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Datenschutz

Die EU-DSGVO ist eine Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union und ist zusammen mit der Neufassung des Bundesdatenschutzgesetzes (Neu-BDSG) im Mai 2018 in Kraft getreten. Nach dem Bundesdatenschutzgesetz sind Unternehmen verpflichtet ab einer Unternehmensgröße von 20 Mitarbeiter einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen (§32 BDSG).

In der Datenschutzgrundverordnung ist der Schutz von personenbezogenen Daten sowie das Auskunftsrecht von Betroffenen geregelt. Personenbezogene Daten sind nach Artikel 4 DSGVO Informationen die sich auf eine identifizierbare natürliche Person beziehen. Alle Unternehmen in Deutschland sind somit verpflichtet ab 20 Mitarbeiter einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen.


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Pflichten DSGVO

Pflichten DSGVO der Arbeitgeber zum Schutz von personenbezogen Daten der DSGVO ihrer Mitarbeiter, Lieferanten und Kunden zu gewährleisten

Betrieblicher Datenschutz

Betrieblicher Datenschutz im Unternehmen mit mind. 20 Mitarbeiter. Überprüfung der Anforderungen im internen Audit – Gesetzliche Regelungen

Datenschutzmanagement

Das Datenschutzmanagement setzt seinen Fokus auf die Verarbeitung von personenbezogenen Daten und die damit verbundenen Risiken

Berechnung der durchschnittlichen Zertifizierungskosten ISO 9001

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