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Bindende Verpflichtungen – Bewertung im UMS

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Bindende Verpflichtungen
Bindende Verpflichtungen

Für die Bewertung der Einhaltung bindende Verpflichtungen im Umweltmanagement, muss die Organisation einen Prozess aufbauen, verwirklichen und aufrechterhalten. Dazu muss die verantwortliche Person bzw. das Team (Umweltteam) bestimmen, wie häufig die Einhaltung der Verpflichtungen bewertet werden. Ferner sind die Einhaltung der für die Organisation relevanten Verpflichtungen zu bewerten und Maßnahmen zu ergreifen, falls notwendig. Unter Verpflichtungen versteht die Norm alle anwendbaren gesetzlichen und behördlichen Forderungen, die sich auf das Umweltmanagementsystem beziehen und umgesetzt werden müssen. Alle Verpflichtungen sollten in einem Rechtskataster zusammengefasst werden. Die Bewertung kann über ein Compliance Audit durchgeführt werden.

Kontext und Stakeholder

Die Organisation muss alle Verpflichtungen die sich bei der Umsetzung und Betreiben eines UMS ergeben berücksichtigen. Hierzu gehören auch Umweltthemen, die sich in Zusammenhang mit dem Kontext der Organisation und den Stakeholder (interessierten Parteien) ergeben. Hier spielen auch die Risiken und Chancen des UMS eine Rolle. Welche Risiken können entstehen, bei Nichteinhaltung von bindenden Verpflichtungen? Und welche Chancen ergeben sich aus der Erfüllung dieser Verpflichtungen.

Bindende Verpflichtungen

Bindende Verpflichtungen können aus den verschiedensten Bereichen an die Organisation herangetreten werden. Zum Beispiel gelten die Europäischen Richtlinien und Rechtsverordnungen, das Bundesrecht der Bundesrepublik Deutschland, Länderrechte, Gesetze und Verordnungen auf kommunaler Ebene. Bei der Aufnahme der Verpflichtungen in ein Rechtskataster sollten die unterschiedlichen Themenbereiche beachtet werden. Hierzu zählen:

  • Kreislaufwirtschaftsgesetz
  • Immissionsschutzgrecht
  • Bodenschutzrecht
  • Wasserrecht
  • Gefahrstoff- /Gefahrgutrecht
  • Arbeitssicherheit
  • Sanktionen
  • Weitere relevante Vorschriften

Freiwillige Verpflichtungen

Freiwillige Verpflichtungen können durch die Organisation jederzeit wieder aufgehoben werden. Sie ergeben sich aus gesellschaftlichen und ethischen Standards und sollten bei der Umsetzung des UMS berücksichtigt werden. Im Grundsatz sollten zur Verbesserung der Nachhaltigkeit im UMS die gesamte Lieferkette hinsichtlich der Menschen, die Umwelt, soziale und ökologische Leistungen betrachtet werden.

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Stefan Stroessenreuther

Stefan Stroessenreuther

Consulting Qualitätsmanagement ISO 9001 | IATF 16949 Personenzertifizierter IATF 16949 und VDA 6.3 Auditor | Dozent IMB Integrations Modell Bayreuth | Mitglied DGQ - Deutsche Gesellschaft für Qualität | Lead Auditor ISO 14001 u. ISO 45001

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