Die Rules (IATF-Zertifizierungsvorgaben) haben unter Punkt 5.6 „Festlegung des Auditeams“ erhöhte Anforderungen an den Zertifizierungsauditor der IATF 16949, im Gegensatz zur ISO 9001 Zertifizierungsauditoren. Wenn nur ein Auditor für das Audit festgelegt wird, muss dieser über eine Auditteamleiter-Kompetenz verfügen. Alle Auditoren müssen in der IATF-Datenbank gelistet sein und über ein entsprechendes Zertifikat verfügen. Der Auditor muss im Namen der Zertifizierungsgesellschaft Audits durchführen dürfen.
Wichtig ist auch, dass bei einem Erstzertifizierungsaudit (Stufe 1 und 2), Auditoren eingesetzt werden, die in den letzten 3 Jahren keine IATF 16949 beim Klienten auditiert haben. Hatte der Klient in den letzten Jahren eine Konformitätsbescheinigung, dann darf auch der gleiche Auditor das Zertifizierungsaudit durchführen. Der Auditor der die Stufe 1 (Bereitschaftsbewertung) durchführt, muss auch Mitglied des Auditteams sein, dass die Stufe 2 des Erstzertifizierungsaudits durchführt.
Die Zertifizierungsstelle muss mindestens einen Auditor des Auditteams der Stufe 2 des Erstzertifizierungsaudits in allen Überwachungsaudits des 3-jährigen Auditzyklus einsetzen. D.h., bei einem Auditor muss dieser zwingend in allen Überwachungsaudits eingesetzt werden. Der Zertifzierungsauditor darf also nicht gewechselt werden!
Wann dürfen Zertifizierungsauditoren wechseln?
Für den Ensatz eines neuen oder anderen Auditteam-Mitglieds in einem Überwachungsaudit ist keine Freigabe durch das zuständige IATF Oversight Office erforderlich, falls der Auditorenwechsel aus einem der folgenden Gründe erfolgt:
- Ablauf bzw. Beendigung oder Verlust des Sponsoringverhältnisses
- Inaktivierung des Auditors im ADP-System und in der IATF-Datenbank
- Interessenskonflikt des Auditors bzgl. des Klienten
- Persönliche Gründe (wie Gesundheitszustand, Tod usw.)
- Höhere Gewalt
Die Zertifizierungsgesellschaft muss darüber Aufzeichnungen führen, aus denen der Grund für den Auditorenwechsel beim Überwachungsaudit nachweislich hervorgeht. Andere Gründe als die o.g. sind nur sehr schwer bei der Zertifizierungsgesellschaft durchzusetzen. In der Regel muss der Zertifizierungsauditor den 3-jährigen Auditzyklus durchlaufen.
ISO 9001 Zertifizierungsauditor
Bei der ISO 9001 kann der Klient jederzeit das Vertragsverhältnis mit der Zertifizierungsgesellschaft kündigen. Auch ist es möglich, den Auditor bzw. das Auditteam vor dem Ende des 3-jährigen Auditzyklus auszutauschen. Es gibt immer einmal Probleme im Zertifizierungsaudit. Der Zertifizierungsauditor sollte vor einem Wechsel, auch Gelegenheit bekommen, über das Problem mit den Klienten sprechen zu können.