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Datenschutz

Die EU-DSGVO ist eine Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union und ist zusammen mit der Neufassung des Bundesdatenschutzgesetzes (Neu-BDSG) im Mai 2018 in Kraft getreten. Nach dem Bundesdatenschutzgesetz sind Unternehmen verpflichtet ab einer Unternehmensgröße von 20 Mitarbeiter einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen (§32 BDSG).

In der Datenschutzgrundverordnung ist der Schutz von personenbezogenen Daten sowie das Auskunftsrecht von Betroffenen geregelt. Personenbezogene Daten sind nach Artikel 4 DSGVO Informationen die sich auf eine identifizierbare natürliche Person beziehen. Alle Unternehmen in Deutschland sind somit verpflichtet ab 20 Mitarbeiter einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen.


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Auftragsverarbeitung DSGVO

Die Auftragsverarbeitung DSGVO ist mit jeden Dienstleister abzuschließen, der personenbezogene Daten verarbeitet auch bei Übermittlung an Subunternehmer

Datenschutz DSGVO

Datenschutz Selb | Die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten sind im Art. 39 DSGVO geregelt. Wir unterstützen Sie bei der neuen DSGVO – bundesweit

Verarbeitung nach DSGVO

Verarbeitung nach DSGVO wird geregelt in der DSGVO Artikel 30. Die Verarbeitung mit personenenbezogenen Daten sind im Verzeichnis zu dokumentieren

Datenschutzbeauftragter

Datenschutzbeauftragter sind eine Stabstelle und haben somit direkt der Geschäftsleitung zu berichten. Sie genießen einen besonderen Kündigungsschutz

Datenschutz Leistungen

Datenschutz Leistungen – Unsere Leistungen zum Datenschutz DSGVO und BDSG-Neu. √ Datenschutzbeauftragter √ Rechtskonformität √ Datenschutzmanagement

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