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Was sind Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten?

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Die Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten sind grundlegende Regeln und Leitlinien, die den Umgang mit personenbezogenen Daten in Übereinstimmung mit Datenschutzgesetzen und -bestimmungen regeln. Im Folgenden werden die wichtigsten Grundsätze gemäß der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erläutert:

Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben, Transparenz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten muss auf einer rechtmäßigen Grundlage erfolgen und in einer transparenten Weise durchgeführt werden. Die betroffenen Personen müssen über den Zweck der Datenverarbeitung, die Identität des für die Verarbeitung Verantwortlichen und ihre Rechte im Zusammenhang mit der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten informiert werden.

Zweckbindung

Personenbezogene Daten dürfen nur für festgelegte, eindeutige und rechtmäßige Zwecke erhoben und verarbeitet werden. Eine Weiterverarbeitung für andere Zwecke ist grundsätzlich unzulässig, es sei denn, es liegt eine gesetzliche Erlaubnis oder eine Einwilligung der betroffenen Person vor.

Datenminimierung

Die Datenminimierung bedeutet, dass nur diejenigen personenbezogenen Daten erhoben und verarbeitet werden sollten, die für den jeweiligen Zweck der Datenverarbeitung notwendig sind. Die Menge der gesammelten und verarbeiteten Daten sollte auf das erforderliche Minimum beschränkt werden.

Richtigkeit

Die Richtigkeit der personenbezogenen Daten ist ein wichtiger Grundsatz, der sicherstellen soll, dass die verarbeiteten Daten korrekt und aktuell sind. Unrichtige Daten sollten unverzüglich gelöscht oder berichtigt werden, um die Qualität der verarbeiteten Informationen zu gewährleisten.

Speicherbegrenzung

Die Speicherbegrenzung bedeutet, dass personenbezogene Daten nicht länger als für die Zwecke der Verarbeitung erforderlich aufbewahrt werden dürfen. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen müssen die Daten gelöscht oder anonymisiert werden, um die Identifizierung der betroffenen Personen zu verhindern.

Integrität und Vertraulichkeit

Die Integrität und Vertraulichkeit personenbezogener Daten müssen durch angemessene technische und organisatorische Maßnahmen geschützt werden. Dazu gehört der Schutz vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung sowie vor unbeabsichtigtem Verlust, Zerstörung oder Beschädigung der Daten.

Rechenschaftspflicht

Der für die Verarbeitung Verantwortliche ist verpflichtet, die Einhaltung der Datenschutzgrundsätze nachzuweisen und dafür Sorge zu tragen, dass sie innerhalb seiner Organisation umgesetzt werden. Dies kann durch die Dokumentation von Datenschutzmaßnahmen, die Benennung eines Datenschutzbeauftragten und die Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen erfolgen.

Datenschutz durch Technikgestaltung und datenschutzfreundliche Voreinstellungen

Ein weiterer wichtiger Grundsatz ist der Datenschutz durch Technikgestaltung (Privacy by Design) und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Privacy by Default). Bei der Entwicklung von Produkten, Diensten und Systemen, die personenbezogene Daten verarbeiten, sollten Datenschutzmaßnahmen von Anfang an berücksichtigt und integriert werden. Dies kann durch Verschlüsselung, Pseudonymisierung oder Anonymisierung der Daten sowie durch die Begrenzung der Zugriffsrechte auf die Daten erreicht werden. Datenschutzfreundliche Voreinstellungen sollen sicherstellen, dass die Standardeinstellungen eines Systems oder einer Anwendung datenschutzfreundlich sind und die Verarbeitung personenbezogener Daten auf das notwendige Minimum beschränken.

Fazit

Die Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten bilden das Fundament für einen verantwortungsvollen und rechtmäßigen Umgang mit personenbezogenen Daten. Sie stellen sicher, dass die Privatsphäre der betroffenen Personen geschützt wird und dass Organisationen, die personenbezogene Daten verarbeiten, dies in einer transparenten und gesetzeskonformen Weise tun. Durch die Einhaltung dieser Grundsätze werden Vertrauen in die digitale Welt gefördert und mögliche Risiken für die betroffenen Personen minimiert.

Die Beachtung dieser Grundsätze ist sowohl für Organisationen als auch für Einzelpersonen von großer Bedeutung. Organisationen, die personenbezogene Daten verarbeiten, müssen sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter, Prozesse und Technologien die Datenschutzgrundsätze einhalten und die betroffenen Personen über ihre Rechte informiert sind. Einzelpersonen sollten sich ihrer Rechte im Zusammenhang mit der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten bewusst sein und bei Bedenken oder Fragen bezüglich des Datenschutzes den für die Verarbeitung Verantwortlichen oder die zuständige Datenschutzbehörde kontaktieren.

Insgesamt tragen die Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten dazu bei, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den legitimen Interessen von Organisationen, die personenbezogene Daten verarbeiten, und dem Schutz der Privatsphäre und der Grundrechte der betroffenen Personen herzustellen. Durch die Einhaltung dieser Grundsätze können Organisationen ihre Rechenschaftspflicht erfüllen, Vertrauen aufbauen und mögliche rechtliche oder finanzielle Risiken im Zusammenhang mit Datenschutzverletzungen oder -verstößen vermeiden.

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Stefan Stroessenreuther

Stefan Stroessenreuther

Consulting Qualitätsmanagement ISO 9001 | IATF 16949 Personenzertifizierter IATF 16949 und VDA 6.3 Auditor | Dozent IMB Integrations Modell Bayreuth | Mitglied DGQ - Deutsche Gesellschaft für Qualität | Lead Auditor ISO 14001 u. ISO 45001

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