Die Weitergabe von personenbezogenen Daten bezieht sich auf die Offenlegung, Übermittlung oder sonstige Bereitstellung von personenbezogenen Daten an Dritte, wie zum Beispiel an andere Unternehmen, Organisationen oder öffentliche Einrichtungen. Die Weitergabe von personenbezogenen Daten kann aus verschiedenen Gründen erfolgen, wie zum Beispiel aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen, zur Erfüllung eines Vertrags oder zur Bereitstellung von Dienstleistungen. In jedem Fall ist es jedoch wichtig, dass die Übermittlung von personenbezogenen Daten im Einklang mit den geltenden Datenschutzgesetzen und -bestimmungen erfolgt, um die Privatsphäre und Grundrechte der betroffenen Personen zu schützen.
In der Europäischen Union ist die Weitergabe von personenbezogenen Daten durch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) geregelt. Die DSGVO legt bestimmte Grundsätze und Anforderungen fest, die bei der Weitergabe von personenbezogenen Daten beachtet werden müssen:
Um die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen bei der Weitergabe von persönlichen (personenbezogenen) Daten zu gewährleisten, sollten Unternehmen und Organisationen interne Richtlinien und Verfahren einführen, die den Umgang mit personenbezogenen Daten regeln. Dazu gehören unter anderem die Durchführung von Risikobewertungen, die Schulung von Mitarbeitern im Bereich Datenschutz, die Ernennung eines Datenschutzbeauftragten (falls erforderlich) und die Implementierung technischer und organisatorischer Sicherheitsmaßnahmen.
Insgesamt ist die Weitergabe von personenbezogenen Daten ein wichtiger Aspekt des Datenschutzes, der sorgfältig berücksichtigt werden muss, um die Privatsphäre und Grundrechte der betroffenen Personen zu schützen. Durch die Einhaltung der geltenden Datenschutzgesetze und -bestimmungen können Unternehmen und Organisationen sicherstellen, dass personenbezogene Daten auf rechtmäßige, transparente und sichere Weise weitergegeben werden, wodurch das Vertrauen der betroffenen Personen und der Öffentlichkeit in die Verarbeitung personenbezogener Daten gestärkt wird.
Welche personenbezogene Daten dürfen nicht weitergegeben werden?
Es gibt keine allgemeine Liste von personenbezogenen Daten, die nicht weitergegeben werden dürfen, da dies von den spezifischen Umständen und der geltenden Gesetzgebung abhängt. Die Weitergabe von personenbezogenen Daten muss jedoch immer auf einer rechtmäßigen Grundlage erfolgen und die Privatsphäre und Grundrechte der betroffenen Personen schützen.
In der Europäischen Union legt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bestimmte Bedingungen und Anforderungen fest, die bei der Weitergabe von personenbezogenen Daten zu berücksichtigen sind. In einigen Fällen kann dies dazu führen, dass bestimmte personenbezogene Daten nicht weitergegeben werden dürfen, es sei denn, es liegen besondere Umstände oder Ausnahmen vor:
Sensible Daten (Artikel 9 DSGVO)
Die DSGVO unterscheidet zwischen allgemeinen personenbezogenen Daten und sensiblen Daten (auch als “besondere Kategorien personenbezogener Daten” bezeichnet). Sensible Daten sind Informationen über Rasse oder ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, Gesundheitsdaten, genetische Daten, biometrische Daten und Daten über das Sexualleben oder die sexuelle Orientierung. Die Verarbeitung sensibler Daten, einschließlich ihrer Weitergabe, ist grundsätzlich untersagt, es sei denn, es liegt eine der in Artikel 9 Absatz 2 DSGVO genannten Ausnahmen vor, wie zum Beispiel die ausdrückliche Einwilligung der betroffenen Person oder die Verarbeitung ist für bestimmte gesetzlich festgelegte Zwecke erforderlich.
Daten ohne rechtmäßige Grundlage
Personenbezogene) Daten dürfen nicht weitergegeben werden, wenn keine rechtmäßige Grundlage für die Weitergabe besteht, wie zum Beispiel die Einwilligung der betroffenen Person, die Erfüllung eines Vertrags oder eine gesetzliche Verpflichtung.
Grundsatz der Zweckbindung
Daten, die den Grundsatz der Zweckbindung verletzen (Artikel 5 Absatz 1b DSGVO). Wenn die Übermittlung der personenbezogene Daten nicht mit dem ursprünglichen Zweck der Datenerhebung vereinbar ist und keine andere rechtmäßige Grundlage für die Weitergabe besteht, dürfen die Daten nicht weitergegeben werden.
Die Entscheidung, ob personenbezogene Daten weitergegeben werden dürfen oder nicht, hängt von einer sorgfältigen Abwägung der spezifischen Umstände und der Einhaltung der geltenden Datenschutzgesetze und -bestimmungen ab. Unternehmen und Organisationen sollten sicherstellen, dass sie über angemessene Richtlinien, Verfahren und Schulungen verfügen, um fundierte Entscheidungen über die Übermittlung von personenbezogenen Daten zu treffen und die Privatsphäre und Grundrechte der betroffenen Personen zu schützen.