Informationen für externe Anbieter
Die Bereitstellung von Informationen für externe Anbieter ist im Abschnitt 8.4.3 der ISO 9001 gefordert. Mit diesen Abschnitt soll sichergestellt werden, dass die Organisation die Anforderungen und Steuerungsmaßnahmen für extern bereitgestellte Prozess, Produkte und Dienstleistungen deutlich an den externen Anbieter kommuniziert werden. Die Organisation muss den externen Anbietern ihre Anforderungen im Bezug auf Prozesse, Produkte und Dienstleistungen mitteilen:
Überwachung der Leistung
Externe Anbieter sollten bzgl. der Leistungserbringung überwacht werden. Die Häufigkeit der Überwachung sollte in den Informationen für externe Anbieter enthalten sein. Zum Beispiel durch eine Lieferantenbewertung (Lieferantenüberwachung). Der Zyklus und die Kriterien sollten den externen Anbieter mitgeteilt werden. Auch die Konsequenzen aus einer schlechten Einstufung. Sind Verifizierungen oder Validierungen beim externen Anbieter geplant, sind diese im Vorfeld mit den ihm abzustimmen.
Kommunikation
Bei grösseren Projekten ist es sinnvoll die Kommunikation zwischen Organisation und externen Anbieter abzustimmen. Zum Beispiel über eine Art Regelkommunikation zu festen Terminen. Auch sollte ein Hauptansprechpartner für die Kommunikation zwischen den beiden Parteien benannt werden.