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Technische und organisatorische Maßnahmen

Technische und organisatorische Maßnahmen

Die Umsetzung technischer und organisatorischer Maßnahmen (TOMs) nach Artikel 32 DSGVO ist für jedes Unternehmen ein zentrales Element der Datensicherheit. Während technische Maßnahmen wie Verschlüsselung, Firewalls, Backups oder Netzwerksicherheit dafür sorgen, dass Systeme und Daten technisch geschützt werden, stellen organisatorische Maßnahmen sicher, dass auch Prozesse, Verantwortlichkeiten und Schulungen im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben stehen. Beide Bereiche ergänzen sich und bilden zusammen das Fundament für ein wirksames Datenschutzkonzept.

Artikel 32 DSGVO verpflichtet Unternehmen ausdrücklich dazu, ein „angemessenes Schutzniveau“ für personenbezogene Daten zu gewährleisten. Dieses Schutzniveau richtet sich nach Faktoren wie Art und Umfang der Datenverarbeitung, dem Risiko für die Betroffenen und den aktuellen technischen Möglichkeiten. Ein KMU muss daher andere Maßnahmen ergreifen als ein international tätiger Konzern – entscheidend ist immer die Angemessenheit der Maßnahmen.

Ein praktisches Beispiel: Während eine Verschlüsselung personenbezogener Daten auf Servern oder mobilen Geräten ein technisches Schutzinstrument ist, gehören klare Zugriffsrichtlinien oder die Benennung eines Datenschutzbeauftragten zu den organisatorischen Maßnahmen. Erst in Kombination entfalten beide Bereiche ihre volle Wirksamkeit.

Unternehmen, die technische und organisatorische Maßnahmen konsequent umsetzen, profitieren gleich mehrfach: Sie reduzieren das Risiko von Datenpannen, erfüllen die gesetzlichen Anforderungen der DSGVO, vermeiden mögliche Bußgelder und stärken gleichzeitig das Vertrauen ihrer Kunden und Geschäftspartner. Ein nachweislich hohes Datenschutzniveau wird dabei nicht nur als rechtliche Pflicht gesehen, sondern zunehmend auch als Wettbewerbsvorteil.

Organisatorische Maßnahmen im Kontext

Organisatorische Maßnahmen sind ein wichtiger Bestandteil der DSGVO und dienen dazu, die Sicherheit der Verarbeitung personenbezogener Daten zu gewährleisten. Dabei handelt es sich um intern entwickelte Richtlinien, Verfahren und Praktiken, die darauf abzielen, den Schutz der Privatsphäre und die Vertraulichkeit personenbezogener Daten sicherzustellen.

Beispiele für organisatorische Maßnahmen:

Zugriffskontrollen: Einführung von Zugriffskontrollen, damit nur autorisierte Personen Zugang zu personenbezogenen Daten haben. Dies umfasst sowohl physische Sicherheitsmaßnahmen (z. B. Zugang zu Serverräumen) als auch digitale Kontrollen (Passwortrichtlinien, Berechtigungskonzepte).
Sensibilisierung und Schulung: Mitarbeiter, die mit personenbezogenen Daten arbeiten, müssen regelmäßig über die Anforderungen der DSGVO informiert und geschult werden, um die Einhaltung der Schutzmaßnahmen sicherzustellen.
Datenschutz-Folgenabschätzung: Nach Artikel 35 DSGVO Pflicht bei hohem Risiko für die Rechte und Freiheiten betroffener Personen. Diese Bewertung hilft Risiken zu identifizieren und Maßnahmen zur Minderung einzuleiten.
Verfahren zur Meldung von Datenschutzverletzungen: Artikel 33 DSGVO verpflichtet Unternehmen, Datenschutzverletzungen innerhalb von 72 Stunden an die Aufsichtsbehörde zu melden. Ein klares Verfahren zur Identifizierung, Bewertung und Meldung muss implementiert werden.
Auftragsverarbeitungsverträge: Werden externe Dienstleister beauftragt, müssen Verträge gemäß Artikel 28 DSGVO schriftlich oder elektronisch abgeschlossen werden, um die Einhaltung der Vorgaben sicherzustellen.
Datenschutzbeauftragter: Nach Artikel 37 DSGVO Pflicht für Unternehmen, deren Kerntätigkeit in der systematischen Überwachung von Personen oder in der umfangreichen Verarbeitung sensibler Daten liegt. Der DSB überwacht die DSGVO-Compliance und ist Ansprechpartner für Betroffene und Behörden.

Organisatorische Maßnahmen und Artikel 32

Die Einhaltung der DSGVO und die Umsetzung organisatorischer Maßnahmen sind aus mehreren Gründen entscheidend. Sie schaffen nicht nur rechtliche Sicherheit, sondern stärken auch das Vertrauen in die Datenverarbeitung eines Unternehmens.

Rechtliche Konformität: Die Nichteinhaltung der DSGVO kann zu empfindlichen Bußgeldern und Sanktionen führen. Unternehmen, die angemessene organisatorische Maßnahmen ergreifen, verringern das Risiko rechtlicher Konsequenzen.
Schutz der Privatsphäre und Vertraulichkeit: Die Umsetzung organisatorischer Maßnahmen hilft Unternehmen, die Privatsphäre und Vertraulichkeit personenbezogener Daten zu schützen und potenzielle Datenschutzverletzungen zu vermeiden.
Vertrauen und Reputation: Durch die Einhaltung der DSGVO und die Umsetzung organisatorischer Maßnahmen demonstrieren Unternehmen, dass sie den Datenschutz ernst nehmen. Dies stärkt das Vertrauen von Kunden, Geschäftspartnern und Mitarbeitern und verbessert die Reputation.
Risikomanagement: Organisatorische Maßnahmen unterstützen Unternehmen dabei, potenzielle Risiken im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten zu identifizieren und geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen.

Technische Maßnahmen im Kontext

Neben organisatorischen Maßnahmen spielen auch technische Maßnahmen eine entscheidende Rolle bei der Sicherheit der Verarbeitung personenbezogener Daten. Sie beziehen sich auf die Implementierung von Hardware, Software und technischen Lösungen, um den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten.

Beispiele für technische Maßnahmen:

Verschlüsselung: Die Verschlüsselung von personenbezogenen Daten während der Speicherung und Übertragung stellt sicher, dass diese Daten vor unbefugtem Zugriff geschützt sind. Methoden wie SSL/TLS oder AES gewährleisten Vertraulichkeit und Integrität.
Sicherung von Endpunkten: Endgeräte wie Laptops, Tablets oder Smartphones sind oft Ziel von Cyberangriffen. Sicherheitslösungen wie Antivirensoftware, Firewalls und regelmäßige Updates schützen diese Geräte zuverlässig.
Datensicherung und Wiederherstellung: Regelmäßige Backups und ein klarer Wiederherstellungsplan minimieren das Risiko von Datenverlust durch Hardwareausfälle, Fehler oder Cyberangriffe.
Netzwerksicherheit: Maßnahmen wie Firewalls, Intrusion Detection Systeme (IDS) und VPNs reduzieren die Gefahr von Cyberangriffen und unbefugtem Zugriff erheblich.

Zusammenspiel von Maßnahmen

Die Kombination von technischen und organisatorischen Maßnahmen bildet einen umfassenden Ansatz zum Schutz personenbezogener Daten und zur Erfüllung der Anforderungen von Artikel 32 DSGVO. Beide Arten von Maßnahmen ergänzen sich gegenseitig und tragen dazu bei, ein angemessenes Schutzniveau für die verarbeiteten personenbezogenen Daten sicherzustellen.

Die Einhaltung der DSGVO und die Umsetzung sowohl technischer als auch organisatorischer Maßnahmen sind für Unternehmen von entscheidender Bedeutung, um die Sicherheit der Verarbeitung personenbezogener Daten zu gewährleisten. Unternehmen sollten beide Arten von Maßnahmen in ihre Datenschutzstrategie integrieren und kontinuierlich überprüfen, um auf neue Bedrohungen und Anforderungen im Bereich Datenschutz und Informationssicherheit zu reagieren.
Durch die Implementierung effektiver technischer und organisatorischer Maßnahmen können Unternehmen nicht nur rechtliche Konsequenzen vermeiden, sondern auch das Vertrauen von Kunden, Geschäftspartnern und Mitarbeitern stärken. Gleichzeitig wird das Risiko von Datenschutzverletzungen minimiert und die Reputation geschützt.
Es ist wichtig, dass Unternehmen die Bedeutung von technischen und organisatorischen Maßnahmen im Kontext der DSGVO anerkennen und entsprechende Ressourcen für ihre Umsetzung und kontinuierliche Verbesserung bereitstellen. Nur so können sie den Schutz der Privatsphäre und die Vertraulichkeit personenbezogener Daten gewährleisten und eine solide Grundlage für den langfristigen Erfolg schaffen.

Bezug zu Normen & Standards

Damit technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) im Sinne von Artikel 32 DSGVO nicht nur auf dem Papier existieren, ist es entscheidend, sie in ein etabliertes Normen- und Standardwerk einzubetten. Besonders hervorzuheben sind dabei die ISO/IEC 27001 sowie der BSI IT-Grundschutz, die beide international bzw. national anerkannte Rahmenwerke für Informationssicherheit darstellen.

Die ISO/IEC 27001 bildet den internationalen Standard für den Aufbau, Betrieb und die kontinuierliche Verbesserung eines Informationssicherheits-Managementsystems (ISMS). In ihrem Anhang A definiert die Norm zahlreiche konkrete Sicherheitsmaßnahmen, die direkt auf die Anforderungen aus Artikel 32 DSGVO einzahlen.

Dazu gehören unter anderem Kontrollen zur Zugriffssicherheit, Richtlinien für Kryptografie, physische Sicherheitsmaßnahmen und das Management von Sicherheitsvorfällen. Unternehmen, die ein ISMS nach ISO 27001 implementieren, können somit systematisch nachweisen, dass sie ein „angemessenes Schutzniveau“ für personenbezogene Daten gewährleisten.

Auf nationaler Ebene bietet der BSI IT-Grundschutz eine detaillierte Methodik zur Umsetzung von Informationssicherheitsmaßnahmen. Er gliedert sich in Bausteine, die für unterschiedliche Bereiche und Systeme spezifische Anforderungen und Empfehlungen enthalten – von Netzwerksicherheit über Notfallmanagement bis hin zu organisatorischen Prozessen.

Besonders der Baustein ORP.4 „Revision und Audits“ und die Sicherheitsmodule zu Netzwerken und Anwendungen sind praxisrelevante Ergänzungen für Unternehmen, die die DSGVO-Anforderungen erfüllen müssen.

In der Praxis profitieren Unternehmen, die ihre organisatorischen und technischen Maßnahmen an ISO 27001 oder BSI IT-Grundschutz ausrichten, doppelt: Einerseits schaffen sie klare Strukturen für den Nachweis der DSGVO-Konformität, andererseits erhöhen sie das Sicherheitsniveau ihrer gesamten IT-Landschaft. Gerade bei Audits oder Zertifizierungen wird deutlich, dass die Orientierung an anerkannten Standards die Dokumentation vereinfacht und Prüfern wie auch Geschäftspartnern Vertrauen vermittelt.

Verknüpfung mit Verantwortlichkeiten

Damit technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) nach Artikel 32 DSGVO wirksam greifen, müssen sie klaren Verantwortlichkeiten im Unternehmen zugeordnet sein. Nur wenn eindeutig festgelegt ist, wer welche Aufgaben übernimmt, lassen sich Datenschutz- und IT-Sicherheitsprozesse zuverlässig umsetzen und später im Audit auch nachweisen.

Die Geschäftsführung trägt die Gesamtverantwortung für den Schutz personenbezogener Daten. Sie ist verpflichtet, ausreichende Ressourcen bereitzustellen – sei es Budget für Sicherheitslösungen, Zeit für Mitarbeiterschulungen oder personelle Kapazitäten für Audits. Darüber hinaus muss die oberste Leitung sicherstellen, dass Datenschutz und IT-Sicherheit fest in die Unternehmensstrategie integriert werden. Eine aktive Rolle der Geschäftsführung signalisiert zudem allen Beteiligten, dass es sich nicht nur um eine „Pflichtübung“, sondern um ein strategisches Thema handelt.

Der Datenschutzbeauftragte (DSB) ist zentraler Ansprechpartner und überwacht die Einhaltung der DSGVO. Er prüft, ob TOMs angemessen sind, dokumentiert deren Wirksamkeit und ist Bindeglied zur Aufsichtsbehörde. Der DSB benötigt dabei ausreichend Unabhängigkeit, um Missstände klar benennen zu können, sowie das Recht, bei allen Projekten frühzeitig eingebunden zu werden.

Der IT-Sicherheitsbeauftragte verantwortet die technische Umsetzung – etwa bei Verschlüsselung, Netzwerksicherheit oder Notfallmanagement. Gleichzeitig müssen auch die Fachbereiche in die Pflicht genommen werden: Personalabteilung, Vertrieb oder Produktion sind mitverantwortlich, dass Zugriffsrechte korrekt vergeben, Daten sparsam erhoben und Prozesse dokumentiert werden.

Am Ende gilt: Technik alleine reicht nicht. Ein hohes Datenschutzniveau entsteht erst durch die klare Verknüpfung von TOMs mit Verantwortlichkeiten. Nur wenn Zuständigkeiten eindeutig definiert sind, können Prozesse effizient laufen, Risiken reduziert und Nachweise in Audits sauber erbracht werden. Diese Transparenz stärkt nicht nur die Compliance, sondern auch das Vertrauen von Kunden, Mitarbeitenden und Partnern in die Organisation.

Risiken ohne Umsetzung TOMs

Wer die Anforderungen aus Artikel 32 DSGVO ignoriert oder unzureichend umsetzt, setzt sich erheblichen Gefahren aus. Fehlende technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) führen nicht nur zu finanziellen und rechtlichen Konsequenzen, sondern bedrohen auch die Sicherheit sensibler Daten und die Reputation des gesamten Unternehmens.

Ein zentrales Risiko ohne TOMs sind Datenschutzverletzungen. Unverschlüsselte Notebooks, fehlende Zugriffskontrollen oder mangelhafte Passwortpolitik öffnen Angreifern Tür und Tor. Gelangen personenbezogene Daten in falsche Hände, drohen nicht nur meldepflichtige Sicherheitsvorfälle, sondern auch langfristige Schäden für betroffene Personen. Ein solcher Vorfall kann zu hohen Bußgeldern, Schadensersatzforderungen und Vertrauensverlust führen.

Ohne die Umsetzung von TOMs verstößt ein Unternehmen gegen die rechtlichen Pflichten der DSGVO. Die Aufsichtsbehörden können Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes verhängen. Hinzu kommen mögliche Klagen von Kunden oder Partnern, die durch mangelnde Datensicherheit geschädigt wurden. Finanzielle Risiken sind damit nicht nur abstrakt, sondern können die Existenz kleiner und mittlerer Unternehmen unmittelbar bedrohen.

Neben den direkten finanziellen Folgen ist auch der Reputationsverlust ein entscheidender Faktor. Kunden, Geschäftspartner und Mitarbeitende erwarten, dass sensible Daten sicher verarbeitet werden. Kommt es zu einem Vorfall, verbreiten sich die Nachrichten oft schnell über Medien und soziale Netzwerke. Ein beschädigtes Image ist schwer wiederherzustellen und führt oft dazu, dass Aufträge ausbleiben oder Kooperationen beendet werden.

Auch die Betriebskontinuität ist gefährdet, wenn TOMs fehlen. Cyberangriffe wie Ransomware, fehlende Backups oder unzureichendes Notfallmanagement können dazu führen, dass Systeme tagelang stillstehen. Die damit verbundenen Umsatzeinbußen und der organisatorische Aufwand für die Wiederherstellung sind erheblich und übersteigen oft die Kosten, die eine präventive Absicherung erfordert hätte.

Das Ignorieren von TOMs ist ein hohes unternehmerisches Risiko. Unternehmen riskieren nicht nur Bußgelder, sondern auch ihre Glaubwürdigkeit und Wettbewerbsfähigkeit. Ein proaktiver Ansatz, bei dem technische und organisatorische Maßnahmen regelmäßig überprüft und verbessert werden, ist daher unerlässlich, um sowohl rechtliche Anforderungen einzuhalten als auch langfristig Vertrauen und Stabilität zu sichern.

FAQ – (TOMs) Artikel 32 DSGVO

1Was sind technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs)?
TOMs sind Schutzmaßnahmen, die Unternehmen gemäß Artikel 32 DSGVO ergreifen müssen, um personenbezogene Daten vor unbefugtem Zugriff, Verlust, Manipulation oder Zerstörung zu sichern.
2Warum sind TOMs nach Artikel 32 DSGVO wichtig?
Sie stellen sicher, dass Unternehmen ein angemessenes Schutzniveau gewährleisten und sowohl rechtliche Vorgaben als auch Vertrauen bei Kunden, Partnern und Mitarbeitern erfüllen.
3Welche Beispiele gibt es für technische Maßnahmen?
Verschlüsselung (z. B. AES, TLS/SSL), Firewalls, Antivirensoftware, Backup- und Wiederherstellungskonzepte, Netzwerksicherheit und Zugriffskontrollsysteme.
4Welche Beispiele gibt es für organisatorische Maßnahmen?
Schulungen der Mitarbeiter, Datenschutzrichtlinien, Verfahren zur Meldung von Datenschutzverletzungen, klare Rollenverteilungen, Datenschutz-Folgenabschätzungen und Auftragsverarbeitungsverträge.
5Müssen TOMs dokumentiert werden?
Ja, Unternehmen müssen ihre technischen und organisatorischen Maßnahmen dokumentieren, um im Audit oder bei einer Datenschutzprüfung die Einhaltung nachweisen zu können.
6Wie oft sollten TOMs überprüft werden?
Regelmäßig – mindestens einmal jährlich oder nach größeren Änderungen an Systemen, Prozessen oder Bedrohungslagen. Auch interne Audits sollten sie überprüfen.
7Was passiert, wenn TOMs fehlen?
Fehlende oder unzureichende Maßnahmen können zu Datenschutzverletzungen, hohen Bußgeldern (bis zu 20 Mio. € oder 4 % des Jahresumsatzes) und Reputationsverlust führen.
8Unterscheiden sich TOMs je nach Unternehmensgröße?
Ja. Die DSGVO fordert ein „angemessenes Schutzniveau“. Das bedeutet: Kleine Unternehmen benötigen weniger komplexe Maßnahmen als Konzerne, solange die Risiken angemessen adressiert sind.
9Wer ist für die Umsetzung verantwortlich?
Die Geschäftsleitung trägt die Gesamtverantwortung. Unterstützung leisten Datenschutzbeauftragte, IT-Abteilungen und externe Partner.
10Wie hängen technische und organisatorische Maßnahmen zusammen?
Sie ergänzen sich: Technik (z. B. Verschlüsselung) schützt Daten auf technischer Ebene, Organisation (z. B. Schulungen) stellt sicher, dass Menschen und Prozesse den Schutz auch praktisch umsetzen.
Schlagwörter:
Stefan Stroessenreuther

Stefan Stroessenreuther

Consulting Qualitätsmanagement ISO 9001 | Personenzertifizierter IATF 16949 und VDA 6.3 Auditor | Information Security Officer ISO/IEC 27001 | Dozent IMB Integrations Modell Bayreuth | Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Qualität | Lead Auditor ISO 14001 | Lead Auditor ISO 45001 | Lead Auditor ISO 9001

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