Ein Datenschutzmanagement ist vom Aufbau und der Struktur wie andere Managementsysteme zu behandeln. Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verlangt von den Unternehmen die Erfüllung der Rechenschaftspflicht. Damit ist das Unternehmen verantwortlich für den Datenschutz und seine Beachtung. Um dieser Verantwortung gerecht zu werden ist ein Datenschutzmanagement sinnvoll – natürlich abhängig von der Größe des Unternehmens, der personenbezogenen Daten, die verarbeitet werden, und der Menge und der Qualität der Daten. Auch in kleineren und mittleren Unternehmen muss ein Mindestmaß an Dokumentation vorhanden sein, um die Einhaltung des Datenschutzes nachweisen zu können. Denn die Verletzung der Datenschutzpflichten zieht empfindliche Bußgelder nach sich: bis zu 20 Mio. Euro oder 4 % des weltweiten Umsatzes können von den Aufsichtsbehörden verhängt werden.
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Was verlangt ein Datenschutzmanagement?
Planung und Konzeption
Die Risiken, die sich aus der Datenverarbeitung in dem Unternehmen ergeben, müssen hinsichtlich Art, Umfang, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der Eintrittswahrscheinlichkeit von Verletzungen und Schäden beachtet werden. Insbesondere geht es um die Risiken für die persönlichen Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen. Das Unternehmen muss seine „Datenschutzpolitik“ beschreiben, also folgendes festlegen:

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Umsetzung
Die im vorherigen Punkt benannten Maßnahmen müssen konkretisiert und in die Praxis umgesetzt werden. Dazu gehört eine ausreichende Dokumentation sowie die Umsetzung geeigneter technisch-organisatorischer Maßnahmen.
Erfolgskontrolle und Überwachung
Die Planung und Konzeption sowie ihre Umsetzung müssen stetig auf ihre Wirksamkeit hin kontrolliert werden. Folgende Dokumente müssen im Zuge der Umsetzung eines DSGVO Datenschutzmanagementsystems beschrieben werden:
Optimierung und Verbesserung
Sollten im vorherigen Punkte festgestellt werden, dass Anpassungen notwendig sind, müssen diese entsprechend umgesetzt werden. Hierzu gehört auch die Erfüllung des angemessenen Stands der Technik bei den technischen IT-Sicherheitsmaßnahmen, denn die DSGVO verlangt die Anpassung an entsprechende technische Entwicklungen. Insgesamt muss sichergestellt werden, dass die Rechtskonformität der Verarbeitung von Daten gemäß DSGVO in rechtlicher, technischer und organisatorischer Hinsicht jederzeit nachweisbar ist.