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Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

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Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist ein deutsches Gesetz, das den Schutz von Personen regelt, die Verstöße gegen Gesetze oder Missstände in Unternehmen oder Behörden melden, auch bekannt als Whistleblowing. Das HinSchG gilt für alle Arbeitnehmer, Beamten und Vertragspartner von Unternehmen, die in der Privatwirtschaft oder im öffentlichen Dienst tätig sind. Es legt fest, dass Hinweisgeber vor Vergeltungsmaßnahmen wie Kündigung, Degradierung oder anderen Nachteilen geschützt werden müssen. Unternehmen und Behörden sind verpflichtet, interne Kanäle für die Meldung von Missständen bereitzustellen und eine angemessene Untersuchung von gemeldeten Fehlverhalten durchzuführen.

Das Gesetz verpflichtet Arbeitgeber und Behörden dazu, interne Meldekanäle für Hinweisgeber einzurichten und eine angemessene Untersuchung der Hinweise durchzuführen. Die Meldekanäle müssen vertraulich und anonym sein, und Hinweisgeber dürfen nicht diskriminiert oder benachteiligt werden. Das HinSchG gilt für alle Unternehmen und Behörden, unabhängig von ihrer Größe und Branche.

Das Gesetz enthält auch Bestimmungen, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Vergeltungsmaßnahmen durch den Arbeitgeber schützen, wenn sie interne oder externe Hinweise auf mögliche Rechtsverstöße oder Missstände im Unternehmen oder in der Behörde geben. Darüber hinaus sieht das Gesetz vor, dass sich Hinweisgeber an externe Stellen wie Ombudsstellen, Gewerkschaften, Behörden oder Strafverfolgungsbehörden wenden können.

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) wurde im Dezember 2022 durch den Bundestag verabschiedet und sollte Anfang 2023 vom Bundesrat abgesegnet werden. Einige Bundesländer lehnten das Gesetz ab. Vor allem die CDU-geführten Bundesländer übten massive Kritik am neuen Hinweisgeberschutzgesetz. Das hat jetzt zur Folge, dass die EU-Kommission Deutschland am 16.02.2023 wegen eines fehlenden HinSchG verklagt. Bereiten Sie sich jetzt schon auf die Anforderungen des HinSchG vor. Wir unterstützen Sie beim Aufbau eines Hinweisgebersystems.

Das HinSchG ist Teil einer wachsenden Bewegung für mehr Transparenz und Verantwortlichkeit in der Wirtschaft und im öffentlichen Sektor. Es soll dazu beitragen, Korruption, Betrug und andere illegale Aktivitäten aufzudecken und zu verhindern, indem es Personen ermutigt, auf Missstände hinzuweisen, ohne Angst vor Vergeltung haben zu müssen. Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) regelt den Schutz von Whistleblowern, also Personen, die Verstöße gegen Gesetze oder Missstände in Unternehmen oder Behörden melden. Hier sind einige der Hauptpunkte des Gesetzes:

  • Schutz der Hinweisgeber: Das Gesetz schützt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Vergeltungsmaßnahmen durch den Arbeitgeber, wenn sie interne oder externe Hinweise auf mögliche Rechtsverstöße oder Missstände im Unternehmen oder in der Behörde geben
  • Interne Meldekanäle: Arbeitgeber und Behörden müssen interne Meldekanäle für Hinweisgeber einrichten und eine angemessene Untersuchung der Hinweise durchführen. Die Meldekanäle müssen vertraulich und anonym sein, und Hinweisgeber dürfen nicht diskriminiert oder benachteiligt werden
  • Externe Meldung: Das Gesetz sieht auch die Möglichkeit vor, sich an externe Stellen wie Ombudsstellen, Gewerkschaften, Behörden oder Strafverfolgungsbehörden zu wenden
  • Schutz personenbezogener Daten: Das HinSchG schützt personenbezogene Daten von Hinweisgebern vor unbefugtem Zugriff oder Missbrauch
  • Bußgelder: Arbeitgeber und Behörden, die gegen das Gesetz verstoßen, können mit hohen Bußgeldern belegt werden

Das Ziel des Hinweisgeberschutzgesetzes ist es, die Offenlegung von Missständen und Rechtsverstößen zu fördern und gleichzeitig Hinweisgeber vor Repressalien zu schützen. Unser anonymes Hinweisgebersystem finden Sie auf unserer Webseite compliance Hinweisgeber. Im Rahmen der Unterstützung bei den verschiedenen Nachhaltigkeitsplattformen z.B. SAQ oder Ecovadis erhalten Sie auch einen Zugang für ein Hinweisgebersystem bzw. Beschwerdesystem.

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Stefan Stroessenreuther

Stefan Stroessenreuther

Consulting Qualitätsmanagement ISO 9001 | IATF 16949 Personenzertifizierter IATF 16949 und VDA 6.3 Auditor | Dozent IMB Integrations Modell Bayreuth | Mitglied DGQ - Deutsche Gesellschaft für Qualität | Lead Auditor ISO 14001 u. ISO 45001

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