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Technische und organisatorische Maßnahmen – DSGVO Artikel 32

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Wie sie zusammenhängen und warum sie wichtig sind

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat in den letzten Jahren das Bewusstsein für Datenschutz und Informationssicherheit in Unternehmen und Organisationen geschärft. Artikel 32 der DSGVO behandelt die Sicherheit der Verarbeitung personenbezogener Daten und verpflichtet Unternehmen dazu, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen. In diesem Blogbeitrag werden wir sowohl auf technische als auch auf organisatorische Maßnahmen eingehen, ihre Bedeutung im Zusammenhang mit Artikel 32 der DSGVO erläutern und Ihnen einen umfassenden Überblick über das Thema geben.

Organisatorische Maßnahmen im Kontext der DSGVO

Organisatorische Maßnahmen sind ein wichtiger Bestandteil der DSGVO und dienen dazu, die Sicherheit der Verarbeitung personenbezogener Daten zu gewährleisten. Dabei handelt es sich um intern entwickelte Richtlinien, Verfahren und Praktiken, die darauf abzielen, den Schutz der Privatsphäre und die Vertraulichkeit personenbezogener Daten sicherzustellen.

Einige Beispiele für organisatorische Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der DSGVO stehen, sind:

  • Zugriffskontrollen: Die Einführung von Zugriffskontrollen stellt sicher, dass nur autorisierte Personen Zugang zu personenbezogenen Daten haben. Diese Kontrollen können sich auf physische Sicherheitsmaßnahmen, wie z. B. den Zugang zu Serverräumen, oder auf digitale Sicherheitsmaßnahmen, wie z. B. Passwortrichtlinien und Berechtigungskonzepte, beziehen.
  • Sensibilisierung und Schulung: Mitarbeiter, die mit personenbezogenen Daten arbeiten, sollten über die Anforderungen der DSGVO informiert und geschult werden, um sicherzustellen, dass sie die erforderlichen Schutzmaßnahmen einhalten.
  • Datenschutz-Folgenabschätzung: Unternehmen sind gemäß Artikel 35 der DSGVO verpflichtet, eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchzuführen, wenn die Verarbeitung personenbezogener Daten ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen birgt. Diese Bewertung hilft Unternehmen, potenzielle Risiken zu identifizieren und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um diese Risiken zu mindern.
  • Verfahren zur Meldung von Datenschutzverletzungen: Artikel 33 der DSGVO verpflichtet Unternehmen, Datenschutzverletzungen innerhalb von 72 Stunden an die zuständige Aufsichtsbehörde zu melden. Unternehmen sollten daher ein Verfahren zur Identifizierung, Bewertung und Meldung von Datenschutzverletzungen implementieren.
  • Auftragsverarbeitungsverträge: Wenn ein Unternehmen externe Dienstleister zur Verarbeitung personenbezogener Daten einsetzt, müssen diese Verträge gemäß Artikel 28 der DSGVO schriftlich oder elektronisch abgeschlossen werden. Diese Verträge stellen sicher, dass der externe Dienstleister die Anforderungen der DSGVO einhält und ein angemessenes Schutzniveau für die verarbeiteten personenbezogenen Daten gewährleistet.
  • Datenschutzbeauftragter: Unternehmen, deren Kerntätigkeit die regelmäßige und systematische Überwachung von betroffenen Personen oder die umfangreiche Verarbeitung sensibler Daten umfasst, sind gemäß Artikel 37 der DSGVO verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten (DSB) zu benennen. Der DSB ist für die Überwachung der Einhaltung der DSGVO verantwortlich und fungiert als Ansprechpartner für betroffene Personen und Aufsichtsbehörden.

Warum organisatorische Maßnahmen und Artikel 32 der DSGVO wichtig sind

Die Einhaltung der DSGVO und die Umsetzung organisatorischer Maßnahmen sind aus mehreren Gründen wichtig:

  • Rechtliche Konformität: Die Nichteinhaltung der DSGVO kann zu empfindlichen Bußgeldern und Sanktionen führen. Unternehmen, die angemessene organisatorische Maßnahmen ergreifen, verringern das Risiko rechtlicher Konsequenzen.
  • Schutz der Privatsphäre und Vertraulichkeit: Die Umsetzung organisatorischer Maßnahmen hilft Unternehmen, die Privatsphäre und Vertraulichkeit personenbezogener Daten zu schützen und potenzielle Datenschutzverletzungen zu vermeiden.
  • Vertrauen und Reputation: Durch die Einhaltung der DSGVO und die Umsetzung organisatorischer Maßnahmen demonstrieren Unternehmen, dass sie den Datenschutz ernst nehmen. Dies kann das Vertrauen von Kunden, Geschäftspartnern und Mitarbeitern stärken und die Reputation des Unternehmens verbessern.
  • Risikomanagement: Organisatorische Maßnahmen unterstützen Unternehmen dabei, potenzielle Risiken im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten zu identifizieren und geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen.

Technische Maßnahmen im Kontext der DSGVO

Neben organisatorischen Maßnahmen spielen auch technische Maßnahmen eine entscheidende Rolle bei der Sicherheit der Verarbeitung personenbezogener Daten. Technische Maßnahmen beziehen sich auf die Implementierung von Hardware, Software und anderen technischen Lösungen, um den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten. Hier sind einige Beispiele für technische Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der DSGVO stehen:

  • Verschlüsselung: Die Verschlüsselung von personenbezogenen Daten während der Speicherung und Übertragung stellt sicher, dass diese Daten vor unbefugtem Zugriff geschützt sind. Verschiedene Verschlüsselungsmethoden, wie z.B. SSL/TLS oder AES, können eingesetzt werden, um die Vertraulichkeit und Integrität der Daten zu wahren.
  • Sicherung von Endpunkten: Endpunktgeräte, wie Laptops, Tablets oder Smartphones, sind oft Ziel von Cyberangriffen. Unternehmen sollten daher Sicherheitslösungen wie Antivirensoftware, Firewalls und regelmäßige Sicherheitsupdates implementieren, um diese Geräte vor Bedrohungen zu schützen.
  • Datensicherung und Wiederherstellung: Regelmäßige Datensicherungen und ein effektiver Wiederherstellungsplan sind wichtig, um den Verlust von personenbezogenen Daten infolge von Hardwareausfällen, menschlichen Fehlern oder Cyberangriffen zu vermeiden.
  • Netzwerksicherheit: Die Implementierung von Netzwerksicherheitsmaßnahmen wie Firewalls, Intrusion-Detection-Systemen und Virtual Private Networks (VPNs) trägt dazu bei, das Risiko von Cyberangriffen und unbefugtem Zugriff auf personenbezogene Daten zu reduzieren.

Die Verbindung von technischen und organisatorischen Maßnahmen

Die Kombination von technischen und organisatorischen Maßnahmen bildet einen umfassenden Ansatz zum Schutz personenbezogener Daten und zur Erfüllung der Anforderungen von Artikel 32 der DSGVO. Beide Arten von Maßnahmen ergänzen sich gegenseitig und tragen dazu bei, ein angemessenes Schutzniveau für die verarbeiteten personenbezogenen Daten sicherzustellen.

Zusammenfassung

Die Einhaltung der DSGVO und die Umsetzung sowohl technischer als auch organisatorischer Maßnahmen sind für Unternehmen von entscheidender Bedeutung, um die Sicherheit der Verarbeitung personenbezogener Daten zu gewährleisten. Dabei ist es wichtig, dass Unternehmen beide Arten von Maßnahmen in ihre Datenschutzstrategie integrieren und kontinuierlich überprüfen, um die sich ständig ändernden Bedrohungen und Anforderungen im Bereich des Datenschutzes und der Informationssicherheit zu bewältigen.

Durch die Implementierung effektiver technischer und organisatorischer Maßnahmen können Unternehmen nicht nur rechtliche Konsequenzen vermeiden, sondern auch das Vertrauen ihrer Kunden, Geschäftspartner und Mitarbeiter stärken. Darüber hinaus trägt ein solider Datenschutzansatz dazu bei, das Risiko von Datenschutzverletzungen zu minimieren und die Reputation des Unternehmens zu schützen.

Es ist wichtig, dass Unternehmen die Bedeutung von technischen und organisatorischen Maßnahmen im Kontext der DSGVO anerkennen und entsprechende Ressourcen für ihre Implementierung und kontinuierliche Verbesserung bereitstellen. Nur so können sie sicherstellen, dass sie den Schutz der Privatsphäre und die Vertraulichkeit personenbezogener Daten gewährleisten und somit eine solide Grundlage für den langfristigen Erfolg ihres Unternehmens schaffen.

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Stefan Stroessenreuther

Stefan Stroessenreuther

Consulting Qualitätsmanagement ISO 9001 | IATF 16949 Personenzertifizierter IATF 16949 und VDA 6.3 Auditor | Dozent IMB Integrations Modell Bayreuth | Mitglied DGQ - Deutsche Gesellschaft für Qualität | Lead Auditor ISO 14001 u. ISO 45001

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