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Produktsicherheit – Produkthaftung

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Produktsicherheit Produkthaftung | SMCT-MANAGEMENT
Produktsicherheit Produkthaftung | SMCT-MANAGEMENT

Produktsicherheit

Produktsicherheit bedeutet, dass in der Konstruktions- und Entwicklungsphase darauf geachtet werden muss, dass die Produkte keinen Schaden oder eine Gefährdung an den Endverbraucher zulassen, siehe Abschnitt 4.4.1.2 IATF 16949. Die Produkthaftung und das Produkthaftungsgesetz regeln die Rechtsbeziehung zwischen Hersteller und Endverbraucher (Kunde). Das Produkthaftungsgesetz stellt eine hohe Anforderung an die Produktsicherheit.

  • Konstruktion:
  • Das Produkt muss so konstruiert sein, dass es allen Regeln der Technik und dem Stand des Wissens entspricht
  • Produktion:
  • Bei der späteren Produktion, muss entsprechend dem Risiko, Qualitätsprüfungen eingeführt werden
  • Produktbeobachtung:
  • Die Organisation (Hersteller) muss alle im Verkehr gebrachten Produkte und deren Nutzung im Markt beobachten – abhängig vom Risiko auf Leib und Leben
  • Rückrufpflichten:
  • Nach dem Inverkehrbringen hat die Organisation (Hersteller) die Pflicht, bei einem Fehler oder einen besonderen Risiko für Leib und Leben, das Produkt aus dem Markt zurückzurufen.

Folgen im Schadensfall

Entsteht durch fehlerhafte Produkte ein Schaden, muss die Organisation das Produkt zurücknehmen und für den entstandenen Schaden beim Endverbraucher aufkommen. Das gilt unabhängig von der Schuld des Herstellers. Fälle der Produkthaftung sind in den meisten Fällen mit sehr hohen Kosten verbunden. Bei Personenschäden haften Unternehmen in Deutschland mit maximal 85 Millionen EUR. Auch die Klärung des Sachverhalts (Anwalts-, Gerichts- und Sachverständigerkosten) kann hohe Kosten verursachen.

Prozess Produktsicherheit

Die IATF 16949 fordert hierzu einen dokumentierten Prozess für das Management von produktsicherheitsrelevanten Produkten und Produktionsprozessen. Dieser muss mindestens enthalten:

  • Ermittlung von gesetzlichen & behördlichen Anforderungen an die Produktsicherheit
  • Benachrichtigung der Kunden
  • eine gesonderte Freigabe der Design-FMEA
  • Ermittlung von besonderen Merkmalen (BMS und BMZ), die für die Produktsicherheit relevant sind (siehe Kapitel 8.3.3.3)
  • Ermittlung von sicherheitsrelevanten Merkmalen BMS
  • eine gesonderte Freigabe von Produktionslenkungsplänen PLP
  • Reaktionspläne (siehe Kapitel 9.1.1.1)
  • Festlegung von Verantwortlichkeiten für den: (siehe Kapitel 5.3.1 – Beauftragter für besondere Merkmale)
  • Eskalationsprozess
  • Schulungsprozess
  • Änderungsprozess
  • Rückverfolgbarkeit von Produkten

Nachweisdokumentation

Im Schadensfall müssen Unternehmen nachweisen, dass Sie gegenüber der Sorgfaltspflicht alles menschenmögliche getan haben um Schaden vom Endverbraucher abzuwenden. Deshalb ist es wichtig, eine lückenlose Nachweisdokumentation zu erstellen und aufzubewahren. Die Archiverungsdauer sollte > 15 Jahre nicht unterschreiten. Durch die Nachweise kann das Unternehmen nachweisen, dass es alle Gesetze und kundenspezifische Anforderungen eingehalten hat. Wenn es zu einen Personenschaden kommt, leidet nicht nur das Image des Unternehmens, sondern es kann das auch zu strafrechtlichen Konsequenzen führen.

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Stefan Stroessenreuther

Stefan Stroessenreuther

Consulting Qualitätsmanagement ISO 9001 | IATF 16949 Personenzertifizierter IATF 16949 und VDA 6.3 Auditor | Dozent IMB Integrations Modell Bayreuth | Mitglied DGQ - Deutsche Gesellschaft für Qualität | Lead Auditor ISO 14001 u. ISO 45001

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