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Whistleblowing – Meldesystem für Compliance Verstösse

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Whistleblowing – Meldesystem (Hinweisgebersystem) für Compliance Verstösse wird zur Pflicht. Die EU-Whisteblowing Richtlinie (WBRL) wird in Deutschland ab Dezember 2021 weiter an Bedeutung gewinnen. Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeiter werden nach Artikel 8 WBRL verpflichtet, zuverlässige Hinweisgebersysteme einzurichten. Was bedeutet, dass für die Unternehmen? Hinweisgeber können bei Verdacht Compliance Verstöße oder das Fehlverhalten von Mitarbeitern und Führungskräften über ein Hinweisgebersystem melden.

Ein Hinweisgebersystem, bevorzugt über die eigene Firmenwebseite, ermöglicht Dritten anonym Verstöße bei den Compliance Beauftragten oder direkt bei der Firmenleitung zu melden. Alle eingehenden Meldungen sind durch die beauftragte Person zu dokumentieren.

Stichtag ist der 17.12.2023 – bis zu diesen Datum müssen Unternehmen ein Meldesystem anwenden.

Bis zum 17.12.2021 muss der Gesetzgeber die EU-Whistleblower Richtlinie in ein nationales Gesetz verabschieden. Bisher existiert nur ein Entwurf.

Nachhaltigkeit Lieferkette
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Update 17.02.2023 Hinweisgeberschutzgesetz HinSchG

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) wurde im Dezember 2022 durch den Bundestag verabschiedet und sollte Anfang 2023 vom Bundesrat abgesegnet werden. Einige Bundesländer lehnten das Gesetz ab. Vor allem die CDU-geführten Bundesländer übten massive Kritik am neuen Hinweisgeberschutzgesetz. Das hat jetzt zur Folge, dass die EU-Kommission Deutschland am 16.02.2023 wegen eines fehlenden HinSchG verklagt.

Was ist das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Das HinSchG soll Personen schützen, die bei der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit, Informationen über Verstöße erlangt haben und diese bei einer Meldestelle melden. Hinweisgeber sind durch das Gesetz HinSchG geschützt vor Repressalien und Vergeltungsmaßnahmen. Unternehmen, ab einer Mindestgröße von 50 Mitarbeiter sind gemäß dem HinSchG verpflichtet, ein anonymes Meldesystem für Meldungen gegen Verstöße einzurichten. Das HinSchG basiert auf der EU-Whistleblower Richtlinie vom 23.Oktober 2019 und muss von allen EU-Mitgliedstaaten eingeführt werden.

Mitarbeiter oder Personen von interessierten Kreisen, müssen die Möglichkeit haben, anonym eine Meldung über das erlangte Wissen von Verstößen melden zu können. Über ein sogenanntes Hinweisgebersystem kann die betreffende Person anonym mit den Beauftragten im Unternehmen kommunizieren. Laut der EU-Whistleblower Richtlinie sind Unternehmen davon betroffen, die mehr als 50 Mitarbeiter beschäftigten.

Meldung Compliance Verstöße

Mitarbeiter sollten, bevor Sie sich an externe Stellen wie Staatsanwälte oder der Presse wenden, die im Unternehmen benannten Stellen benutzen, um anonym Informationen weiterzugeben. In der USA gibt es für Whistleblowing eine Prämie, um die Hinweisgeber zu motivieren, sich zuerst an die internen Stellen im Unternehmen zu wenden. Sollte die Vermutung nahe liegen, dass auch die Unternehmensleitung bzw. das Top Management an Straftaten beteiligt ist, werden Hinweisgeber nach Artikel 10 WBRL einen besonderen Schutz geniessen, wenn sie die Meldung direkt an eine externe Stelle melden.

Nicht jeder Verstoss sollte von Seiten des Arbeitnehmers gemeldet werden. Handelt es sich dabei um eine Straftat oder einen Verstoß gegen gesetzliche oder arbeitsrechtliche Pflichten, ist die Meldung durch den Mitarbeiter durchaus zumutbar. Je grösser der Schaden für das Unternehmen, desto eher muss der Mitarbeiter unabhängig seiner Stellung, Verstöße melden.

Whistleblowing

Gerade in der Automobilindustrie ist derzeit die Gefühlslage bei Unternehmen besonders betroffen. Durch SAQ 4.0 und das neue Lieferkettengesetz sind Unternehmen aufgefordert, soziale und ökologische Nachhaltigkeit transparent für die Mitarbeiter und Lieferanten zu dokumentieren. Auch Whistleblowing und Schutz vor Vergeltung muss in der Unternehmensethik Beachtung finden. Whistleblower genießen nach Artikel 19 WBRL besonderen Schutz vor Repressalien.

Untersuchungen bei Verdacht

Die Unternehmensleitung ist verpflichtet, eine interne Untersuchung der gemeldeten Compliance Verstöße nachzugehen. In der Regel werden Rechtsanwälte oder externe beauftragte Ermittler mit der Untersuchung beauftragt. Sollte sich dabei herausstellen, dass gesetzliche Pflichten verletzt wurden, werden durch behördliche Stellen Ermittlungen gegen das Unternehmen oder Betriebsangehörige aufgenommen.

Aufbau Meldesystem

Für externe Unternehmen ist es wichtig ein gutes und sicheres Hinweisgebersystem aufzubauen. Derzeit sind wir gerade im Aufbau einer Webseite für kleine und mittelständische Unternehmen, ein Meldesystem aufzubauen. Unternehmen, die gerne auf externe Unterstützung zurückgreifen möchten, können über unsere Webseite Ihre Compliance Richtlinien durchsetzen. Wir bieten Ihnen eine Plattform, entsprechend den geltenden Datenschutzrichtlinien, Arbeitnehmer zu motivieren, Verstöße anonym zu melden. Alle eingehenden Meldungen werden durch uns dokumentiert und zeitnah an die Geschäftsleitung oder an die Compliance Abteilung des jeweiligen Unternehmens weitergeleitet zur weiteren Bearbeitung.

Update 13.02.2022

Whistelblower Richtlinie

Deutschland und weitere 23 EU-Staaten haben die Whistleblower-Richtlinie noch nicht in ein nationales Gesetz umgesetzt. Sollten die Länder die Richtlinie nicht zeitnah umsetzen, wird durch die EU ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet.

Gesetz

Firmen, Behörden und andere Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeiter und Unternehmen aus der Finanzbranche müssen ein anonymes Hinweisgebersystem für ihre Mitarbeiter bereitstellen und einen Beauftragten benennen. Mitarbeiter können auch sich bei Verstößen direkt an die Polizei oder Staatsanwaltschaft wenden. Aufgedeckte Missstände sollten durch Mitarbeiter zunächst intern im Unternehmen gemeldet werden. Bundesjustizminister Buschmann wollte bereits Ende Dezember 2021 einen Gesetzentwurf vorlegen.

Kontaktaufnahme

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Stefan Stroessenreuther

Stefan Stroessenreuther

Consulting Qualitätsmanagement ISO 9001 | IATF 16949 Personenzertifizierter IATF 16949 und VDA 6.3 Auditor | Dozent IMB Integrations Modell Bayreuth | Mitglied DGQ - Deutsche Gesellschaft für Qualität | Lead Auditor ISO 14001 u. ISO 45001

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