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Was ist REACH? Verordnung, Ziele und Auswirkungen auf Unternehmen

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REACH steht für “Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe” und ist eine europäische Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, die am 1. Juni 2007 in Kraft getreten ist. REACH hat zum Ziel, den Schutz von Mensch und Umwelt vor möglichen Risiken durch chemische Stoffe zu verbessern und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Chemieindustrie zu fördern. In diesem Artikel werden wir die Hauptaspekte von REACH, die Ziele der Verordnung und die Auswirkungen auf Unternehmen erläutern.

Die REACH-Verordnung ist ein EU-weiter Rechtsrahmen für Chemikalien, der darauf abzielt, den Schutz von Mensch und Umwelt zu verbessern und die Wettbewerbsfähigkeit der chemischen Industrie zu fördern. Sie legt Regeln für die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe fest. Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie die Anforderungen der REACH-Verordnung einhalten, um betriebliche Compliance zu gewährleisten und negative Auswirkungen auf ihre Geschäftstätigkeit zu vermeiden.

Die Hauptziele der REACH-Verordnung sind die Förderung der sicheren Verwendung von Chemikalien, die Verbesserung der Informationslage über die Risiken von Chemikalien und die Förderung von Innovationen für weniger gefährliche Alternativen. SMCT Management unterstützt Unternehmen bei der Einhaltung der REACH-Verordnung durch umfassende Beratung, Risikobewertung und Schulungen. Erfahren Sie, wie SMCT Management Ihnen helfen kann, die Anforderungen der REACH-Verordnung zu erfüllen und Ihre betriebliche Compliance sicherzustellen.

Konfliktmineralien Reach Verordnung
Konfliktmineralien

Grundprinzipien von REACH

a) Registrierung

Die Registrierung ist der erste Schritt im REACH-Verfahren und beinhaltet die Sammlung und Übermittlung von Informationen über chemische Stoffe und deren Verwendung. Unternehmen, die chemische Stoffe herstellen oder importieren, müssen diese Stoffe bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) registrieren. Die Registrierungspflicht gilt für Stoffe in Mengen von mindestens einer Tonne pro Jahr und Unternehmen.

b) Bewertung

Die Bewertung ist der zweite Schritt im REACH-Verfahren und dient der Überprüfung der von den Unternehmen eingereichten Informationen. Die ECHA bewertet die Dossiers und kann weitere Informationen von den Unternehmen anfordern, um die Sicherheit der chemischen Stoffe zu gewährleisten. Die Bewertung kann auch dazu führen, dass bestimmte Stoffe als besonders besorgniserregend eingestuft und einer Zulassungspflicht unterworfen werden.

c) Zulassung

Die Zulassung ist der dritte Schritt im REACH-Verfahren und betrifft insbesondere Stoffe, die als besonders besorgniserregend eingestuft wurden. Unternehmen, die solche Stoffe verwenden oder in Verkehr bringen möchten, müssen eine Zulassung bei der ECHA beantragen. Die Zulassung wird nur erteilt, wenn das Unternehmen nachweisen kann, dass die Risiken beherrscht werden können oder dass die sozioökonomischen Vorteile die Risiken überwiegen.

d) Beschränkung

Die Beschränkung ist der vierte Schritt im REACH-Verfahren und dient der Begrenzung oder dem Verbot bestimmter Stoffe, wenn deren Verwendung ein unvertretbares Risiko für Mensch oder Umwelt darstellt. Beschränkungen können auf europäischer Ebene oder von einzelnen Mitgliedstaaten vorgeschlagen werden und gelten für alle betroffenen Unternehmen.

Ziele von REACH

a) Schutz von Mensch und Umwelt

Eines der Hauptziele von REACH ist der Schutz von Mensch und Umwelt vor möglichen Risiken durch chemische Stoffe. Durch die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Stoffen sollen potenzielle Gefahren frühzeitig erkannt und minimiert werden.

b) Förderung der Wettbewerbsfähigkeit

REACH soll auch die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Chemieindustrie fördern, indem es einheitliche Regeln und Standards für den Umgang mit chemischen Stoffen schafft. Dies erleichtert den Handel innerhalb des europäischen Binnenmarkts und fördert Innovationen in der Entwicklung sicherer und umweltfreundlicherer Chemikalien.

c) Verantwortung der Unternehmen

REACH legt die Verantwortung für die Sicherheit von chemischen Stoffen auf die Unternehmen, die diese herstellen, importieren oder verwenden. Dadurch sollen die Unternehmen dazu angehalten werden, Risikomanagementmaßnahmen zu ergreifen und ihre Stoffe kontinuierlich zu überwachen, um den Schutz von Mensch und Umwelt zu gewährleisten.

Auswirkungen auf Unternehmen

a) Informationsmanagement und Kommunikation

Unternehmen müssen umfangreiche Informationen über die von ihnen hergestellten, importierten oder verwendeten chemischen Stoffe sammeln und an die ECHA übermitteln. Darüber hinaus müssen sie sicherstellen, dass sie über aktuelle Sicherheitsdatenblätter verfügen und die Informationen entlang der Lieferkette kommunizieren.

b) Anpassung von Prozessen

REACH kann dazu führen, dass Unternehmen ihre Produktionsprozesse anpassen müssen, um den Anforderungen der Verordnung gerecht zu werden. Dies kann beispielsweise den Ersatz von besonders besorgniserregenden Stoffen durch sicherere Alternativen oder die Implementierung von Risikomanagementmaßnahmen beinhalten.

c) Kosten

Die Einhaltung der REACH-Anforderungen kann für Unternehmen mit erheblichen Kosten verbunden sein, insbesondere im Hinblick auf die Registrierung und Bewertung von Stoffen. Unternehmen müssen daher sorgfältig prüfen, ob sie die betreffenden Stoffe weiterhin herstellen, importieren oder verwenden möchten oder ob Alternativen in Betracht gezogen werden sollten.

Zusammenfassung

REACH ist eine umfassende europäische Verordnung, die den Schutz von Mensch und Umwelt vor möglichen Risiken durch chemische Stoffe verbessern soll. Durch die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Stoffen werden potenzielle Gefahren frühzeitig erkannt und minimiert. Unternehmen, die chemische Stoffe herstellen, importieren oder verwenden, sind von REACH betroffen und müssen sich an die entsprechenden Anforderungen halten. Dies kann Auswirkungen auf das Informationsmanagement, die Anpassung von Prozessen und die Kosten haben. Um den Anforderungen von REACH gerecht zu werden, sollten Unternehmen ihre Stoffe kontinuierlich überwachen, Risikomanagementmaßnahmen ergreifen und offen für innovative Lösungen und Alternativen sein.

Kandidatenliste Reach

Die Kandidatenliste für besonders besorgniserregende Stoffe (Substances of Very High Concern, SVHC) ist ein zentrales Element der europäischen REACH-Verordnung (Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe). Die Liste enthält Chemikalien, die aufgrund ihrer gefährlichen Eigenschaften und möglichen negativen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit oder die Umwelt als besonders bedenklich eingestuft werden.

Besonders besorgniserregende Stoffe können eine oder mehrere der folgenden Eigenschaften aufweisen:

  • Kanzerogenität (krebserzeugend), Mutagenität (erbgutverändernd) oder Reproduktionstoxizität (fortpflanzungsgefährdend) – gemeinsam als CMR-Stoffe bezeichnet.
  • Persistenz (schwer abbaubar), Bioakkumulation (Anreicherung in Lebewesen) und Toxizität (PBT-Stoffe).
  • Sehr persistent und sehr bioakkumulierend (vPvB-Stoffe).
  • Stoffe, die ernsthafte und irreversible Auswirkungen auf Mensch und Umwelt haben, ähnlich wie CMR-, PBT- oder vPvB-Stoffe.

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) ist für die Identifizierung und Aufnahme von SVHCs in die Kandidatenliste verantwortlich. Die Liste wird regelmäßig aktualisiert, um neu identifizierte SVHCs aufzunehmen.

Die Aufnahme eines Stoffes in die Kandidatenliste hat mehrere Konsequenzen für Unternehmen, die diese Stoffe herstellen, importieren oder verwenden:

  • Informationspflicht: Unternehmen sind verpflichtet, ihren Kunden Informationen über die in ihren Produkten enthaltenen SVHCs (in einer Konzentration von mehr als 0,1% Gewichtsprozent) zur Verfügung zu stellen.
  • Benachrichtigungspflicht: Wenn ein Unternehmen ein Erzeugnis mit mehr als 0,1% Gewichtsprozent eines SVHC importiert oder herstellt, das in einer Menge von mehr als einer Tonne pro Jahr verwendet wird, muss das Unternehmen die ECHA darüber informieren.
  • Zulassungspflicht: SVHCs, die auf der Kandidatenliste stehen, können in die sogenannte “REACH-Anhang XIV-Liste” (auch Zulassungsliste genannt) aufgenommen werden. Für Stoffe, die in dieser Liste aufgeführt sind, ist eine Zulassung erforderlich, um sie in der Europäischen Union weiterhin verwenden oder in Verkehr bringen zu können.
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Stefan Stroessenreuther

Stefan Stroessenreuther

Consulting Qualitätsmanagement ISO 9001 | IATF 16949 Personenzertifizierter IATF 16949 und VDA 6.3 Auditor | Dozent IMB Integrations Modell Bayreuth | Mitglied DGQ - Deutsche Gesellschaft für Qualität | Lead Auditor ISO 14001 u. ISO 45001

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