Die Network and Information Security Directive 2 (NIS2) der Europäischen Union zielt darauf ab, die Cybersicherheit und Widerstandsfähigkeit der digitalen Infrastruktur in der EU zu stärken. Die Richtlinie erweitert die ursprüngliche NIS-Richtlinie und fordert Organisationen auf, verstärkte Sicherheitsmaßnahmen zu implementieren. Die Umsetzung in nationales Recht erfolgt bis zum März 2025.
Hinweis: Die Umwandlung in nationales Recht erfolgt voraussichtlich bis März 2025
Key Facts: Umsetzung der NIS2-Richtlinie
Zusammenfassung NIS2
Die Network and Information Security Directive 2 (NIS2) der Europäischen Union zielt darauf ab, die Cybersicherheit und Widerstandsfähigkeit der digitalen Infrastruktur in der EU zu stärken. Die Richtlinie erweitert die ursprüngliche NIS-Richtlinie und fordert Organisationen auf, verstärkte Sicherheitsmaßnahmen zu implementieren. Die Umsetzung in nationales Recht muss bis zum 17. Oktober 2024 erfolgen.
Die NIS2-Richtlinie verfolgt mehrere Ziele: die Verbesserung der Cybersicherheit, die Förderung der Zusammenarbeit zwischen den EU-Mitgliedstaaten und den Schutz der digitalen Infrastruktur vor Cyberbedrohungen. Zudem soll sichergestellt werden, dass Unternehmen und Organisationen in kritischen Sektoren angemessene Sicherheitsmaßnahmen umsetzen. Die Notwendigkeit einer solchen Richtlinie ergibt sich aus den steigenden Bedrohungen durch Cyberkriminalität. Laut dem Digitalverband Bitkom belaufen sich die Schäden durch Cyberkriminalität in Deutschland auf 203 Milliarden Euro. Zudem sind kritische Infrastrukturen gefährdet, deren Ausfall schwerwiegende Folgen für Gesellschaft, Wirtschaft und öffentliche Sicherheit haben kann.
Die NIS2-Richtlinie betrifft wesentliche Sektoren wie Energie, Verkehr, Bankwesen, Gesundheitswesen, Trinkwasser, Abwasser, digitale Infrastruktur, ITK-Services (B2B), öffentliche Verwaltung und Weltraum. Wichtige Sektoren umfassen Post- und Kurierdienste, Abfallwirtschaft, chemische Stoffe, Lebensmittelproduktion, verarbeitendes Gewerbe, Anbieter digitaler Dienste und Forschungseinrichtungen.
Unternehmen, die mindestens 50 Mitarbeiter beschäftigen oder einen Jahresumsatz/Bilanzsumme von mehr als 10 Millionen Euro aufweisen, fallen unter die NIS2-Richtlinie. Ausgenommen sind Bereiche wie Verteidigung, nationale Sicherheit, öffentliche Sicherheit und Strafverfolgung sowie Justiz, Parlamente und Zentralbanken.
Zu den Vorgaben der NIS2-Richtlinie gehören die Meldepflicht für erhebliche Cybervorfälle innerhalb von 72 Stunden an nationale Behörden, die Implementierung geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen zur Sicherung von Netzwerken und Systemen sowie die Verantwortung der Geschäftsführung für die Überwachung und Haftung bei der Umsetzung der Maßnahmen.
Es drohen hohe Geldstrafen bei Verstößen, die sich auf mindestens zehn bzw. sieben Millionen Euro oder zwei Prozent bzw. 1,4 Prozent des weltweiten Umsatzes im Vorjahr belaufen können. Die Überwachungsintensität und Bußgelder variieren je nach Sektor.
Der „Stand der Technik“ erfordert die regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung der Sicherheitsmaßnahmen, um aktuellen Bedrohungen und technologischen Entwicklungen gerecht zu werden. Empfohlen wird die Durchführung von regelmäßigen Risikoanalysen und Sicherheitsbewertungen, die Implementierung von EDR-Lösungen (Endpoint Detection and Response) und IT-Administratoren und/oder befähigte Personen z.B. ISB, die Entwicklung von Disaster-Recovery-Strategien, die Sicherstellung der NIS2-Compliance von Zulieferern sowie die Durchführung von regelmäßigen Mitarbeiterschulungen zu Sicherheitsrisiken durchführen.
Ein ISB spielt eine zentrale Rolle bei der Überwachung, Erkennung und Behebung von Sicherheitsvorfällen. Die IT-Abteilung nutzen SIEM-Software (Security Information and Event Management) für Echtzeitanalysen und bieten Bedrohungsinformationen und Dokumentation zur Erfüllung der NIS2-Anforderungen.
Weitere Maßnahmen umfassen regelmäßige Schwachstellenscans zur Überprüfung der IT-Landschaft auf Sicherheitslücken, den Einsatz von Antivirus- und Antimalware-Lösungen, Firewalls, IDS/IPS (Intrusion Detection and Prevention Systems), Verschlüsselung, Authentifizierungstools, Log-Management und Patch-Management. Identity and Access Management (IAM) zur Verwaltung von Benutzeridentitäten und Zugriffsrechten sowie die Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeitenden sind ebenfalls entscheidend.
Betroffene Organisationen sollten jetzt mit der Umsetzung der NIS2-Anforderungen beginnen, um rechtzeitig rechtskonform zu sein und Strafen zu vermeiden. SMCT-Management bietet Unterstützung durch ein breites und umfassendes Security-Portfolio.

Der Aufbau eines Informationssicherheits- und Datenschutzmanagementsystems (ISMS) nach den Standards ISO 27001 und 27701 bietet eine systematische Herangehensweise zur Sicherung sensibler Informationen und zum Schutz der Privatsphäre von Kunden und Mitarbeitern.
Unsere Experten unterstützen Sie bei der Implementierung eines solchen Systems, das die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften gewährleistet und das Vertrauen in Ihr Unternehmen stärkt.
Zeitplan und Fristen
Die Umsetzung der EU-Richtlinie NIS2 zur Stärkung der Cybersicherheit in deutsches Recht sollte ursprünglich bis zum 17. Oktober 2024 erfolgen. Als neuer Termin wurde der März 2025 genannt. Dies stellt Unternehmen und Organisationen vor die Herausforderung, sich auf mögliche Verzögerungen einzustellen, während zugleich bereits jetzt die Planung und Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen anlaufen sollte. In Deutschland erfolgt die Umsetzung offiziell über das NIS2 Umsetzungsgesetz. Unternehmen sollten nicht auf die finale Gesetzesfassung warten, sondern frühzeitig agieren, da:
Umsetzung der NIS2-Anforderungen
(1) Risikomanagement und Informationssicherheitssystem
Organisationen müssen ein systematisches Risikomanagement etablieren, um Risiken im Zusammenhang mit IT- und Netzwerksystemen zu identifizieren, zu bewerten und zu behandeln. Ein Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS) nach ISO 27001 gewährleistet die kontinuierliche Verbesserung der Informationssicherheit.
(2) Technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen
Zugriffskontrollen und Authentifizierungslösungen wie Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA) und strenge Zugangskontrollen sind essenziell. Verschlüsselungstechnologien schützen sensible Daten während der Übertragung und Speicherung. Netzwerksicherheitsmaßnahmen wie Firewalls und Intrusion Detection Systems (IDS) sowie regelmäßige Sicherheitsupdates sind notwendig. Prozesse zur schnellen Identifikation und Behebung von Sicherheitsvorfällen sollten implementiert werden.
(3) Meldepflichten
Es muss ein Meldeverfahren für Sicherheitsvorfälle etabliert werden. Dies umfasst eine frühe Erstmeldung innerhalb von 24 Stunden nach Erkennung eines Vorfalls, eine bestätigende Erstmeldung innerhalb von 72 Stunden, Zwischenmeldungen zur Fortschrittsberichterstattung und eine Abschlussmeldung nach Behebung des Vorfalls.
(4) Business Continuity Management (BCM)
Organisationen sollten Notfall- und Wiederherstellungspläne entwickeln und implementieren, um die Geschäftskontinuität im Falle eines Cybervorfalls zu gewährleisten. Eine Krisenorganisation und regelmäßige Übungen zur Vorbereitung auf Sicherheitsvorfälle sind ebenfalls wichtig.
(5) Schulungen und Sensibilisierung
Regelmäßige Schulungen aller Mitarbeiter zur Sensibilisierung für Cybersicherheitsrisiken und Best Practices sind erforderlich. Die durchgeführten Schulungen müssen dokumentiert und gegenüber den Behörden nachgewiesen werden.
(6) Dokumentation und Nachweis
Eine umfassende Dokumentation aller Sicherheitsmaßnahmen, Risikobewertungen und Vorfallberichte ist notwendig. Nachweise über die Einhaltung der NIS2-Anforderungen müssen gegenüber den Aufsichtsbehörden erbracht werden.
Regelwerke | Schnelleinstieg |
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ISO 9001 | Qualitätsmanagement |
ISO 14001 | Umweltmanagement |
ISO 45001 | Arbeits- und Gesundheitsschutz |
IATF 16949 | Qualitätsmanagement |
ISO 27001 | Informationssicherheit |
TISAX® | Informationssicherheit Automotiv |
NIS2 - Umsetzungsgesetz | Informationssicherheit |
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Hintergrund: Von NIS1 zu NIS2
Mit der ursprünglichen NIS1-Richtlinie (Network and Information Security) hat die Europäische Union bereits seit 2016 Anforderungen an die IT-Sicherheit kritischer Infrastrukturen (KRITIS) gestellt. Aufgrund zunehmender Cyberangriffe und neuer digitaler Bedrohungen hat die EU diese Richtlinie überarbeitet und NIS2 (Richtlinie (EU) 2022/2555) auf den Weg gebracht. Seit Januar 2023 ist sie offiziell in Kraft. Das NIS2 Umsetzungsgesetz überträgt die Anforderungen der EU-Richtlinie in nationales Recht. Unternehmen und Organisationen, die unter den Geltungsbereich fallen, müssen sich jetzt rechtzeitig darauf vorbereiten, um die Vorgaben fristgerecht zu erfüllen.
ISO/IEC 27001 als Vorteil bei der NIS2-Umsetzung
Die ISO 27001 bietet einen Rahmen für systematisches Sicherheitsmanagement. Bereits zertifizierte Unternehmen haben häufig einen Vorteil in der NIS2-Umsetzung, weil sie viele geforderte Prozesse und Strukturen (z. B. Risikobewertung, Dokumentation von IT-Sicherheitsmaßnahmen und interne Audits) bereits etabliert haben. Dies erleichtert die Anpassung an die erweiterten Melde- und Kontrollpflichten, die das NIS2 Umsetzungsgesetz vorsieht.
Empfehlungen zu NIS2
Schwachstellenscans und weitere Maßnahmen
Fazit
Das NIS2 Umsetzungsgesetz stellt eine bedeutende Verschärfung der Anforderungen an die IT-Sicherheit dar und betrifft nun einen deutlich größeren Kreis an Unternehmen und Organisationen. Zwar wurde als Stichtag für die Umsetzung in deutsches Recht der 17. Oktober 2024 genannt, dieser Termin wurde verschoben auf den März 2025. Es ist davon auszugehen, dass das NIS2 Umsetzungsgesetz im 1. bzw. 2. Quartal 2025 in Kraft gesetzt wird.
Unabhängig davon sollten betroffene Betriebe bereits jetzt tätig werden, um Compliance-Risiken zu reduzieren und einen nachhaltigen Mehrwert in der eigenen Sicherheitskultur zu schaffen. Bereits bestehende Standards und Zertifizierungen – etwa nach ISO 27001 – können dabei als solider Ausgangspunkt dienen. Letztendlich bietet eine sorgfältig umgesetzte IT-Sicherheitsstrategie nicht nur Compliance-Vorteile, sondern ist auch ein entscheidender Wettbewerbsfaktor in Zeiten zunehmender Cyberbedrohungen.
FAQ zu NIS2
NIS2 ist die aktualisierte EU-Richtlinie zur Netz- und Informationssicherheit. Sie stärkt die Cyber-Resilienz in essenziellen und wichtigen Sektoren (z. B. Energie, Transport, Gesundheitswesen). Für betroffene Unternehmen wird ein hoher IT-Sicherheitsstandard verbindlich, um Ausfälle und Cyberangriffe möglichst zu vermeiden.
Neben den bisher schon als „kritisch“ eingestuften Infrastrukturen (KRITIS) sind jetzt vermehrt mittelständische Unternehmen und essenzielle Sektoren betroffen. Auch Dienstleister, Zulieferer und Betreiber digitaler Dienste können unter NIS2 fallen, sofern sie für die Grundversorgung relevant sind.
1. Risikomanagement: Identifizieren und bewerten von Cyber-Risiken
2. Technische & organisatorische Maßnahmen: Firewalling, Intrusion Detection, Notfallpläne, regelmäßige Audits
3. Meldepflicht: Sicherheitsvorfälle müssen innerhalb kurzer Frist an die zuständige Behörde gemeldet werden
4. Dokumentations- und Nachweispflichten: Transparente Darstellung aller Schutzmaßnahmen
Verstöße gegen NIS2 können zu erheblichen Bußgeldern führen. Diese Strafen können deutlich höher ausfallen als bei der bisherigen NIS-Richtlinie. Darüber hinaus drohen Image- und Vertrauensverluste, wenn Sicherheitslücken öffentlich bekannt werden.
Die EU-Mitgliedstaaten sind verpflichtet, NIS2 in nationales Recht zu überführen. In Deutschland geschieht dies über das NIS2-Umsetzungsgesetz. Nach Inkrafttreten haben Unternehmen eine Übergangsfrist, innerhalb der sie die Anforderungen umsetzen müssen. Die genaue Deadline variiert je nach Branche und Risikobewertung.
1. NIS2 ist eine rechtliche Vorgabe, die europaweit verbindliche Mindestsicherheitsstandards festlegt.
2. ISO 27001 ist ein freiwilliger Managementstandard, der ein strukturiertes Vorgehen bei der Informationssicherheit vorgibt.
Oft lassen sich beide Ansätze gut kombinieren, da ein ISMS nach ISO 27001 viele NIS2-Anforderungen bereits abdeckt.
Das Top-Management trägt die Verantwortung, ausreichend Ressourcen und Strukturen bereitzustellen. Es muss klare Ziele definieren, Sicherheitskultur fördern und den Prozess aktiv unterstützen. Letztendlich kann auch die Unternehmensleitung bei Verstößen zur Rechenschaft gezogen werden.
SMCT Management bietet ganzheitliche Beratung – von der Gap-Analyse (Wo steht das Unternehmen heute?) über das Konzept (Welche Maßnahmen sind erforderlich?) bis hin zur Implementierung und Nachweisführung. Zudem begleiten wir Audits und trainieren Mitarbeiter, um ein sicheres Schutzniveau zu etablieren.
Eine ISO-27001-Zertifizierung oder ein BSI-Grundschutz-Konzept kann den Grundstein für NIS2 legen. Gemeinsame Elemente sind z. B. Risikomanagement, technische Sicherungsmaßnahmen und klare Prozessdokumentation. So lässt sich doppelter Aufwand reduzieren.
Auch nach der Konformität zu NIS2 oder einer absolvierten Prüfung bleibt Cybersicherheit ein kontinuierlicher Prozess. Regelmäßige Updates, Überwachungsaudits und Schulungen sind nötig, um mit den dynamischen Bedrohungslagen Schritt zu halten und den hohen Sicherheitsstandard zu bewahren.