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Ein Leitfaden zur Umsetzung der NIS2-Richtlinie 

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Die Network and Information Security Directive 2 (NIS2) der Europäischen Union zielt darauf ab, die Cybersicherheit und Widerstandsfähigkeit der digitalen Infrastruktur in der EU zu stärken. Die Richtlinie erweitert die ursprüngliche NIS-Richtlinie und fordert Organisationen auf, verstärkte Sicherheitsmaßnahmen zu implementieren. Die Umsetzung in nationales Recht erfolgt bis zum März 2025.

Hinweis: Die Umwandlung in nationales Recht erfolgt voraussichtlich bis März 2025

Key Facts: Umsetzung der NIS2-Richtlinie

  • Einheitliche Cybersicherheit in Europa
    Die NIS2 (Network and Information Security Directive 2) löst die bisherige NIS-Richtlinie ab und will ein höheres Sicherheitsniveau für Netz- und Informationssysteme schaffen.
  • Erweiterter Geltungsbereich
    Im Vergleich zur ersten Version sind nun mehr Branchen und Unternehmen betroffen. Auch mittelständische Betriebe in essenziellen Sektoren fallen unter die Vorgaben.
  • Strengere Vorgaben & höhere Bußgelder
    Unternehmen müssen umfassendere Schutzmaßnahmen ergreifen, Vorfälle schneller melden und mit empfindlichen Strafen rechnen, wenn sie die Richtlinie nicht umsetzen.
  • Risikobasierter Ansatz
    Ähnlich wie bei ISO 27001 wird gefordert, Risiken systematisch zu identifizieren und zu managen. NIS2 legt dabei Wert auf technische und organisatorische Maßnahmen sowie ein funktionierendes Meldewesen.
  • Nationale Umsetzung
    Die EU-Mitgliedstaaten müssen NIS2 in nationales Recht überführen. In Deutschland erfolgt dies über das NIS2-Umsetzungsgesetz, an das sich betroffene Firmen halten müssen.
  • SMCT Management als Umsetzungspartner
    Wir begleiten Unternehmen bei der Gap-Analyse, Prozessoptimierung und technischen Umsetzung – von der Planung bis zur Auditierung und darüber hinaus.

Zusammenfassung NIS2

Die Network and Information Security Directive 2 (NIS2) der Europäischen Union zielt darauf ab, die Cybersicherheit und Widerstandsfähigkeit der digitalen Infrastruktur in der EU zu stärken. Die Richtlinie erweitert die ursprüngliche NIS-Richtlinie und fordert Organisationen auf, verstärkte Sicherheitsmaßnahmen zu implementieren. Die Umsetzung in nationales Recht muss bis zum 17. Oktober 2024 erfolgen.

Die NIS2-Richtlinie verfolgt mehrere Ziele: die Verbesserung der Cybersicherheit, die Förderung der Zusammenarbeit zwischen den EU-Mitgliedstaaten und den Schutz der digitalen Infrastruktur vor Cyberbedrohungen. Zudem soll sichergestellt werden, dass Unternehmen und Organisationen in kritischen Sektoren angemessene Sicherheitsmaßnahmen umsetzen. Die Notwendigkeit einer solchen Richtlinie ergibt sich aus den steigenden Bedrohungen durch Cyberkriminalität. Laut dem Digitalverband Bitkom belaufen sich die Schäden durch Cyberkriminalität in Deutschland auf 203 Milliarden Euro. Zudem sind kritische Infrastrukturen gefährdet, deren Ausfall schwerwiegende Folgen für Gesellschaft, Wirtschaft und öffentliche Sicherheit haben kann.

Die NIS2-Richtlinie betrifft wesentliche Sektoren wie Energie, Verkehr, Bankwesen, Gesundheitswesen, Trinkwasser, Abwasser, digitale Infrastruktur, ITK-Services (B2B), öffentliche Verwaltung und Weltraum. Wichtige Sektoren umfassen Post- und Kurierdienste, Abfallwirtschaft, chemische Stoffe, Lebensmittelproduktion, verarbeitendes Gewerbe, Anbieter digitaler Dienste und Forschungseinrichtungen. 

Unternehmen, die mindestens 50 Mitarbeiter beschäftigen oder einen Jahresumsatz/Bilanzsumme von mehr als 10 Millionen Euro aufweisen, fallen unter die NIS2-Richtlinie. Ausgenommen sind Bereiche wie Verteidigung, nationale Sicherheit, öffentliche Sicherheit und Strafverfolgung sowie Justiz, Parlamente und Zentralbanken.

Zu den Vorgaben der NIS2-Richtlinie gehören die Meldepflicht für erhebliche Cybervorfälle innerhalb von 72 Stunden an nationale Behörden, die Implementierung geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen zur Sicherung von Netzwerken und Systemen sowie die Verantwortung der Geschäftsführung für die Überwachung und Haftung bei der Umsetzung der Maßnahmen. 

Es drohen hohe Geldstrafen bei Verstößen, die sich auf mindestens zehn bzw. sieben Millionen Euro oder zwei Prozent bzw. 1,4 Prozent des weltweiten Umsatzes im Vorjahr belaufen können. Die Überwachungsintensität und Bußgelder variieren je nach Sektor.

Der „Stand der Technik“ erfordert die regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung der Sicherheitsmaßnahmen, um aktuellen Bedrohungen und technologischen Entwicklungen gerecht zu werden. Empfohlen wird die Durchführung von regelmäßigen Risikoanalysen und Sicherheitsbewertungen, die Implementierung von EDR-Lösungen (Endpoint Detection and Response) und IT-Administratoren und/oder befähigte Personen z.B. ISB, die Entwicklung von Disaster-Recovery-Strategien, die Sicherstellung der NIS2-Compliance von Zulieferern sowie die Durchführung von regelmäßigen Mitarbeiterschulungen zu Sicherheitsrisiken durchführen.

Ein ISB spielt eine zentrale Rolle bei der Überwachung, Erkennung und Behebung von Sicherheitsvorfällen. Die IT-Abteilung nutzen SIEM-Software (Security Information and Event Management) für Echtzeitanalysen und bieten Bedrohungsinformationen und Dokumentation zur Erfüllung der NIS2-Anforderungen.

Weitere Maßnahmen umfassen regelmäßige Schwachstellenscans zur Überprüfung der IT-Landschaft auf Sicherheitslücken, den Einsatz von Antivirus- und Antimalware-Lösungen, Firewalls, IDS/IPS (Intrusion Detection and Prevention Systems), Verschlüsselung, Authentifizierungstools, Log-Management und Patch-Management. Identity and Access Management (IAM) zur Verwaltung von Benutzeridentitäten und Zugriffsrechten sowie die Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeitenden sind ebenfalls entscheidend.

Betroffene Organisationen sollten jetzt mit der Umsetzung der NIS2-Anforderungen beginnen, um rechtzeitig rechtskonform zu sein und Strafen zu vermeiden. SMCT-Management bietet Unterstützung durch ein breites und umfassendes Security-Portfolio.

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Der Aufbau eines Informationssicherheits- und Datenschutzmanagementsystems (ISMS) nach den Standards ISO 27001 und 27701 bietet eine systematische Herangehensweise zur Sicherung sensibler Informationen und zum Schutz der Privatsphäre von Kunden und Mitarbeitern.

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Zeitplan und Fristen

Die Umsetzung der EU-Richtlinie NIS2 zur Stärkung der Cybersicherheit in deutsches Recht sollte ursprünglich bis zum 17. Oktober 2024 erfolgen. Als neuer Termin wurde der März 2025 genannt. Dies stellt Unternehmen und Organisationen vor die Herausforderung, sich auf mögliche Verzögerungen einzustellen, während zugleich bereits jetzt die Planung und Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen anlaufen sollte. In Deutschland erfolgt die Umsetzung offiziell über das NIS2 Umsetzungsgesetz. Unternehmen sollten nicht auf die finale Gesetzesfassung warten, sondern frühzeitig agieren, da:

  • Übergangsfristen teils kurz bemessen sind, sobald das Gesetz in Kraft tritt.
  • Aufbau von Prozessen und Strukturen für die IT-Sicherheit zeitintensiv ist (z. B. Implementierung von ISMS, SIEM-Systemen usw.).
  • Eine koordiniertere Zusammenarbeit mit Zulieferern und Partnern notwendig werden kann, da das Gesetz auch Aspekte des Lieferkettenmanagements betrifft.

Umsetzung der NIS2-Anforderungen

(1) Risikomanagement und Informationssicherheitssystem

Organisationen müssen ein systematisches Risikomanagement etablieren, um Risiken im Zusammenhang mit IT- und Netzwerksystemen zu identifizieren, zu bewerten und zu behandeln. Ein Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS) nach ISO 27001 gewährleistet die kontinuierliche Verbesserung der Informationssicherheit.

(2) Technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen

Zugriffskontrollen und Authentifizierungslösungen wie Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA) und strenge Zugangskontrollen sind essenziell. Verschlüsselungstechnologien schützen sensible Daten während der Übertragung und Speicherung. Netzwerksicherheitsmaßnahmen wie Firewalls und Intrusion Detection Systems (IDS) sowie regelmäßige Sicherheitsupdates sind notwendig. Prozesse zur schnellen Identifikation und Behebung von Sicherheitsvorfällen sollten implementiert werden.

(3) Meldepflichten

Es muss ein Meldeverfahren für Sicherheitsvorfälle etabliert werden. Dies umfasst eine frühe Erstmeldung innerhalb von 24 Stunden nach Erkennung eines Vorfalls, eine bestätigende Erstmeldung innerhalb von 72 Stunden, Zwischenmeldungen zur Fortschrittsberichterstattung und eine Abschlussmeldung nach Behebung des Vorfalls.

(4) Business Continuity Management (BCM)

Organisationen sollten Notfall- und Wiederherstellungspläne entwickeln und implementieren, um die Geschäftskontinuität im Falle eines Cybervorfalls zu gewährleisten. Eine Krisenorganisation und regelmäßige Übungen zur Vorbereitung auf Sicherheitsvorfälle sind ebenfalls wichtig.

(5) Schulungen und Sensibilisierung

Regelmäßige Schulungen aller Mitarbeiter zur Sensibilisierung für Cybersicherheitsrisiken und Best Practices sind erforderlich. Die durchgeführten Schulungen müssen dokumentiert und gegenüber den Behörden nachgewiesen werden.

(6) Dokumentation und Nachweis

Eine umfassende Dokumentation aller Sicherheitsmaßnahmen, Risikobewertungen und Vorfallberichte ist notwendig. Nachweise über die Einhaltung der NIS2-Anforderungen müssen gegenüber den Aufsichtsbehörden erbracht werden.

RegelwerkeSchnelleinstieg
ISO 9001Qualitätsmanagement
ISO 14001Umweltmanagement
ISO 45001Arbeits- und Gesundheitsschutz
IATF 16949Qualitätsmanagement
ISO 27001Informationssicherheit
TISAX®Informationssicherheit Automotiv
NIS2 - UmsetzungsgesetzInformationssicherheit
Alles aus einer Hand - Beratung und Umsetzung
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Hintergrund: Von NIS1 zu NIS2

Mit der ursprünglichen NIS1-Richtlinie (Network and Information Security) hat die Europäische Union bereits seit 2016 Anforderungen an die IT-Sicherheit kritischer Infrastrukturen (KRITIS) gestellt. Aufgrund zunehmender Cyberangriffe und neuer digitaler Bedrohungen hat die EU diese Richtlinie überarbeitet und NIS2 (Richtlinie (EU) 2022/2555) auf den Weg gebracht. Seit Januar 2023 ist sie offiziell in Kraft. Das NIS2 Umsetzungsgesetz überträgt die Anforderungen der EU-Richtlinie in nationales Recht. Unternehmen und Organisationen, die unter den Geltungsbereich fallen, müssen sich jetzt rechtzeitig darauf vorbereiten, um die Vorgaben fristgerecht zu erfüllen.

ISO/IEC 27001 als Vorteil bei der NIS2-Umsetzung

Die ISO 27001 bietet einen Rahmen für systematisches Sicherheitsmanagement. Bereits zertifizierte Unternehmen haben häufig einen Vorteil in der NIS2-Umsetzung, weil sie viele geforderte Prozesse und Strukturen (z. B. Risikobewertung, Dokumentation von IT-Sicherheitsmaßnahmen und interne Audits) bereits etabliert haben. Dies erleichtert die Anpassung an die erweiterten Melde- und Kontrollpflichten, die das NIS2 Umsetzungsgesetz vorsieht.

Empfehlungen zu NIS2

  • Risikobewertung und -management: Regelmäßige Risikoanalysen und Sicherheitsbewertungen.
  • Incident Management: Prävention, Detektion und Bewältigung von Cybervorfällen durch EDR-Lösungen und SOC. [EDR steht für Endpoint Detection and Response. Es handelt sich um Sicherheitslösungen, die speziell darauf ausgelegt sind, Endpunkte (z.B. Computer, mobile Geräte, Server) in einem Netzwerk zu überwachen, Bedrohungen zu erkennen und darauf zu reagieren.]
  • Business-Continuity-Management: Disaster-Recovery-Strategien, Nutzung unveränderlicher Backups.
  • Supply-Chain-Management: Sicherstellung der NIS2-Compliance von Zulieferern.
  • Einkauf: Sicherheitsmaßnahmen bei der Beschaffung und Entwicklung von IT-Systemen.
  • Schulungen und Sensibilisierung: Regelmäßige Mitarbeiterschulungen zu Sicherheitsrisiken.
  • Weitere Sicherheitsmaßnahmen: Einsatz von Kryptographie, Multi-Faktor-Authentifizierung, sichere Kommunikationstools, Notfallkommunikation

Schwachstellenscans und weitere Maßnahmen

  • Regelmäßige Überprüfung der IT-Landschaft auf Sicherheitslücken.
  • Einsatz von Antivirus- und Antimalware-Lösungen, Firewalls, IDS/IPS, Verschlüsselung, Authentifizierungstools, Log-Management und Patch-Management.
  • Identity and Access Management (IAM) zur Verwaltung von Benutzeridentitäten und Zugriffsrechten.
  • Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeitenden.

Fazit

Das NIS2 Umsetzungsgesetz stellt eine bedeutende Verschärfung der Anforderungen an die IT-Sicherheit dar und betrifft nun einen deutlich größeren Kreis an Unternehmen und Organisationen. Zwar wurde als Stichtag für die Umsetzung in deutsches Recht der 17. Oktober 2024 genannt, dieser Termin wurde verschoben auf den März 2025. Es ist davon auszugehen, dass das NIS2 Umsetzungsgesetz im 1. bzw. 2. Quartal 2025 in Kraft gesetzt wird.

Unabhängig davon sollten betroffene Betriebe bereits jetzt tätig werden, um Compliance-Risiken zu reduzieren und einen nachhaltigen Mehrwert in der eigenen Sicherheitskultur zu schaffen. Bereits bestehende Standards und Zertifizierungen – etwa nach ISO 27001 – können dabei als solider Ausgangspunkt dienen. Letztendlich bietet eine sorgfältig umgesetzte IT-Sicherheitsstrategie nicht nur Compliance-Vorteile, sondern ist auch ein entscheidender Wettbewerbsfaktor in Zeiten zunehmender Cyberbedrohungen.

FAQ zu NIS2

1. Was ist NIS2 und warum ist sie relevant?

NIS2 ist die aktualisierte EU-Richtlinie zur Netz- und Informationssicherheit. Sie stärkt die Cyber-Resilienz in essenziellen und wichtigen Sektoren (z. B. Energie, Transport, Gesundheitswesen). Für betroffene Unternehmen wird ein hoher IT-Sicherheitsstandard verbindlich, um Ausfälle und Cyberangriffe möglichst zu vermeiden.

2. Wen betrifft die NIS2-Richtlinie konkret?

Neben den bisher schon als „kritisch“ eingestuften Infrastrukturen (KRITIS) sind jetzt vermehrt mittelständische Unternehmen und essenzielle Sektoren betroffen. Auch Dienstleister, Zulieferer und Betreiber digitaler Dienste können unter NIS2 fallen, sofern sie für die Grundversorgung relevant sind.

3. Welche Pflichten kommen mit NIS2 auf Unternehmen zu?

1. Risikomanagement: Identifizieren und bewerten von Cyber-Risiken
2. Technische & organisatorische Maßnahmen: Firewalling, Intrusion Detection, Notfallpläne, regelmäßige Audits
3. Meldepflicht: Sicherheitsvorfälle müssen innerhalb kurzer Frist an die zuständige Behörde gemeldet werden
4. Dokumentations- und Nachweispflichten: Transparente Darstellung aller Schutzmaßnahmen

4. Was droht bei Nichteinhaltung der Vorgaben?

Verstöße gegen NIS2 können zu erheblichen Bußgeldern führen. Diese Strafen können deutlich höher ausfallen als bei der bisherigen NIS-Richtlinie. Darüber hinaus drohen Image- und Vertrauensverluste, wenn Sicherheitslücken öffentlich bekannt werden.

5. Gibt es eine Frist für die Umsetzung?

Die EU-Mitgliedstaaten sind verpflichtet, NIS2 in nationales Recht zu überführen. In Deutschland geschieht dies über das NIS2-Umsetzungsgesetz. Nach Inkrafttreten haben Unternehmen eine Übergangsfrist, innerhalb der sie die Anforderungen umsetzen müssen. Die genaue Deadline variiert je nach Branche und Risikobewertung.

6. Wie unterscheidet sich NIS2 von ISO 27001?

1. NIS2 ist eine rechtliche Vorgabe, die europaweit verbindliche Mindestsicherheitsstandards festlegt.
2. ISO 27001 ist ein freiwilliger Managementstandard, der ein strukturiertes Vorgehen bei der Informationssicherheit vorgibt.
Oft lassen sich beide Ansätze gut kombinieren, da ein ISMS nach ISO 27001 viele NIS2-Anforderungen bereits abdeckt.

7. Welche Rolle spielt das Top-Management bei NIS2?

Das Top-Management trägt die Verantwortung, ausreichend Ressourcen und Strukturen bereitzustellen. Es muss klare Ziele definieren, Sicherheitskultur fördern und den Prozess aktiv unterstützen. Letztendlich kann auch die Unternehmensleitung bei Verstößen zur Rechenschaft gezogen werden.

9. Wie unterstützt SMCT Management bei der NIS2-Umsetzung?

SMCT Management bietet ganzheitliche Beratung – von der Gap-Analyse (Wo steht das Unternehmen heute?) über das Konzept (Welche Maßnahmen sind erforderlich?) bis hin zur Implementierung und Nachweisführung. Zudem begleiten wir Audits und trainieren Mitarbeiter, um ein sicheres Schutzniveau zu etablieren.

10. Welche Synergieeffekte gibt es mit anderen Normen oder Standards?

Eine ISO-27001-Zertifizierung oder ein BSI-Grundschutz-Konzept kann den Grundstein für NIS2 legen. Gemeinsame Elemente sind z. B. Risikomanagement, technische Sicherungsmaßnahmen und klare Prozessdokumentation. So lässt sich doppelter Aufwand reduzieren.

11. Was passiert nach erfolgreicher Umsetzung?

Auch nach der Konformität zu NIS2 oder einer absolvierten Prüfung bleibt Cybersicherheit ein kontinuierlicher Prozess. Regelmäßige Updates, Überwachungsaudits und Schulungen sind nötig, um mit den dynamischen Bedrohungslagen Schritt zu halten und den hohen Sicherheitsstandard zu bewahren.

Stefan Stroessenreuther

Stefan Stroessenreuther

Consulting Qualitätsmanagement ISO 9001 | IATF 16949 Personenzertifizierter IATF 16949 und VDA 6.3 Auditor | Dozent IMB Integrations Modell Bayreuth | Mitglied DGQ - Deutsche Gesellschaft für Qualität | Lead Auditor ISO 14001 u. ISO 45001

Berechnung der durchschnittlichen Zertifizierungskosten ISO 9001

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