Infrastruktur und Prozessumgebung
Im Abschnitt 7.1.3 Infrastruktur und Prozessumgebung der ISO 9001 soll sichergestellt werden, dass die Organisation über Einrichtungen, Equipment und Dienste wie z.B. Kalibrierung von Prüf- und Messmittel verfügt, die für eine kontinuierliche Bereitstellung von konformen Produkten und Dienstleistungen notwendig sind. Die Arbeitsumgebungen können unterschiedliche Auswirkungen auf das Erreichen von konformen Produkten und Dienstleistungen haben.
Festlegung der erforderlichen Infrastruktur
Die Festlegung der erforderlichen Infrastruktur ist abhängig von den Fertigungs- und Montageprozessen und können Einrichtungen zur Fertigung, Verpackung, Verteilen, Montage von Bauteilen, Transport angehören. Ein entscheidender Aspekt ist, dass der Anwendungsbereich zum Beispiel “Herstellung und Vertrieb von Büromöbel” auch zur Infrastruktur passt. Wenn man in der Fertigungstiefe keine Anlagen oder Maschinen für die Bearbeitung von Büromöbel vorfindet, ist das ein Widerspruch zum Anwendungsbereich in Bezug auf die Herstellung, mit Auswirkungen auf die Zertifizierung. Anwendungsbereich und die Infrastrukturen müssen immer zusammenpassen.
Prozessumgebung
Im Abschnitt 7.1.4 Prozessumgebung soll sichergestellt werden, dass die Organisation die notwendige Prozessumgebung festlegt und bereitstellt. Eingaben der interessierten Parteien sollten bei Bedarf berücksichtigt werden. Eine Behörde könnte beispielsweise Anforderungen an die Reinheit oder bzgl. Lärm festlegen.
Anforderungen Prozess Umgebung
Die Anforderungen an die Prozessumgebung ist unterschiedlich von den Produkten bzw. der Dienstleistung. In einigen Fällen sind lediglich physische Faktoren sind zu berücksichtigen, wie zum Beispiel Temperatur, Beleuchtung, Hygiene, Reinheit, Lärm. Es können auch menschliche Faktoren, wie zum Beispiel Ergonomie, hohe Arbeitsbelastung und Stress die Umgebung beeinflussen. Sobald die Prozess Umgebung festlegt wurde, ist diese aufrechtzuerhalten und nach Bedarf zu steuern.