Das IT-Sicherheitsgesetz (IT-SiG) ist ein deutsches Gesetz, das 2015 in Kraft getreten ist und darauf abzielt, die Sicherheit von informationstechnischen Systemen in Deutschland zu erhöhen. Das Gesetz betrifft insbesondere Betreiber kritischer Infrastrukturen (KRITIS) und Telekommunikationsanbieter. Die Hauptziele des IT-Sicherheitsgesetzes sind die Stärkung der IT-Sicherheit und der Schutz kritischer Infrastrukturen vor Cyberangriffen. Einige der wichtigsten Inhalte des IT-Sicherheitsgesetzes sind:
Das IT-Sicherheitsgesetz dient als rechtlicher Rahmen für die Verbesserung der IT-Sicherheit in Deutschland, insbesondere im Hinblick auf den Schutz kritischer Infrastrukturen. Unternehmen, die von dem Gesetz betroffen sind, sollten sicherstellen, dass sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllen und angemessene Maßnahmen zum Schutz ihrer Informationssysteme ergreifen.
Wer unterliegt dem IT-Sicherheitsgesetz
In Deutschland unterliegen hauptsächlich folgende Gruppen von Unternehmen und Organisationen dem IT-Sicherheitsgesetz (IT-SiG):
- Betreiber kritischer Infrastrukturen (KRITIS): Das IT-Sicherheitsgesetz legt fest, dass Unternehmen und Organisationen, die in bestimmten Sektoren tätig sind und eine wichtige Rolle für das Funktionieren des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens spielen, als kritische Infrastrukturen gelten. Dazu gehören Branchen wie:
- Energie (z. B. Strom, Gas, Mineralöl)
- Informationstechnik und Telekommunikation
- Verkehr und Verkehrstelematik (z. B. Straßen-, Schienen-, Luft- und Schifffahrt)
- Gesundheit (z. B. Krankenhäuser, Arzneimittelversorgung)
- Wasser (z. B. Trinkwasserversorgung, Abwasserentsorgung)
- Ernährung (z. B. Lebensmittelproduktion, -verarbeitung und -versorgung)
- Finanz- und Versicherungswesen (z. B. Banken, Versicherungen)
- Nicht jedes Unternehmen in diesen Sektoren fällt unter das IT-Sicherheitsgesetz. Die KRITIS-Verordnung konkretisiert die Anforderungen und legt Schwellenwerte fest, die bestimmen, ob ein Unternehmen als Betreiber kritischer Infrastrukturen gilt.
- Telekommunikationsanbieter: Das IT-Sicherheitsgesetz legt auch Anforderungen an Anbieter von Telekommunikationsdiensten fest, um die Integrität, Verfügbarkeit und Vertraulichkeit ihrer Netze und Dienste zu schützen. Dazu gehören zum Beispiel Internetdienstanbieter, Mobilfunkanbieter und Betreiber von Telekommunikationsnetzen.
- Anbieter digitaler Dienste: Mit der Umsetzung der NIS-Richtlinie (Netz- und Informationssystemsicherheit) in deutsches Recht durch das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 wurden auch Anbieter digitaler Dienste in den Geltungsbereich des Gesetzes einbezogen. Dazu gehören Online-Marktplätze, Online-Suchmaschinen und Cloud-Computing-Dienste.
Diese Unternehmen und Organisationen müssen die im IT-Sicherheitsgesetz festgelegten Anforderungen erfüllen, wie zum Beispiel angemessene organisatorische und technische Sicherheitsmaßnahmen ergreifen, Sicherheitsvorfälle melden und alle zwei Jahre einen IT-Sicherheitsnachweis erbringen. Bei Nichteinhaltung dieser Anforderungen können Bußgelder verhängt werden.