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Datenschutzbeauftragter

Datenschutzbeauftragter DSGVO | SMCT-MANAGEMENT
Datenschutzbeauftragter DSGVO | SMCT-MANAGEMENT

Datenschutzbeauftragter (DSB)

Der Datenschutzbeauftragte muss nicht zwangsläufig ein externer Dienstleister sein. Bei internen DSB muss allerdings darauf geachtet werden, dass die Person eine fachliche Qualifikation besitzt. Zudem darf die Wahrnehmung seiner Aufgaben in keinem Interessenskonflikt stehen – z. B. Mitglied der Geschäftsführung, der Leiter der IT-Abteilung oder der Personalabteilung.

Diese Personen sind in der Regel für die Datenverarbeitung verantwortlich und würden sich selbst kontrollieren. Eine automatisierte Verarbeitung von personenbezogenen Daten ist dann gegeben, wenn z. B. mehr als 20 Mitarbeiter digitale Kundendateien benutzen oder Kundendaten auf einem Laptop, PC oder Smartphone verwenden.

Der DSB sollte durch die Geschäftsleitung beauftragt werden – dies möglichst in schriftlicher Form, schon wegen der Nachweispflicht. Die Kontaktdaten sind der zuständigen Landesdatenschutzbehörde zu melden. Auch innerhalb des Unternehmens sollten die Kontaktdaten des internen DSB bekannt gemacht und zusätzlich auf der Webseite veröffentlicht werden.

Somit ist sichergestellt, dass der Datenschutzbeauftragte für alle Mitarbeiter und externe Stellen jederzeit per E-Mail oder telefonisch erreichbar ist.

Stellung des DSB im Unternehmen

Der Datenschutzbeauftragte (DSB) unterrichtet unmittelbar an die Geschäftsleitung. Er ist somit eine Stabsstelle, gleichzusetzen mit einem QMB oder der Fachkraft für Arbeitssicherheit. Ferner ist der Datenschutzbeauftragte weisungsunabhängig und muss bei allen rechtlichen Datenschutzvorgängen frühzeitig eingebunden werden.

Der DSB genießt wie ein Betriebsrat einen besonderen Kündigungsschutz. Sein Arbeitsverhältnis darf während der Ausübung als DSB und für ein Jahr danach nicht gekündigt werden, es sei denn, die Kündigung erfolgt aus einem wichtigen Grund. Ebenfalls muss der DSB genügend Zeit haben, sich durch Fortbildungen weiterzubilden.

Aufgaben Datenschutzbeauftragter – Überblick

Haben Sie einen externen Dienstleister mit der Wahrnehmung der Aufgaben als DSB betraut, so regelt der Dienstleistungsvertrag, welche Aufgaben durch den externen DSB wahrzunehmen sind. Im Einzelnen sind das:

  • Einhaltung der Dokumentationspflichten
  • Beratung und Überwachung von Datenschutz-Folgeabschätzungen
  • Zusammenarbeit mit der Landesdatenschutzbehörde
  • Ansprechpartner für externe und interne Personen (Mitarbeiter, interessierte Kreise)

Weitere Leistungen Datenschutz

Neben den Kernaufgaben übernimmt der Datenschutzbeauftragte oder externe DSB häufig weitere Leistungen im Bereich Datenschutz und Compliance, abhängig von den spezifischen Anforderungen des Unternehmens.

PDFs zum Datenschutz DSGVO

Voraussetzungen und Bestellung

Grundsätzlich ist in Deutschland ein Datenschutzbeauftragter zu bestellen, wenn im Unternehmen mindestens 20 Personen regelmäßig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind oder wenn besonders sensible Daten (wie Gesundheitsdaten) verarbeitet werden. Dabei kann es sich entweder um einen internen Mitarbeiter handeln, der die notwendige Fachkunde vorweisen kann, oder um einen externen Dienstleister, der diese Rolle übernimmt. Wichtig ist in jedem Fall, dass der Datenschutzbeauftragte unabhängig agiert und nicht in Interessenskonflikte gerät.

Zentrale Aufgaben

Beratung und Schulung: Mitarbeiter werden regelmäßig über die gesetzlichen Vorgaben informiert und erhalten praktische Hinweise, wie sie im Arbeitsalltag datenschutzkonform handeln können.
Überprüfung von Prozessen und Richtlinien: Dazu gehört das Erstellen und Pflegen eines Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten. Außerdem werden technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) geprüft, um sicherzustellen, dass Daten angemessen geschützt sind.
Kooperation mit Aufsichtsbehörden: Der DSB fungiert als Schnittstelle zwischen dem Unternehmen und den zuständigen Aufsichtsbehörden. Er beantwortet Anfragen und koordiniert erforderliche Maßnahmen, beispielsweise im Falle einer Datenpanne.
Risikobewertung: Indem er potenzielle Schwachstellen identifiziert und entsprechende Empfehlungen ausspricht, minimiert er das Risiko von Datenschutzverletzungen.
Sicherstellung von Betroffenenrechten: Dazu zählt die Überwachung, ob Anfragen zur Auskunft, Löschung oder Berichtigung von Daten fristgerecht und korrekt bearbeitet werden.

Verantwortung und Unabhängigkeit

Der Datenschutzbeauftragte trägt eine hohe Verantwortung, muss aber zugleich die nötige Unabhängigkeit besitzen, um Missstände oder Risiken ohne Rücksicht auf firmeninterne Hierarchien aufzuzeigen. Daher ist es wichtig, dass das Management ihm ausreichende Ressourcen, Befugnisse und Handlungsspielräume zur Verfügung stellt. Dazu gehören unter anderem freie Zugänge zu relevanten Daten und Prozessen, regelmäßige Weiterbildungen sowie die Möglichkeit, eigenständig mit Behörden zu kommunizieren.

Externer vs. interner Datenschutzbeauftragter

Ob ein externer oder interner DSB eingesetzt wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab: Größe und Struktur des Unternehmens, Komplexität der Datenverarbeitungsprozesse und bestehende Kompetenzen bei den Mitarbeitern. Ein interner Datenschutzbeauftragter kennt die internen Abläufe besser und kann so gezielt Verbesserungen anstoßen. Ein externer Datenschutzbeauftragter bringt hingegen oft einen größeren Erfahrungsschatz aus unterschiedlichen Branchen mit und ist häufig weniger anfällig für Interessenskonflikte.

Datenschutz und QM System
Datenschutz und QM System

Haben sie einen externen Dienstleister mit der Wahrnehmung der Aufgaben als DSB betraut, so regelt der Dienstleistungsvertrag welche Aufgaben durch den externen DSB wahrzunehmen sind. Im einzelnen sind das:

  • Einhaltung der Dokumentationspflichten
  • Beratung und Überwachung von Datenschutz-Folgeabschätzungen
  • Zusammenarbeit mit der Landesdatenschutzbehörde
  • Ansprechpartner für externe und interne Personen (Mitarbeiter, interessierte Kreise)
  • Weitere Leistungen Datenschutz

Strafen im Datenschutz

Der Datenschutzbeauftragte (DSB) berät die Geschäftsleitung in allen datenschutzrechtlichen Themen. Bei einer fahrlässigen Nichtbestellung eines Datenschutzbeauftragten fallen erhebliche Bußgelder an – bis zu 2 % des Jahresumsatzes bzw. maximal 10 Mio. EUR.

Zusammenfassung

Ein Datenschutzbeauftragter ist ein wesentlicher Garant für die rechtskonforme und sichere Verarbeitung personenbezogener Daten. Er trägt dazu bei, das Vertrauen von Kunden, Partnern und Mitarbeitern zu erhalten oder sogar zu stärken. Da die DSGVO bei Verstößen empfindliche Sanktionen vorsieht, lohnt es sich, den Datenschutzbeauftragten frühzeitig in Projekte und Entscheidungen einzubinden.

Auf diese Weise können eventuelle Probleme rechtzeitig erkannt und kostspielige Konsequenzen vermieden werden. Langfristig stärkt ein proaktiver Umgang mit dem Thema Datenschutz nicht nur das Image des Unternehmens, sondern sichert auch Wettbewerbsvorteile in einer zunehmend datengesteuerten Wirtschaft.

Kernaufgaben des DSB

Unternehmen müssen ab einer Größe von 20 Mitarbeitern einen Datenschutzbeauftragten benennen, sofern diese dauerhaft personenbezogene Daten verarbeiten.
Der DSB ist weisungsunabhängig und berät die Geschäftsleitung in allen datenschutzrechtlichen Themen.
Er ist verantwortlich für die Überwachung der Durchführung von Datenschutz-Folgeabschätzungen.
Er ist Ansprechpartner für interne Mitarbeiter und externe interessierte Kreise.
Der DSB ist verpflichtet, eng mit der Landesdatenschutzbehörde zusammenzuarbeiten.

Kleine- und mittelständische Unternehmen (KMU)

Im Juni 2020 hat der Bundestag beschlossen, dass für kleine Betriebe mit 20 Mitarbeitern, die sich mit der automatisierten Verarbeitung von personenbezogenen Daten befassen, ein Datenschutzbeauftragter zu benennen ist. Vorher musste man schon ab 10 Mitarbeitern einen DSB benennen. Diese Anpassung entlastet kleine Unternehmen bei der Umsetzung der DSGVO.

Trotzdem sollte man den Datenschutz nicht vernachlässigen. Auch Unternehmen unter 20 Mitarbeitern müssen, um Risiken und Strafzahlungen zu vermeiden, einen internen Datenschutzbeauftragten und/oder Datenschutzkoordinator benennen. Die Umsetzung der DSGVO obliegt den Geschäftsführern. In vielen Unternehmen sind die Mitarbeiter jedoch nicht ausreichend geschult.

Der TÜV Süd hat hierzu eine Online-Befragung durchgeführt. Ergebnis: nur 44 % der befragten Unternehmen haben ihre Mitarbeiter ausreichend zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) geschult.

Gerade für sehr kleine Betriebe mit rund 20 Mitarbeitern ist es oft kostengünstiger, einen externen Datenschutzbeauftragten zu beauftragen. Er berät Sie in allen rechtlichen Fragen und kann rechtzeitig gegensteuern, falls sich Strafzahlungen abzeichnen. Wir sind spezialisiert auf Unternehmen in Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Sachsen und Thüringen.

Fordern Sie ein unverbindliches Angebot an. Unsere Kernkompetenzen sind die Beratung und Unterstützung von KMUs bei der Einführung der ISO 9001 und IATF 16949 sowie die Implementierung eines DSGVO-konformen Datenschutzmanagements. Alle diese Regelwerke und Normen haben eines gemeinsam: Sie können in einem integrierten Managementsystem zusammengefasst werden.

DSB notwendig oder nicht?

Sie wissen nicht, ob Sie einen Datenschutzbeauftragten brauchen? Sie überlegen, ob Sie einen internen Mitarbeiter zum Datenschutzbeauftragten ausbilden? Warum setzen Sie bei dieser wichtigen Frage nicht auf Outsourcing?

Wir stellen Ihnen einen DSB, der Sie in allen Belangen berät, die Einhaltung der DSGVO überwacht und die gesetzeskonforme Umsetzung in Ihrem Unternehmen sicherstellt. Ein externer DSB kostet Sie ca. 180,00 EUR im Monat.

Lohnt es sich, die Schulung und Arbeitszeit in einen Mitarbeiter zu investieren? Diese Frage sollten Sie sich beantworten. Wir sind bundesweit tätig, z. B. in Bayern, Baden-Württemberg und Thüringen. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch.

Tipp:

Regelmäßige Checklisten: Für Audits, Schulungen und Dokumentationsarbeiten – helfen systematisch und termingerecht zu arbeiten.
Software-Tools: Z. B. für das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten oder interne Meldeprozesse – reduzieren den Arbeitsaufwand deutlich.

Fazit

Ein Datenschutzbeauftragter hat vielfältige Aufgaben, die weit über die reine Beratung hinausgehen. Neben der „klassischen“ Bestandsaufnahme und Dokumentation lohnt es sich, für weiterführende und teils komplexe Bereiche zusätzliche Step-by-Step-Anleitungen zu entwickeln. Dies sorgt für Klarheit, Effizienz und vor allem für nachhaltige Compliance.

Empfehlung

Regelmäßige Checklisten & Prozessbeschreibungen: Sie stellen sicher, dass alle Beteiligten dieselben Schritte durchlaufen und Verantwortlichkeiten klar sind.
Regelmäßige Schulungen & transparente Kommunikation: Sie erleichtern es, Datenschutz als festen Bestandteil der Unternehmenspraxis zu etablieren.

FAQ – Datenschutzbeauftragter

1Wann ist ein Datenschutzbeauftragter Pflicht?
In Deutschland muss ein DSB benannt werden, wenn mindestens 20 Personen regelmäßig personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten oder wenn besonders sensible Daten (z. B. Gesundheitsdaten) verarbeitet werden.
2Kann ein interner Mitarbeiter Datenschutzbeauftragter sein?
Ja, solange er die notwendige Fachkunde besitzt und kein Interessenskonflikt besteht. Mitarbeiter der Geschäftsführung, IT- oder Personalabteilung sind in der Regel ungeeignet.
3Was kostet ein externer Datenschutzbeauftragter?
Die Kosten liegen typischerweise zwischen 150 und 300 EUR pro Monat für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU). Sie hängen vom Umfang der Betreuung und den Unternehmensprozessen ab.
4Welche Aufgaben hat ein DSB?
Überwachung der DSGVO-Compliance, Beratung der Geschäftsleitung, Schulung der Mitarbeiter, Überprüfung von TOM (Technischen und Organisatorischen Maßnahmen), Durchführung von Datenschutz-Folgeabschätzungen, Ansprechpartner für Aufsichtsbehörden und Betroffene.
5Muss der DSB weisungsunabhängig sein?
Ja, er darf bei der Erfüllung seiner Aufgaben keine Weisungen entgegennehmen. Nur so kann er Verstöße neutral und unabhängig aufzeigen.
6Welche Strafen drohen ohne DSB?
Bei fahrlässiger Nichtbestellung können Bußgelder bis zu 10 Mio. EUR oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes verhängt werden.
7Wie wird ein DSB bestellt?
Der DSB wird von der Geschäftsleitung schriftlich bestellt. Die Kontaktdaten müssen veröffentlicht und der zuständigen Landesdatenschutzbehörde gemeldet werden.
8Hat ein DSB besonderen Kündigungsschutz?
Ja, ähnlich wie ein Betriebsrat genießt der DSB Kündigungsschutz während seiner Tätigkeit und ein Jahr darüber hinaus – außer bei Kündigung aus wichtigem Grund.
9Was ist der Unterschied zwischen internem und externem DSB?
Ein interner DSB kennt interne Abläufe besser, kann aber Interessenskonflikte haben. Ein externer DSB bringt meist breitere Erfahrung aus verschiedenen Branchen mit und ist oft unabhängiger.
10Muss der DSB fortgebildet werden?
Ja, kontinuierliche Weiterbildung ist Pflicht. Der DSB muss über aktuelle Gesetze, Rechtsprechung und technische Entwicklungen informiert sein.
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Stefan Stroessenreuther

Stefan Stroessenreuther

Consulting Qualitätsmanagement ISO 9001 | Personenzertifizierter IATF 16949 und VDA 6.3 Auditor | Information Security Officer ISO/IEC 27001 | Dozent IMB Integrations Modell Bayreuth | Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Qualität | Lead Auditor ISO 14001 | Lead Auditor ISO 45001 | Lead Auditor ISO 9001

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