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Weitergabe von personenbezogene Daten

Praktische Umsetzung der DSGVO-Vorgaben zur Datenweitergabe

In der Praxis ist die Weitergabe personenbezogener Daten einer der kritischsten Prozesse im gesamten Datenschutzmanagement. Häufig werden Daten an externe Dienstleister, IT-Drittsysteme oder Cloud-Anbieter übermittelt – hier ist die Einhaltung der DSGVO-Anforderungen entscheidend. Eine strukturierte Vorgehensweise hilft, Risiken zu minimieren und Haftungsfallen zu vermeiden.

✅ Best Practices für interne Datenweitergabe

  • Datenminimierung: Nur die Daten weitergeben, die für den Zweck unbedingt erforderlich sind.
  • Zugriffsrechte einschränken: Rollenbasierte Zugriffskonzepte und regelmäßige Rechteprüfungen durchführen.
  • Protokollierung: Jede Datenweitergabe intern nachvollziehbar dokumentieren – wer, wann, wohin.
  • Schulungen: Mitarbeitende regelmäßig über zulässige und unzulässige Formen der Datenweitergabe informieren.

☁️ Weitergabe an externe Empfänger & Cloud-Dienste

  • Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV): Bei jeder externen Datenverarbeitung nach Art. 28 DSGVO erforderlich.
  • Datenübermittlung in Drittländer: Prüfen, ob ein Angemessenheitsbeschluss oder Standardvertragsklauseln vorliegen.
  • Technische Sicherheit: Datenübertragungen nur verschlüsselt und über sichere Kommunikationskanäle.
  • Regelmäßige Lieferantenaudits: Externe Dienstleister sollten überprüft werden, um DSGVO-Konformität sicherzustellen.

📊 Praxisbeispiel: Weitergabe an einen externen IT-Dienstleister

Ein mittelständisches Produktionsunternehmen beauftragte einen externen Cloud-Anbieter zur Datenarchivierung. Durch eine sorgfältige Prüfung des Anbieters, den Abschluss eines AV-Vertrags sowie eine technische Verschlüsselung der Daten konnte die DSGVO-Konformität sichergestellt werden. Wichtig: Der Zugriff des Dienstleisters wurde auf bestimmte Zeitfenster beschränkt und jede Aktivität dokumentiert. So ließ sich der gesamte Datenfluss jederzeit nachvollziehen – ein entscheidender Pluspunkt beim Audit.

🔒 Fazit: Verantwortungsvoll teilen heißt datenschutzkonform handeln

Die Weitergabe personenbezogener Daten ist in vielen Geschäftsprozessen unvermeidbar – aber sie darf nur auf einer klaren rechtlichen und technischen Grundlage erfolgen. Unternehmen, die Transparenz, Sicherheit und Dokumentation konsequent verankern, minimieren ihr Risiko und gewinnen zugleich das Vertrauen von Kunden, Partnern und Aufsichtsbehörden. Datenschutz ist keine Einschränkung, sondern ein Qualitätsmerkmal – insbesondere im B2B- und Automotive-Umfeld.

Welche personenbezogenen Daten dürfen nicht weitergegeben werden?

Es gibt keine allgemeine Liste von personenbezogenen Daten, die nicht weitergegeben werden dürfen, da dies von den spezifischen Umständen und der geltenden Gesetzgebung abhängt. Die Weitergabe von personenbezogenen Daten muss jedoch immer auf einer rechtmäßigen Grundlage erfolgen und die Privatsphäre und Grundrechte der betroffenen Personen schützen.

In der Europäischen Union legt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bestimmte Bedingungen und Anforderungen fest, die bei der Weitergabe von personenbezogenen Daten zu berücksichtigen sind. In einigen Fällen kann dies dazu führen, dass bestimmte personenbezogene Daten nicht weitergegeben werden dürfen, es sei denn, es liegen besondere Umstände oder Ausnahmen vor.

🔒 Sensible Daten (Artikel 9 DSGVO)

Die DSGVO unterscheidet zwischen allgemeinen personenbezogenen Daten und sensiblen Daten (auch als „besondere Kategorien personenbezogener Daten“ bezeichnet). Sensible Daten sind Informationen über Rasse oder ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, Gesundheitsdaten, genetische Daten, biometrische Daten und Daten über das Sexualleben oder die sexuelle Orientierung.

Die Verarbeitung sensibler Daten, einschließlich ihrer Weitergabe, ist grundsätzlich untersagt, es sei denn, es liegt eine der in Artikel 9 Absatz 2 DSGVO genannten Ausnahmen vor, wie zum Beispiel die ausdrückliche Einwilligung der betroffenen Person oder die Verarbeitung ist für bestimmte gesetzlich festgelegte Zwecke erforderlich.

⚖️ Daten ohne rechtmäßige Grundlage

Personenbezogene Daten dürfen nicht weitergegeben werden, wenn keine rechtmäßige Grundlage für die Weitergabe besteht, wie zum Beispiel die Einwilligung der betroffenen Person, die Erfüllung eines Vertrags oder eine gesetzliche Verpflichtung.

🎯 Grundsatz der Zweckbindung

Daten, die den Grundsatz der Zweckbindung verletzen (Artikel 5 Absatz 1b DSGVO), dürfen ebenfalls nicht weitergegeben werden. Wenn die Übermittlung der personenbezogenen Daten nicht mit dem ursprünglichen Zweck der Datenerhebung vereinbar ist und keine andere rechtmäßige Grundlage für die Weitergabe besteht, ist die Weitergabe unzulässig.

🧭 Entscheidungshilfe und Abwägung

Die Entscheidung, ob personenbezogene Daten weitergegeben werden dürfen oder nicht, hängt von einer sorgfältigen Abwägung der spezifischen Umstände und der Einhaltung der geltenden Datenschutzgesetze und -bestimmungen ab. Unternehmen und Organisationen sollten sicherstellen, dass sie über angemessene Richtlinien, Verfahren und Schulungen verfügen, um fundierte Entscheidungen über die Übermittlung von personenbezogenen Daten zu treffen und die Privatsphäre und Grundrechte der betroffenen Personen zu schützen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Weitergabe personenbezogener Daten ein wichtiger Aspekt des Datenschutzes ist, der sorgfältig berücksichtigt werden muss, um die Privatsphäre und Grundrechte der betroffenen Personen zu schützen. Durch die Einhaltung der geltenden Datenschutzgesetze und -bestimmungen können Unternehmen und Organisationen sicherstellen, dass personenbezogene Daten auf rechtmäßige, transparente und sichere Weise weitergegeben werden, wodurch das Vertrauen der betroffenen Personen und der Öffentlichkeit gestärkt wird.

FAQ – Weitergabe personenbezogener Daten

1 Was gilt als „Weitergabe personenbezogener Daten“?

Eine Weitergabe personenbezogener Daten liegt vor, wenn Informationen über eine Person an Dritte offengelegt, übermittelt oder auf andere Weise zugänglich gemacht werden – unabhängig davon, ob es sich um andere Unternehmen, Behörden oder Privatpersonen handelt. Beispiele sind E-Mail-Übermittlungen, Outsourcing oder Cloud-Speicherung.

2 Wann ist eine Weitergabe von Daten erlaubt?

Eine Weitergabe ist nur zulässig, wenn eine rechtmäßige Grundlage besteht – etwa eine Einwilligung der betroffenen Person, eine vertragliche Notwendigkeit oder eine gesetzliche Verpflichtung. Jede Übermittlung muss transparent und zweckgebunden erfolgen.

3 Welche personenbezogenen Daten dürfen nicht weitergegeben werden?

Besonders schützenswerte Daten wie Gesundheitsdaten, politische Meinungen, religiöse Überzeugungen, biometrische oder genetische Informationen dürfen grundsätzlich nicht weitergegeben werden – außer es liegt eine gesetzliche Ausnahme oder ausdrückliche Einwilligung vor (Artikel 9 DSGVO).

4 Wann ist eine Weitergabe in Drittländer erlaubt?

Eine Datenübermittlung außerhalb des EWR ist nur erlaubt, wenn das Zielland ein angemessenes Datenschutzniveau bietet oder geeignete Garantien bestehen – z. B. EU-Standardvertragsklauseln oder ein Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission (Artikel 44–50 DSGVO).

5 Was passiert bei einer unrechtmäßigen Weitergabe?

Eine unrechtmäßige Datenweitergabe gilt als Datenschutzverletzung und kann gemäß Artikel 83 DSGVO mit Bußgeldern von bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden. Zudem drohen Reputationsverluste und Schadensersatzforderungen.

6 Welche Pflichten bestehen gegenüber den Betroffenen?

Unternehmen müssen die betroffenen Personen über jede Weitergabe informieren – inklusive Empfänger, Zweck und Rechtsgrundlage. Zudem haben Betroffene das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Widerspruch gegen die Datenverarbeitung.

7 Dürfen personenbezogene Daten zu Marketingzwecken weitergegeben werden?

Nur mit einer ausdrücklichen, freiwilligen Einwilligung der betroffenen Person. Unternehmen müssen klar darlegen, zu welchem Zweck die Daten verwendet werden und wer Empfänger ist. Eine Einwilligung darf jederzeit widerrufen werden.

8 Wie kann ich unbefugte Datenweitergaben vermeiden?

Mit klaren Datenschutzrichtlinien, Zugangskontrollen, regelmäßigen Audits und Mitarbeiterschulungen. Zudem sollten Datenübertragungen stets verschlüsselt erfolgen und dokumentiert werden.

9 Wer haftet bei Verstößen gegen die DSGVO?

Der Verantwortliche im Sinne der DSGVO – meist das Unternehmen selbst. In bestimmten Fällen können aber auch Auftragsverarbeiter oder einzelne Mitarbeitende haftbar gemacht werden, wenn sie gegen interne Datenschutzvorgaben verstoßen.

10 Wann muss der Datenschutzbeauftragte eingebunden werden?

Der Datenschutzbeauftragte sollte bei jeder geplanten Datenweitergabe eingebunden werden – insbesondere, wenn sensible oder umfangreiche personenbezogene Daten betroffen sind. Er prüft die Rechtsgrundlage und gibt Handlungsempfehlungen.

Weitergabe personenbezogener Daten – Abschluss & Handlungsempfehlung

Fazit – Verantwortungsvolle Datenweitergabe als Vertrauensfaktor

Die Weitergabe personenbezogener Daten gehört heute zu den sensibelsten Prozessen im digitalen Geschäftsalltag. Unternehmen müssen nicht nur die gesetzlichen Anforderungen der DSGVO erfüllen, sondern auch das Vertrauen von Kunden, Mitarbeitenden und Partnern sichern. Eine transparente, nachvollziehbare und sichere Datenübermittlung ist deshalb weit mehr als eine Pflicht – sie ist ein zentraler Baustein einer modernen, verantwortungsvollen Unternehmensführung.

Wer personenbezogene Daten systematisch schützt, stärkt langfristig sein Image, reduziert Haftungsrisiken und verbessert die Compliance-Resilienz gegenüber Behörden und Geschäftspartnern. Ob Sie Daten an Dienstleister, Cloud-Anbieter oder internationale Partner weitergeben – entscheidend ist, dass jede Übermittlung rechtmäßig, dokumentiert und technisch abgesichert erfolgt.

Prüfen Sie regelmäßig Ihre Prozesse, schulen Sie Ihr Team und sorgen Sie für klare Richtlinien zur Datenweitergabe. So schaffen Sie nicht nur Rechtssicherheit, sondern auch einen echten Wettbewerbsvorteil. Denn: Datenschutz ist heute kein Hindernis – sondern ein Qualitätsmerkmal.

Handlungsempfehlung – Jetzt Datenschutzmanagement stärken

Mit einem professionellen Datenschutzmanagementsystem stellen Sie sicher, dass jede Datenweitergabe dokumentiert, rechtssicher und effizient abläuft. Wir unterstützen Sie bei der Einführung, Optimierung und Audit-Vorbereitung nach DSGVO und ISO 27701.

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Stefan Stroessenreuther

Stefan Stroessenreuther

Consulting Qualitätsmanagement ISO 9001 | Personenzertifizierter IATF 16949 und VDA 6.3 Auditor | Information Security Officer ISO/IEC 27001 | Dozent IMB Integrations Modell Bayreuth | Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Qualität | Lead Auditor ISO 14001 | Lead Auditor ISO 45001 | Lead Auditor ISO 9001

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