Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist ein deutsches Gesetz, das den Schutz von Personen regelt, die Verstöße gegen Gesetze oder Missstände in Unternehmen oder Behörden melden, auch bekannt als Whistleblowing. Das HinSchG gilt für alle Arbeitnehmer, Beamten und Vertragspartner von Unternehmen, die in der Privatwirtschaft oder im öffentlichen Dienst tätig sind. Es legt fest, dass Hinweisgeber vor Vergeltungsmaßnahmen wie Kündigung, Degradierung oder anderen Nachteilen geschützt werden müssen. Unternehmen und Behörden sind verpflichtet, interne Kanäle für die Meldung von Missständen bereitzustellen und eine angemessene Untersuchung von gemeldeten Fehlverhalten durchzuführen.

Das Gesetz verpflichtet Arbeitgeber und Behörden dazu, interne Meldekanäle für Hinweisgeber einzurichten und eine angemessene Untersuchung der Hinweise durchzuführen. Die Meldekanäle müssen vertraulich und anonym sein, und Hinweisgeber dürfen nicht diskriminiert oder benachteiligt werden. Das HinSchG gilt für alle Unternehmen und Behörden, unabhängig von ihrer Größe und Branche.
Das Gesetz enthält auch Bestimmungen, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Vergeltungsmaßnahmen durch den Arbeitgeber schützen, wenn sie interne oder externe Hinweise auf mögliche Rechtsverstöße oder Missstände im Unternehmen oder in der Behörde geben. Darüber hinaus sieht das Gesetz vor, dass sich Hinweisgeber an externe Stellen wie Ombudsstellen, Gewerkschaften, Behörden oder Strafverfolgungsbehörden wenden können.
Rechtlicher Rahmen und Eckdaten
- Verbot jeglicher Repressalien: Das HinSchG verbietet ausdrücklich jede Form von Vergeltungsmaßnahmen gegen Hinweisgeber. Darunter fallen Kündigungen, Mobbing, Gehaltskürzungen oder sonstige berufliche Nachteile.
- Pflicht zur Einrichtung sicherer Meldekanäle: Unternehmen sind verpflichtet, interne Meldeverfahren einzurichten, über die Beschäftigte vertrauliche und sichere Hinweise abgeben können. Diese Kanäle müssen den Schutz der hinweisgebenden Person in besonderem Maße gewährleisten.
- Kraft getreten am 2. Juli 2023: Das Gesetz wurde am 2. Juni 2023 im Bundesgesetzblatt verkündet und trat zum 2. Juli 2023 in Kraft. Damit setzte Deutschland eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2019 um, die in allen Mitgliedstaaten vergleichbare Regelungen zur Whistleblower-Sicherheit schaffen sollte.
- Änderung am 27. Dezember 2024: Seit seiner Einführung wurde das Hinweisgeberschutzgesetz weiter angepasst und zuletzt am 27.12.2024 geändert. Dies dient vor allem der Klarstellung von Verfahrensfragen und der weiteren Verfeinerung des Schutzes für hinweisgebende Personen.
TIPP: Wir haben ein Beispiel Hinweisgeber Portal angelegt. Auf unserer Seite können Sie das Portal gerne testen!
Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) – Schutz von Whistleblowern
Das HinSchG ist Teil einer wachsenden Bewegung für mehr Transparenz und Verantwortlichkeit in der Wirtschaft und im öffentlichen Sektor. Es soll dazu beitragen, Korruption, Betrug und andere illegale Aktivitäten aufzudecken und zu verhindern, indem es Personen ermutigt, auf Missstände hinzuweisen, ohne Angst vor Vergeltung haben zu müssen. Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) regelt den Schutz von Whistleblowern, also Personen, die Verstöße gegen Gesetze oder Missstände in Unternehmen oder Behörden melden. Hier sind einige der Hauptpunkte des Gesetzes:
Das Ziel des Hinweisgeberschutzgesetzes ist es, die Offenlegung von Missständen und Rechtsverstößen zu fördern und gleichzeitig Hinweisgeber vor Repressalien zu schützen. Unser anonymes Hinweisgebersystem finden Sie auf unserer Webseite compliance Hinweisgeber. Im Rahmen der Unterstützung bei den verschiedenen Nachhaltigkeitsplattformen z.B. SAQ oder Ecovadis erhalten Sie auch einen Zugang für ein Hinweisgebersystem bzw. Beschwerdesystem.
Welche Unternehmen sind betroffen?
Grundsätzlich gilt das HinSchG für Unternehmen unterschiedlicher Größenordnung sowie für öffentliche Stellen. Allerdings existieren abgestufte Pflichten:
- Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden: Sie müssen mindestens einen internen Meldekanal einrichten oder mit externen Dienstleistern zusammenarbeiten, um die Anforderungen zu erfüllen.
- Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden: Häufig wird ein eigener, fest installierter Meldeprozess etabliert, der den umfassenderen Compliance- und Kontrollanforderungen gerecht wird.
- Die Organisation ist dabei grundsätzlich frei in der Wahl des Meldesystems, solange das Verfahren gesetzeskonform ist und der Schutz der Hinweisgeber – beispielsweise durch anonyme Hinweise oder vertrauliche Behandlung der Daten – sichergestellt wird.
Bedeutung für die Unternehmenspraxis
Hinweisgeberplattform
Im Zuge des deutschen Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) und der EU-Whistleblowing-Richtlinie wird es für Unternehmen und Organisationen immer wichtiger, eine vertrauenswürdige Hinweisgeber-Plattform (Whistleblowing-System) einzurichten. Nachfolgend findest du eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, wie du eine solche Plattform in deinem Unternehmen oder deiner Organisation aufbauen kannst.
Schritt für Schritt zur Hinweisgeber Plattform
- Rechtlichen Rahmen klären
Gesetzliche Vorgaben prüfen
Informiere dich über das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) und ggf. die EU-Whistleblowing-Richtlinie, um sicherzustellen, dass alle Anforderungen erfüllt werden.
Prüfe zudem branchenspezifische oder internationale Regularien, die für dein Unternehmen gelten könnten (z. B. Datenschutzrichtlinien, Compliance-Vorgaben).
Klare Zuständigkeiten definieren
Bestimme, wer für die Einrichtung und den Betrieb der Plattform verantwortlich ist (z. B. Compliance-Officer, Datenschutzbeauftragter, Rechtsabteilung). - Konzept und Ziele festlegen
Geltungsbereich (Scope) festlegen
Lege fest, welche Arten von Hinweisen die Plattform abdecken soll (z. B. Verstöße gegen interne Richtlinien, Gesetze, ethische Standards).
Definiere, ob nur interne Hinweisgeber (Mitarbeiter, Subunternehmer) oder auch externe Hinweisgeber (Kunden, Lieferanten, Öffentlichkeit) Zugang erhalten.
Erwartungen an Vertraulichkeit und Anonymität
Entscheide, ob Hinweise anonyme Meldungen ermöglichen sollen oder ausschließlich vertrauliche, namentliche Meldungen.
Lege gleichzeitig fest, wie die Identität der Hinweisgeber geschützt wird, falls doch personenbezogene Daten hinterlassen werden. - Technische Umsetzung planen
Systemauswahl
Prüfe vorhandene IT-Systeme oder nutze spezialisierte Software-Lösungen für Whistleblowing (z. B. SaaS-Plattformen, On-Premise-Lösungen).
Achte darauf, dass die Lösung sicher verschlüsselte Kommunikation, Zugriffssteuerungen und revisionssichere Dokumentation ermöglicht.
Datenschutzkonzept erstellen
Berücksichtige die Vorgaben der DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung).
Erstelle ein Löschkonzept für eingehende Meldungen und sichere die Einhaltung von Aufbewahrungsfristen.
Lege fest, welche Daten gespeichert und wer im Unternehmen Zugriff darauf hat.
IT-Sicherheit gewährleisten
Implementiere Schutzmaßnahmen wie Firewalls, regelmäßige Sicherheitsupdates und Zugriffsrichtlinien.
Stelle sicher, dass das System manipulations- und ausfallsicher ist. - Aufbau des Meldesystems
Formen der Meldung
Biete möglichst mehrere Meldemöglichkeiten an: Online-Formular, Telefon-Hotline, E-Mail oder postalische Einreichung.
Überlege, ob ein Chat- oder Chatbot-System für Rückfragen sinnvoll ist.
Benutzerfreundlichkeit sicherstellen
Gestalte das Meldungsformular intuitiv, klar und barrierefrei.
Ermögliche dem Hinweisgeber, Dateien oder Dokumente anzuhängen.
Prozess der Meldungsbearbeitung definieren
Lege interne Fristen für die Bestätigung des Eingangs sowie die Bearbeitung fest (z. B. Eingangsbestätigung innerhalb von sieben Tagen, erste Rückmeldung innerhalb von drei Monaten).
Definiere Eskalationsstufen: An wen werden Hinweise weitergeleitet, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind (z. B. Schwere des Verstoßes, Dringlichkeit)? - Interne Abläufe und Verantwortlichkeiten
Aufbau eines Hinweisgeber-Teams
Stelle ein kleines, vertrauenswürdiges Team zusammen (z. B. aus Compliance, Rechtsabteilung, HR), das Meldungen prüft und bearbeitet.
Achte auf Unabhängigkeit und Vertraulichkeit: Das Team sollte frei von Interessenkonflikten sein.
Dokumentation und Nachverfolgung (Case Management)
Implementiere ein Verfahren, in dem alle Fälle revisionssicher dokumentiert werden.
Halte den Status jeder Meldung fest (z. B. „eingegangen“, „in Prüfung“, „abgeschlossen“).
Qualitätssicherung und Reporting
Erstelle regelmäßige Berichte für das Management, z. B. wie viele Meldungen eingegangen sind und wie sie bearbeitet wurden.
Achte darauf, sensible Details nur in pseudonymisierter oder anonymisierter Form zu berichten. - Schulung und Kommunikation
Mitarbeiter informieren
Kommuniziere klar und transparent den Zweck der Plattform sowie die Vorteile eines funktionierenden Hinweisgeber-Systems.
Erläutere den Schutz für Hinweisgeber (Anti-Repressalien-Klausel) und weise auf die Einhaltung der Vertraulichkeit hin.
Schulungen anbieten
Schulen Sie das Hinweisgeber-Team darin, wie Meldungen zu prüfen und zu bearbeiten sind (inkl. rechtlicher Grundlagen,
Konfliktlösungsstrategien).
Biete für alle Mitarbeiter Online- oder Präsenzschulungen zu Themen wie Compliance, Ethik und Meldeverfahren an.
Kultur des Vertrauens fördern
Mache deutlich, dass Hinweise willkommen sind und die Meldung von Missständen zur Verbesserung der Unternehmenskultur beiträgt.
Betone die Wichtigkeit, dass niemand negative Konsequenzen fürchten muss, wenn er in gutem Glauben Meldung macht. - Testphase und Rollout
Pilotbetrieb
Führe einen internen Testlauf durch, um das System technisch und organisatorisch zu überprüfen.
Bitte ausgewählte Mitarbeiter oder Testgruppen, fiktive Meldungen abzugeben, um Abläufe zu üben und Schwachstellen aufzudecken.
Anpassung und Optimierung
Sammle Feedback aus der Testphase und behebe erkannte Probleme (z. B. unklare Formulierungen, technische Fehler).
Aktualisiere Prozesse und Handbücher entsprechend.
Offizieller Start
Informiere alle Mitarbeiter, Stakeholder und ggf. externe Parteien über den offiziellen Start.
Stelle sicher, dass alle relevanten Dokumente (z. B. Richtlinien, Leitfäden) leicht zugänglich sind. - Kontinuierliche Verbesserung
Regelmäßige Überprüfung
Führe mindestens jährlich oder nach relevanten Gesetzesänderungen eine Prüfung deines Hinweisgeber-Systems durch.
Achte darauf, dass sowohl die technischen als auch die organisatorischen Aspekte auf dem neuesten Stand bleiben.
Metriken und KPIs
Lege Kennzahlen fest, um den Erfolg oder Verbesserungsbedarf zu messen (z. B. Anzahl eingegangener Meldungen, Bearbeitungszeit, Zufriedenheit der Hinweisgeber).
Nutze diese Kennzahlen, um das System laufend zu optimieren.
Weiterentwicklung
Betrachte neue Meldekanäle (z. B. Messenger, Chatbot) oder zusätzliche Sicherheitsfunktionen, falls sich die Anforderungen ändern.
Berücksichtige rechtliche Neuerungen und Updates der Hinweisgeberschutzgesetze.
Fazit
Das Hinweisgeberschutzgesetz in Deutschland markiert einen wichtigen Schritt, um Rechtsverstöße und andere Gefährdungen des Allgemeinwohls frühzeitig aufzudecken. Seit dem 2. Juli 2023 sind Unternehmen verpflichtet, sichere interne Meldekanäle einzurichten und jegliche Repressalien gegen Whistleblower zu unterbinden. Die zuletzt am 27. Dezember 2024 vorgenommenen Änderungen verdeutlichen, dass der Gesetzgeber weiterhin an Feinjustierungen arbeitet, um den Schutz von Hinweisgebern zu verbessern und Verfahrensabläufe zu optimieren.
Für Betriebe ist es somit unerlässlich, sich zeitnah mit den Anforderungen des HinSchG vertraut zu machen und interne Strukturen zu schaffen, die das Vertrauen ihrer Mitarbeitenden in ein faires und rechtssicheres Meldesystem stärken. Langfristig profitieren Unternehmen davon, da ein transparenter Umgang mit Missständen ihre Compliance-Kultur festigt und das Risiko schwerwiegender Verstöße minimiert.
FAQ zum Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) regelt den Schutz von Personen (Whistleblowern), die auf mögliche Rechtsverstöße oder andere Missstände in Unternehmen oder Behörden aufmerksam machen. Es verbietet Repressalien gegen hinweisgebende Personen und verpflichtet Unternehmen, sichere Meldekanäle einzurichten.
Das Gesetz wurde am 2. Juni 2023 im Bundesgesetzblatt verkündet und trat am 2. Juli 2023 in Kraft. Eine zuletzt erfolgte Änderung wurde am 27. Dezember 2024 wirksam.
Das Hinweisgeberschutzgesetz gilt grundsätzlich für Unternehmen und öffentliche Stellen. Insbesondere Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitenden sind verpflichtet, interne Meldekanäle bereitzustellen oder mit externen Dienstleistern für die Einrichtung solcher Kanäle zusammenzuarbeiten.
Unternehmen, die ihren Pflichten nicht nachkommen – etwa indem sie keine Meldekanäle einrichten oder Whistleblowern Nachteile zufügen –, können mit Sanktionen und Bußgeldern belegt werden. Außerdem entstehen häufig Image- und Vertrauensverluste, wenn Verstöße bekannt werden.
Grundsätzlich umfasst das Hinweisgeberschutzgesetz eine breite Palette an relevanten Themen: von Korruption, Betrug und Geldwäsche über Verstöße gegen Umweltschutz- und Arbeitssicherheitsvorschriften bis hin zu Datenschutzvergehen. Auch Diskriminierung oder Verstöße gegen interne Unternehmensrichtlinien können erfasst sein, sofern sie einen gesetzlichen Bezug haben.
Das Gesetz sieht vor, dass Unternehmen und Behörden sichere und vertrauliche Kanäle bereitstellen müssen. Dazu gehören zum Beispiel Ombudspersonen, Online-Meldeportale oder Telefon-Hotlines. Hinweisgebende Personen können in der Regel entscheiden, ob sie ihren Hinweis anonym oder unter Klarnamen abgeben.
Die Identität der hinweisgebenden Person ist während des gesamten Verfahrens so weit wie möglich zu schützen. Nur autorisierte Personen dürfen Zugriff auf die Hinweise haben. Sollte eine Weitergabe von Informationen rechtlich nötig sein, muss sie unter Beachtung besonderer Schutzvorkehrungen erfolgen.
Hinweisgeber dürfen wegen der Meldung in gutem Glauben nicht gekündigt, diszipliniert, gemobbt oder auf andere Weise benachteiligt werden. Kommt es dennoch zu solchen Maßnahmen, sehen das HinSchG und weitere arbeitsrechtliche Regelungen rechtliche Konsequenzen vor.
Neben internen Meldekanälen existieren auch externe Meldestellen, zum Beispiel bei staatlichen Behörden. Hinweisgeber können sich an diese offiziellen Stellen wenden, wenn sie Zweifel an der Vertrauenswürdigkeit des internen Systems haben oder wenn das Unternehmen keinerlei Meldekanäle anbietet.
Ein transparenter und sicherer Umgang mit Hinweisen hilft, Missstände frühzeitig aufzudecken und zu beheben. Unternehmen, die ein professionelles Hinweisgeber-System etabliert haben, stärken ihre Compliance-Kultur, vermeiden hohe Kosten und mögliche Strafen. Darüber hinaus trägt das System zu einem verbesserten Image und Vertrauen von Mitarbeitenden, Kunden und Geschäftspartnern bei.
Indem Whistleblower rechtlich geschützt sind, können sie ihren Verdacht auf Fehlverhalten oder Gesetzesverstöße ohne Angst vor Nachteilen äußern. Dies fördert eine Kultur der Offenheit und Verantwortungsübernahme. Unternehmen profitieren davon, weil Mitarbeiter eher bereit sind, Probleme anzusprechen und Lösungen zu erarbeiten, bevor sie großen Schaden anrichten.
Ja, sofern er oder sie den Hinweis in gutem Glauben abgibt und glaubt, dass ein Verstoß vorliegt. Der Schutz entfällt nur, wenn vorsätzlich falsche oder leichtfertig unrichtige Meldungen gemacht werden. In diesem Fall können arbeits- und strafrechtliche Konsequenzen folgen.
Konkrete Details stehen im Bundesgesetzblatt, wo das HinSchG veröffentlicht ist. Darüber hinaus bieten viele Kanzleien, Behörden sowie Compliance- und Datenschutz-Experten weiterführende Informationen, Musterverfahren und Beratungsangebote zum Hinweisgeberschutz.