
Umweltmanagement und Unternehmenskommunikation
Was Unternehmen bei Umweltwerbung beachten müssen
Seit dem 27. September 2026 gelten strengere Regeln für Umweltaussagen und Nachhaltigkeitssiegel. Unternehmen sollten ihre Werbung mit den tatsächlichen Umweltleistungen abgleichen und nachvollziehbar dokumentieren, worauf jede Aussage beruht.
Stand: 27. September 2026 · SMCT MANAGEMENT
Was ist die EmpCo-Richtlinie?
EmpCo steht für „Empowering Consumers for the Green Transition“. Die Richtlinie (EU) 2024/825 stärkt den Verbraucherschutz beim ökologischen Wandel. Sie erfasst irreführende Umweltwerbung und verbessert Informationen über Haltbarkeit, Reparierbarkeit und Verbraucherrechte. Für Unternehmen bedeutet das: Umweltversprechen müssen präzise formuliert sein und zu den verfügbaren Nachweisen passen.
Die Richtlinie trat am 26. März 2024 in Kraft. Die Mitgliedstaaten mussten sie bis zum 27. März 2026 umsetzen; die Umsetzungsregeln sind seit dem 27. September 2026 anzuwenden. In Deutschland betrifft dies insbesondere das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Zur EU-Richtlinie.
Welche Unternehmen und Kommunikationskanäle sind betroffen?
Die EmpCo-Regeln richten sich vor allem gegen unlautere Geschäftspraktiken gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern. Betroffen sind Anbieter von Waren und Dienstleistungen, die mit Umweltvorteilen oder Nachhaltigkeit werben. Eine öffentliche Website kann dazu ebenso gehören wie ein Online-Shop, eine Verpackung oder eine Social-Media-Anzeige.
Reine B2B-Kommunikation ist gesondert einzuordnen. Auch dort gelten die allgemeinen Irreführungsverbote des UWG. Für die betriebliche Prüfung sollten deshalb Website, Produktdatenblätter, Angebote, Broschüren und Präsentationen gemeinsam betrachtet werden. Neben Texten können Bilder, Symbole und Produktnamen eine Umweltaussage vermitteln.
Die wichtigsten Anforderungen an Umweltwerbung
1. Allgemeine Umweltversprechen benötigen eine besondere Grundlage
Begriffe wie „umweltfreundlich“, „grün“ oder „klimafreundlich“ können allgemeine Umweltaussagen sein. Für solche Aussagen muss eine anerkannte hervorragende Umweltleistung nachgewiesen werden, die gerade für die Aussage relevant ist. Ein beliebiger interner Nachweis genügt dafür nicht. Die gesetzliche Definition erfasst beispielsweise bestimmte offiziell anerkannte Umweltkennzeichen. Wird eine Aussage klar und hervorgehoben auf demselben Medium konkretisiert, ist sie anders einzuordnen; wahr und belegbar muss sie weiterhin sein.
2. Kompensation rechtfertigt keine produktbezogene Klimaneutralität
Unzulässig sind Aussagen, die einem Produkt aufgrund der Kompensation von Treibhausgasemissionen eine neutrale, verringerte oder positive Klimawirkung zuschreiben. Das betrifft auch Dienstleistungen. Ein Zusatz zu gekauften Klimazertifikaten macht ein solches Produktversprechen nicht zulässig. Angaben über tatsächlich erreichte Emissionsminderungen müssen ihren Umfang und ihre Berechnungsgrundlage korrekt wiedergeben.
3. Zukunftsversprechen brauchen einen überprüfbaren Plan
Wer gegenüber Verbrauchern etwa „klimaneutral bis 2030“ verspricht, braucht klare, objektive, öffentlich einsehbare und überprüfbare Verpflichtungen. Der detaillierte und realistische Umsetzungsplan muss messbare, zeitgebundene Ziele und die erforderlichen Ressourcen enthalten. Ein unabhängiger externer Sachverständiger muss ihn regelmäßig prüfen; die Erkenntnisse sind Verbrauchern zugänglich zu machen.
4. Nachhaltigkeitssiegel brauchen ein tragfähiges System
Ein selbst gestaltetes grünes Logo ist kein ausreichender Nachweis. Nachhaltigkeitssiegel müssen auf einem Zertifizierungssystem beruhen oder von einer staatlichen Stelle festgesetzt sein. Das Zertifizierungssystem muss die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, insbesondere transparente Bedingungen und eine unabhängige Überwachung. Die Regeln erfassen auch Siegel zu sozialen Merkmalen.
5. Ein Teilvorteil darf nicht zum Gesamtversprechen werden
Besteht lediglich die Verpackung aus Recyclingmaterial, darf die Werbung daraus keine entsprechende Umweltleistung des gesamten Produkts ableiten. Dasselbe gilt für Unternehmen: Eine einzelne Maßnahme an einem Standort belegt keine umfassende Umweltleistung der gesamten Geschäftstätigkeit. Der Bezug der Aussage muss für die angesprochenen Personen erkennbar bleiben.
6. Haltbarkeit und Reparierbarkeit gehören ebenfalls dazu
Die neuen Regeln betreffen auch irreführende Angaben zu Lebensdauer, Reparierbarkeit, Softwareaktualisierungen und Betriebsstoffen. Anbieter sollten solche Angaben mit technischen Nachweisen abgleichen. Für den Verkauf an Verbraucher kommen Informationspflichten hinzu; dieser Beitrag konzentriert sich auf Umweltwerbung und ihre Einbindung in das Managementsystem.
Rechtsgrundlagen: § 2 UWG, § 5 UWG und Anhang zu § 3 Absatz 3 UWG.
Typische Green Claims in der Praxis
| Werbeaussage | Prüfpunkt | Betrieblicher Umgang |
|---|---|---|
| „Unser Produkt ist umweltfreundlich.“ | Allgemeines Umweltversprechen ohne erkennbaren Bezug. | Prüfen, ob eine relevante anerkannte hervorragende Umweltleistung vorliegt; andernfalls konkrete, nachgewiesene Eigenschaften beschreiben. |
| „100 % klimaneutral durch CO₂-Ausgleich.“ | Produktbezogene Klimawirkung wird auf Kompensation gestützt. | Das Produktversprechen entfernen. Tatsächliche Minderungen und Finanzierung von Klimaschutz getrennt und sachlich beschreiben. |
| „Unsere Verpackung besteht zu 80 % aus Recyclingkunststoff.“ | Auch eine konkrete Angabe braucht eine belastbare Grundlage. | Materialanteil, Bezugsgröße, betroffene Verpackungsteile und Lieferantennachweise prüfen. |
| „Wir werden bis 2030 klimaneutral.“ | Öffentliches Zukunftsversprechen ohne belastbaren Umsetzungspfad. | Ziele, Ressourcen, Umsetzungsplan und regelmäßige externe Überprüfung dokumentieren und zugänglich machen. |
| Eigenes „Green Choice“-Siegel | Siegel erweckt Vertrauen ohne ein geeignetes Zertifizierungssystem. | Rechtsgrundlage, Systemregeln und unabhängige Überwachung prüfen; unzulässige Kennzeichnung einstellen. |
Die Beispiele zeigen Prüfwege. Ob eine konkrete Werbung zulässig ist, hängt auch von Gestaltung, Kontext, angesprochenem Publikum und Nachweisen ab.
Was bedeutet EmpCo für ISO 14001 und EMAS?
Managementsystem und Werbeaussage haben unterschiedliche Aufgaben
ISO 14001 und EMAS helfen Unternehmen, Umweltaspekte systematisch zu steuern und Umweltleistungen zu bewerten. Daraus folgt jedoch keine pauschale Berechtigung, ein Produkt oder das ganze Unternehmen als „umweltfreundlich“ zu bewerben. Ein Nachweis über das Managementsystem ersetzt keinen passenden Nachweis für die konkrete Werbeaussage.
Vorhandene Daten für belastbare Kommunikation nutzen
Im Umweltmanagement liegen häufig bereits Verbrauchsdaten, Umweltziele, Maßnahmenpläne und Bewertungsunterlagen vor. Diese Informationen können die Prüfung unterstützen. Entscheidend ist, dass Zeitraum, Standort, Produktbezug und Systemgrenzen der Daten mit der Aussage übereinstimmen. Sinkt der absolute Energieverbrauch wegen einer geringeren Produktion, belegt das allein beispielsweise keine verbesserte Energieeffizienz.
EmpCo in die betrieblichen Abläufe einbinden
Praktisch empfiehlt es sich, einschlägige Anforderungen im Rechtskataster zu erfassen, ihre Einhaltung zu bewerten und die Freigabe von Umweltwerbung zu regeln. Interne Audits können stichprobenartig veröffentlichte Aussagen bis zum Nachweis zurückverfolgen. Offene Risiken und erforderliche Ressourcen lassen sich in der Managementbewertung behandeln. Das sind Umsetzungsempfehlungen für das Unternehmen; EmpCo führt keine allgemeine Pflicht zur ISO-14001-Zertifizierung ein.
In sechs Schritten zu einer nachvollziehbaren Umweltkommunikation
Schritt 1: Aussagen vollständig erfassen
Sammeln Sie umweltbezogene Texte, Bilder und Siegel aus Website, Shop, Verpackungen, Vertriebsunterlagen und sozialen Medien. Erfassen Sie den genauen Wortlaut und sichern Sie die jeweilige Darstellung.
Schritt 2: Bezug und Art der Aussage bestimmen
Geht es um ein Produkt, eine Verpackung, einen Standort oder das gesamte Unternehmen? Ist die Aussage allgemein, konkret oder auf eine zukünftige Leistung gerichtet? Ordnen Sie auch die Zielgruppe ein.
Schritt 3: Nachweise zuordnen und Lücken bewerten
Prüfen Sie Datenquellen, Berechnungen, Zertifikate und Lieferantenangaben. Stimmen Bezugsjahr und Geltungsbereich überein? Kennzeichnen Sie fehlende Nachweise als offen und legen Sie Maßnahmen fest.
Schritt 4: Problematische Aussagen korrigieren
Entfernen oder überarbeiten Sie nicht tragfähige Werbung. Stimmen Sie Text und Gestaltung gemeinsam ab: Ein präziser Hinweis kann durch eine überzogene Überschrift oder Bildsprache wieder entwertet werden.
Schritt 5: Freigabe und Aktualisierung organisieren
Legen Sie fest, wer Inhalte erstellt, Nachweise prüft und die Veröffentlichung freigibt. Dokumentieren Sie die geprüfte Fassung und einen nächsten Prüftermin. Änderungen an Produkten, Daten oder Zertifikaten lösen eine erneute Prüfung aus.
Schritt 6: Wirksamkeit kontrollieren
Prüfen Sie regelmäßig, ob freigegebene Fassungen tatsächlich verwendet werden. Beziehen Sie externe Agenturen und Vertriebspartner ein und verfolgen Sie Korrekturen bis zur Umsetzung.
Ein einfaches Register für Umweltaussagen
Für den Einstieg genügt ein übersichtliches Register. Sinnvolle Felder sind: Wortlaut, Fundstelle, Zielgruppe, Produkt- oder Unternehmensbezug, Nachweis, verantwortliche Person, Prüfergebnis, Freigabedatum und nächster Prüftermin. Verknüpfen Sie jeden Eintrag mit der geprüften Darstellung und den zugehörigen Unterlagen. So bleibt die Entscheidung auch nach einem Personalwechsel nachvollziehbar.
FAQ zur EmpCo-Richtlinie und Umweltwerbung
1Seit wann gelten die EmpCo-Regeln?
2Ist das Wort „umweltfreundlich“ immer verboten?
3Darf ein Produkt durch Kompensation als klimaneutral beworben werden?
4Reicht ein ISO-14001-Zertifikat als Nachweis?
5Sind eigene Nachhaltigkeitssiegel zulässig?
6Was braucht ein öffentliches Klimaziel für 2030?
7Müssen kleine Unternehmen ihre Werbung ebenfalls prüfen?
8Wie lässt sich EmpCo im Umweltmanagement berücksichtigen?
Fazit: Umweltwerbung braucht klare Grenzen und passende Nachweise
Unternehmen sollten jede Umweltbotschaft auf ihren tatsächlichen Aussagegehalt prüfen. Ein tragfähiger Prozess verbindet Marketing, fachliche Daten und dokumentierte Freigaben. Wer bereits ein Umweltmanagementsystem betreibt, kann vorhandene Informationen nutzen und gezielt um die Prüfung der externen Kommunikation ergänzen.
EmpCo im Umweltmanagement berücksichtigen
Sie möchten die Prüfung Ihrer Umweltaussagen mit Rechtskataster, Umweltkennzahlen und internen Audits verbinden? Sprechen Sie mit SMCT MANAGEMENT über die organisatorische Umsetzung in Ihrem Unternehmen.
Gespräch zu EmpCo anfragenRechtsgrundlagen und weiterführende Quellen
- Richtlinie (EU) 2024/825 – amtlicher Text
- § 2 UWG – Begriffe und Zertifizierungssysteme
- § 5 UWG – Irreführung und zukünftige Umweltleistungen
- Anhang zum UWG – unzulässige geschäftliche Handlungen
- Bundesumweltministerium – neue Regeln gegen Greenwashing, 25.09.2026
Dieser Beitrag dient der betrieblichen Orientierung und ersetzt keine rechtliche Einzelfallprüfung. Konkrete Werbeaussagen sind anhand ihres Wortlauts, ihrer Darstellung, ihres Kontexts und ihrer Nachweise zu beurteilen.
EmpCo-Richtlinie als PDF herunterladen
Die Zusammenfassung erläutert die wesentlichen Anforderungen an Umweltwerbung und Nachhaltigkeitssiegel sowie den Handlungsbedarf für Unternehmen und Managementsysteme.

