraus zu genehmigen bzw. die Vertraulichkeits- und Sicherheitsfragen zu berücksichtigen
Informationssicherheit gewährleisten
Tritt während des virtuellen Audits ein Vorfall ein, sollte der Auditteamleiter zusammen mit der Organisation beraten ob das Audit fortgesetzt, abgebrochen oder verschoben werden muss
Die Beachtung der Privatsphäre während der Auditpausen ist zu respektieren
Zu berücksichtigen sind ferner, dass Alternativpläne verfügbar sind und allen Teilnehmer mitgeteilt werden
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