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Wann ist ein Datenschutzbeauftragter Pflicht?

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Wann ist ein Datenschutzbeauftragter Pflicht gemäß der DSGVO? Ein Datenschutzbeauftragter (DSB) ist eine wichtige Rolle, die sicherstellt, dass ein Unternehmen oder eine Organisation die gesetzlichen Anforderungen an den Datenschutz einhält. In vielen Ländern, insbesondere in der Europäischen Union (EU), ist die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten gesetzlich vorgeschrieben. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), eine umfassende Datenschutzverordnung, die 2018 in Kraft getreten ist, legt die Bedingungen und Anforderungen für die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten fest.

Pflicht für DSB

Ein Datenschutzbeauftragter ist insbesondere dann Pflicht, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Laut Artikel 37 der DSGVO müssen Unternehmen und Organisationen einen Datenschutzbeauftragten bestellen, wenn:

  • Die Verarbeitung durch eine öffentliche Behörde oder Körperschaft erfolgt, mit Ausnahme von Gerichten, die in ihrer justiziellen Tätigkeit handeln.
  • Die Kerntätigkeit des Unternehmens oder der Organisation die regelmäßige und systematische Überwachung von betroffenen Personen in großem Umfang erfordert. Dabei handelt es sich um Aktivitäten, bei denen die Überwachung der betroffenen Personen ein wesentlicher Bestandteil der Geschäftstätigkeit ist, wie z.B. bei Unternehmen, die sich mit Profiling oder Standortüberwachung beschäftigen.
  • Die Kerntätigkeit des Unternehmens oder der Organisation die Verarbeitung besonderer Kategorien von personenbezogenen Daten in großem Umfang umfasst. Dies betrifft sensible Daten wie ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, genetische und biometrische Daten, Gesundheitsdaten oder Daten über das Sexualleben oder die sexuelle Orientierung.

Die genaue Definition von “großem Umfang” wurde von der DSGVO nicht festgelegt, jedoch können Faktoren wie die Anzahl der betroffenen Personen, die Menge der erhobenen Daten oder die Dauer der Datenverarbeitung als Anhaltspunkte herangezogen werden.

Bestellung DSB

Die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten ist auch in einigen Ländern außerhalb der EU gesetzlich vorgeschrieben, wobei die Anforderungen variieren können. In Deutschland beispielsweise müssen Unternehmen gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) einen Datenschutzbeauftragten bestellen, wenn mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind.

Aufgaben DSB

Die Hauptaufgaben eines Datenschutzbeauftragten umfassen die Überwachung der Einhaltung der Datenschutzgesetze und -vorschriften, die Beratung des Unternehmens oder der Organisation in Datenschutzfragen, die Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeiter und die Zusammenarbeit mit den Datenschutzbehörden.

Darüber hinaus muss der Datenschutzbeauftragte unabhängig agieren und über das erforderliche Fachwissen in Bezug auf Datenschutzrecht und -praktiken verfügen. Unternehmen und Organisationen müssen dem Datenschutzbeauftragten die notwendigen Ressourcen zur Verfügung stellen, um seine Aufgaben effektiv erfüllen zu können. Dies kann die Bereitstellung von Schulungen, technischer Unterstützung und Zugang zu relevanten Informationen und Dokumenten beinhalten.

Es ist wichtig zu betonen, dass der Datenschutzbeauftragte eine beratende Rolle spielt und nicht für Datenschutzverstöße haftbar gemacht werden kann. Die Verantwortung für die Einhaltung der Datenschutzgesetze und -vorschriften liegt beim Unternehmen oder der Organisation selbst.

Um sicherzustellen, dass der Datenschutzbeauftragte seine Aufgaben effektiv erfüllen kann, sollte er in alle Fragen des Datenschutzes eingebunden werden. Dies beinhaltet die Teilnahme an regelmäßigen Meetings und die Konsultation bei der Entwicklung neuer Produkte oder Dienstleistungen, die personenbezogene Daten betreffen. Der Datenschutzbeauftragte sollte auch bei der Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen (DSFA) beteiligt sein, wenn dies für bestimmte Verarbeitungsvorgänge erforderlich ist.

Die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten kann für Unternehmen und Organisationen von großem Nutzen sein, auch wenn sie nicht gesetzlich dazu verpflichtet sind. Ein Datenschutzbeauftragter kann dazu beitragen, das Risiko von Datenschutzverstößen zu verringern, indem er sicherstellt, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten den geltenden Gesetzen und Vorschriften entspricht. Außerdem kann der Datenschutzbeauftragte das Unternehmen oder die Organisation dabei unterstützen, ein besseres Verständnis für die Bedeutung des Datenschutzes zu entwickeln und ein datenschutzfreundliches Umfeld zu fördern.

Abschließend ist die Pflicht, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, in vielen Ländern und insbesondere in der EU gesetzlich vorgeschrieben, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Unternehmen und Organisationen sollten die gesetzlichen Anforderungen genau prüfen und sicherstellen, dass sie über einen kompetenten und unabhängigen Datenschutzbeauftragten verfügen, der dazu beitragen kann, die Einhaltung der Datenschutzgesetze und -vorschriften sicherzustellen. Selbst wenn es nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, kann die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten dazu beitragen, das Risiko von Datenschutzverstößen zu verringern und das Vertrauen der Kunden und Geschäftspartner in das Unternehmen oder die Organisation zu stärken.

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Stefan Stroessenreuther

Stefan Stroessenreuther

Consulting Qualitätsmanagement ISO 9001 | IATF 16949 Personenzertifizierter IATF 16949 und VDA 6.3 Auditor | Dozent IMB Integrations Modell Bayreuth | Mitglied DGQ - Deutsche Gesellschaft für Qualität | Lead Auditor ISO 14001 u. ISO 45001

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