Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) legt bestimmte Pflichten für Verantwortliche und Auftragsverarbeiter fest, um den Schutz personenbezogener Daten und die Rechte der betroffenen Personen zu gewährleisten. In diesem Artikel werden die wichtigsten Pflichten von Verantwortlichen und Auftragsverarbeitern im Rahmen der DSGVO erläutert.
Pflichten der Verantwortlichen
Verantwortliche sind Organisationen oder Personen, die die Zwecke und Mittel der Verarbeitung personenbezogener Daten bestimmen. Sie haben eine Reihe von Pflichten gemäß der DSGVO, darunter:
Pflichten der Auftragsverarbeiter
Auftragsverarbeiter sind Organisationen oder Personen, die personenbezogene Daten im Auftrag von Verantwortlichen verarbeiten. Ihre Pflichten umfassen:
Verträge zwischen Verantwortlichen und Auftragsverarbeitern
Die DSGVO verlangt, dass zwischen Verantwortlichen und Auftragsverarbeitern ein schriftlicher Vertrag geschlossen wird, der bestimmte Anforderungen erfüllt. Dazu gehören die Festlegung der Gegenstand, Dauer, Art und Zweck der Verarbeitung, die Art der personenbezogenen Daten und die Kategorien der betroffenen Personen sowie die Rechte und Pflichten des Verantwortlichen. Der Vertrag sollte auch die spezifischen Pflichten des Auftragsverarbeiters im Rahmen der DSGVO festlegen.
Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden
Sowohl Verantwortliche als auch Auftragsverarbeiter müssen bei Bedarf mit den zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörden zusammenarbeiten. Dies kann beispielsweise im Falle einer Datenschutzverletzung oder bei der Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung erforderlich sein. Die Zusammenarbeit mit den Aufsichtsbehörden hilft dabei, die Einhaltung der DSGVO sicherzustellen und mögliche Probleme oder Verstöße frühzeitig zu identifizieren und zu beheben.
Bestellung eines Datenschutzbeauftragten (DSB)
In bestimmten Fällen müssen Verantwortliche und Auftragsverarbeiter einen Datenschutzbeauftragten (DSB) bestellen. Dies ist erforderlich, wenn die Verarbeitungstätigkeiten eine regelmäßige und systematische Überwachung von betroffenen Personen in großem Umfang erfordern oder wenn die Verarbeitung besonderer Kategorien von Daten oder personenbezogener Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten im großen Umfang erfolgt. Der DSB ist für die Überwachung der Einhaltung der DSGVO innerhalb der Organisation verantwortlich und dient als Ansprechpartner für Aufsichtsbehörden und betroffene Personen.
Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen
Wenn Verarbeitungstätigkeiten ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen darstellen, müssen Verantwortliche und gegebenenfalls auch Auftragsverarbeiter eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) durchführen. Die DSFA soll die Risiken bewerten und geeignete Maßnahmen zur Minderung dieser Risiken identifizieren. Eine DSFA kann erforderlich sein, wenn beispielsweise neue Technologien eingesetzt werden oder die Verarbeitung von sensiblen Daten in großem Umfang stattfindet.
Sensibilisierung und Schulung von Mitarbeitern
Verantwortliche und Auftragsverarbeiter sollten ihre Mitarbeiter in Bezug auf Datenschutz und Informationssicherheit sensibilisieren und schulen. Dies umfasst die Vermittlung von Grundlagenwissen über die DSGVO, die Rechte der betroffenen Personen und die Pflichten der Organisation. Regelmäßige Schulungen und Aktualisierungen helfen dabei, das Bewusstsein für Datenschutzbelange aufrechtzuerhalten und mögliche Verstöße oder Datenpannen zu vermeiden.
Dokumentation und Nachweis der Einhaltung
Verantwortliche und Auftragsverarbeiter müssen die Einhaltung der DSGVO dokumentieren und nachweisen können. Dies umfasst die Führung eines Verarbeitungsverzeichnisses, in dem alle Verarbeitungstätigkeiten von personenbezogenen Daten aufgeführt sind, sowie die Dokumentation von Datenschutz-Folgenabschätzungen, Einwilligungserklärungen und Verträgen mit Unterauftragsverarbeitern. Die Dokumentation hilft dabei, die Transparenz der Verarbeitungstätigkeiten zu erhöhen und die Rechenschaftspflicht gegenüber Aufsichtsbehörden und betroffenen Personen zu erfüllen.
Datenübermittlung in Drittländer
Bei der Übermittlung personenbezogener Daten in Länder außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) müssen Verantwortliche und Auftragsverarbeiter sicherstellen, dass ein angemessenes Schutzniveau für die Daten gewährleistet ist. Dies kann durch die Verwendung von Standardvertragsklauseln, die Anerkennung eines Angemessenheitsbeschlusses der Europäischen Kommission oder die Implementierung von verbindlichen internen Datenschutzvorschriften erreicht werden. Die Einhaltung dieser Anforderungen ist wichtig, um den Schutz der Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen bei grenzüberschreitenden Datenübermittlungen zu gewährleisten.
Fazit
Verantwortliche und Auftragsverarbeiter spielen eine zentrale Rolle bei der Umsetzung der DSGVO und dem Schutz personenbezogener Daten. Die Erfüllung ihrer jeweiligen Pflichten trägt dazu bei, das Vertrauen der betroffenen Personen und die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen sicherzustellen. Durch die Implementierung geeigneter Datenschutzmaßnahmen, die Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden, die Schulung von Mitarbeitern und die sorgfältige Dokumentation ihrer Verarbeitungstätigkeiten können Verantwortliche und Auftragsverarbeiter ihren Beitrag zum Schutz der Privatsphäre und der Rechte der betroffenen Personen leisten.