Pflichten nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Die Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist für Unternehmen und Arbeitgeber von zentraler Bedeutung. Sie dient dem Schutz personenbezogener Daten und sorgt für Transparenz, Sicherheit und Vertrauen. Verstöße gegen die DSGVO können nicht nur hohe Bußgelder, sondern auch erhebliche Reputationsschäden zur Folge haben. Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Pflichten, die Arbeitgeber und Organisationen erfüllen müssen:
✅ Rechtmäßige Verarbeitung
Personenbezogene Daten dürfen nur auf einer gültigen Rechtsgrundlage verarbeitet werden – etwa aufgrund einer Einwilligung, zur Vertragserfüllung oder aufgrund berechtigter Interessen. Jede Verarbeitung muss fair, transparent und zweckgebunden erfolgen.
📊 Datensparsamkeit
Arbeitgeber sollten nur die personenbezogenen Daten erheben, die für den jeweiligen Zweck wirklich erforderlich sind. Außerdem dürfen die Daten nur so lange gespeichert werden, wie es für die Erfüllung des Zwecks notwendig ist. Eine regelmäßige Löschung und Datenüberprüfung sind Pflicht.
ℹ️ Informationspflicht
Arbeitgeber müssen Betroffene (z. B. Mitarbeitende oder Kunden) umfassend informieren – über Zweck, Dauer und Art der Verarbeitung sowie über deren Rechte. Dies geschieht in der Regel über eine Datenschutzerklärung.
🔒 Datenschutz durch Technikgestaltung (Privacy by Design)
Datenschutz muss bereits bei der Entwicklung von IT-Systemen und Prozessen berücksichtigt werden. Standardmäßig sollen nur die nötigsten Daten erhoben und verarbeitet werden (Privacy by Default).
🧮 Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA)
Wenn Datenverarbeitungen ein hohes Risiko für die Rechte der Betroffenen darstellen (z. B. bei Videoüberwachung oder KI-Systemen), muss eine DSFA durchgeführt werden. Diese bewertet Risiken und beschreibt Maßnahmen zur Risikominimierung.
👨💼 Bestellung eines Datenschutzbeauftragten
Ab 20 Mitarbeitern oder bei umfangreicher Datenverarbeitung ist ein Datenschutzbeauftragter (DSB) zu benennen. Dieser überwacht die Einhaltung der DSGVO und fungiert als Ansprechpartner für Behörden und Betroffene.
🤝 Zusammenarbeit mit Datenschutzbehörden
Unternehmen müssen jederzeit mit Aufsichtsbehörden kooperieren, insbesondere bei Prüfungen, Datenschutzverletzungen oder Beschwerden. Transparenz und vollständige Auskunft sind hierbei entscheidend.
🚨 Meldepflicht bei Datenschutzverletzungen
Eine Datenpanne muss innerhalb von 72 Stunden nach Bekanntwerden an die zuständige Behörde gemeldet werden. Betroffene Personen sind ebenfalls zu informieren, wenn ein hohes Risiko für ihre Rechte besteht.
📜 Einhaltung der Betroffenenrechte
Arbeitgeber müssen gewährleisten, dass alle Rechte der Betroffenen respektiert werden – darunter Auskunft, Löschung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch. Diese Rechte müssen organisatorisch und technisch abgesichert sein.
Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten (DSB)
Die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten (DSB) ist in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gesetzlich verankert. Ein DSB ist dafür verantwortlich, die Einhaltung der Datenschutzvorschriften sicherzustellen, Mitarbeitende zu schulen und als Ansprechpartner für Aufsichtsbehörden und Betroffene zu fungieren.
📘 Gemäß Artikel 37 DSGVO
- Wenn die Verarbeitung personenbezogener Daten durch eine Behörde oder öffentliche Stelle erfolgt (ausgenommen Gerichte in justizieller Tätigkeit).
- Wenn die Kerntätigkeiten des Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiters die regelmäßige und systematische Überwachung von betroffenen Personen in großem Umfang umfassen.
- Wenn die Kerntätigkeiten eine umfangreiche Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten gemäß Artikel 9 oder von Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten (Artikel 10) beinhalten.
⚖️ Gemäß § 38 BDSG (Deutschland)
- Unternehmen müssen einen DSB bestellen, wenn mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind.
- Auch kleinere Unternehmen können verpflichtet sein, wenn sie besondere Datenkategorien verarbeiten oder regelmäßig umfangreiche Überwachungsprozesse durchführen.
💡 Empfehlung und Nutzen
Auch wenn die Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten nicht in jedem Fall gesetzlich besteht, ist die freiwillige Benennung häufig sinnvoll. Ein interner oder externer DSB hilft, Datenschutzrisiken frühzeitig zu erkennen, gesetzliche Anforderungen zu erfüllen und das Vertrauen von Kunden und Partnern zu stärken.
Der Datenschutzbeauftragte übernimmt eine beratende und überwachende Rolle, sorgt für regelmäßige Schulungen und unterstützt bei der Umsetzung der DSGVO sowie nationaler Datenschutzvorschriften.
FAQ – Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten (DSB)
Hier finden Sie die häufigsten Fragen rund um die gesetzliche Verpflichtung, Aufgaben und Vorteile eines Datenschutzbeauftragten gemäß DSGVO und BDSG.
1️⃣ Wann ist ein Datenschutzbeauftragter nach der DSGVO Pflicht?
2️⃣ Ab wann gilt die Pflicht nach deutschem Recht (§ 38 BDSG)?
3️⃣ Was sind die Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten?
4️⃣ Kann der Datenschutzbeauftragte extern sein?
5️⃣ Was passiert, wenn kein Datenschutzbeauftragter bestellt wird?
6️⃣ Muss der Datenschutzbeauftragte unabhängig sein?
7️⃣ Welche Vorteile bringt ein Datenschutzbeauftragter für Unternehmen?
Warum die Rolle des Datenschutzbeauftragten immer wichtiger wird
Durch zunehmende Digitalisierung und Cyberrisiken gewinnt der Datenschutzbeauftragte eine strategische Schlüsselrolle im Unternehmen. Er sorgt nicht nur für Rechtskonformität, sondern unterstützt auch die Unternehmensführung bei der Umsetzung sicherer Datenprozesse. Ein professioneller DSB hilft, Datenschutz als festen Bestandteil der Unternehmenskultur zu verankern.
Praktische Umsetzung – So gelingt der Start
- ✅ Datenschutzorganisation aufbauen: Zuständigkeiten klar festlegen und dokumentieren.
- 📋 Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten regelmäßig aktualisieren.
- 🔐 Schulungen & Awareness-Programme zur Sensibilisierung der Mitarbeitenden durchführen.
- 🧾 Externer Datenschutzbeauftragter kann kosteneffizient Fachwissen und Erfahrung einbringen.
- 📊 Regelmäßige Audits und DSFA-Prüfungen sichern langfristige Compliance.
Häufige Fehler bei der Bestellung eines Datenschutzbeauftragten
Viele Unternehmen unterschätzen die Komplexität der DSGVO-Pflichten. Typische Fehler, die häufig zu Beanstandungen führen, sind:
- 🚫 Fehlende oder unvollständige Bestellung eines DSB gemäß §38 BDSG.
- ⚠️ Interessenkonflikt durch Doppelfunktion (z. B. IT-Leitung und Datenschutzbeauftragter).
- 🕓 Keine regelmäßigen Datenschutz-Audits oder Mitarbeiterschulungen.
- 🔒 Fehlende Nachweise über technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs).
Vertiefende Beiträge & Hilfreiche Ressourcen
📞 Jetzt unverbindliches Erstgespräch anfordern
Sie sind unsicher, ob Ihr Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten benötigt oder wie Sie die DSGVO optimal umsetzen können? Wir helfen Ihnen, Risiken zu vermeiden und Datenschutz praktikabel zu gestalten.
📩 Kostenloses Erstgespräch vereinbaren