Umgang mit Kundeneigentum
Der Umgang mit Kundeneigentum ist in der ISO 9001 Kapitel 8.5.3 definiert. Sofern vom Kunden Materialien, Produkte, Werkzeuge, Produktions- und Prüfmittel beigestellt werden, sind im Rahmen der Vertragsgestaltung durch die Organisation Vereinbarungen mit den Kunden zu treffen. Folgende Festlegungen sollten mit den Kunden getroffen werden:
Es sollte klar geregelt sein, dass die Verantwortung für die Qualität der beigestellten Produkte grundsätzlich beim Kunden verbleibt bzw. beim Auftraggeber. Die Verantwortung der Organisation bezieht sich auf die Prüfung (sofern festgelegt) und Erhaltung der Qualität der beigestellten Produkte.
Kundeneigentum im Wareneingang
Der Umgang mit Kundeneigentum birgt vor allem bei der Warenannahme ein Risiko. Prinzipiell sollte im Wareneingang die Anzahl (Menge), Identität des Kundeneigentums, Zustand etc. und die Lieferpapiere kontrolliert werden. Die Beurteilung von Kundeneigentum sollte sich nicht nur auf eine äußerliche Prüfung beschränken. Sollte bei der WE-Prüfung Mängel entdeckt werden, so müssen diese auf den Frachtpapieren vermerkt werden. Zeitnah sollte eine Reklamation beim Kunden oder externen Anbieter erfolgen.
Beistellung von Prüfmittel
Beigestellte Prüfmittel und Lehren sind in das QMS der Organisation aufzunehmen. D.h., die Prüfmittel sind zu kennzeichnen und unterliegen der Prüfmittelüberwachung. Es sollte daher im Vorfeld geklärt werden, wer für die Kalibrierung der Prüfmittel zuständig ist. Werden die Prüfmittel zur Kalibrierung an den Kunden zurück gesandt, muss die Organisation dafür Sorge tragen, dass für die Zeit der Kalibrierung und Rückversand, geeignete Maßnahmen getroffen werden um diese Zeit zu überbrücken. Zum Beispiel durch die Anfertigung eines zweiten Prüfmittels oder dass die Organisation in dieser Zeit aus den Lagerbestand den Kunden beliefert.
Wartung und Reparatur
Im Vorfeld muss geklärt werden, wer beispielsweise bei Behälter und Werkzeuge für die Wartung und Reparatur zuständig ist. Für die Durchführung der Wartung oder Reparatur ist immer der Kunde oder Auftraggeber verantwortlich. Um Risiken mit der Vertragserfüllung zu vermeiden sollten diese Punkte vorab geregelt werden:
Produkterhaltung
Die Produkterhaltung gilt vor allem für Materialien und Komponenten von externen und/oder internen Anbietern, von der Warenannahme über die Verarbeitung, inklusive Versand, bis zur Lieferung An-/Abnahme durch den Kunden. Die Produkterhaltung muss die Kennzeichnung, die Handhabung, den Schutz vor Verunreinigungen, die Verpackung, die Lagerung, den Versand und den Transport sowie den Schutz beinhalten. Um Beeinträchtigungen der Qualität inklusive Mindesthaltbarkeiten (MHD) von Produkten und Materialien frühzeitig zu erkennen, muss die Organisation in geeigneten, geplanten Abständen den Zustand:
Alle Materialien und Produkte, die eine Mindesthaltbarkeit haben, müssen regelmäßig auf Konformität überprüft werden. Diese Materialien und Produkte sollten in einer Übersichtsliste geführt werden mit Datum der Mindesthaltbarkeit. Eine regelmäßige Überprüfung anhand der Übersichtsliste ist durchzuführen.
Die Überprüfung von Materialien und Produkten auf Qualitätsbeeinträchtigungen muss regelmäßig durchgeführt werden. In der Regel halte ich eine Überprüfung alle 12 Monate für ausreichend, sofern die Materialien und Produkte in einer ordentlichen Umgebung gelagert werden und vor Nässe, Verunreinigungen, Schutz vor Nagetieren etc. geschützt sind.