Zum Inhalt springen
Startseite » Unser Blog » Arbeitsschutzmanagement » Unterweisungen DGUV

Unterweisungen DGUV

Nachhaltigkeit SAQ 5.0

Bei Buchung von SAQ 5.0 Assessment Questionaire - erhalten Sie Rabatt auf unser Hinweisgebersystem

In Deutschland sind Unternehmen verpflichtet, ihre Mitarbeiter gemäß den Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) zu unterweisen. Die DGUV-Vorschriften und -Regeln legen die Anforderungen für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in verschiedenen Arbeitsbereichen fest. Die Pflicht zur Unterweisung ergibt sich aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Einige der wichtigsten DGUV-Unterweisungen, die für Unternehmen in Deutschland verpflichtend sind, umfassen:

  • Allgemeine Arbeitsschutzunterweisung:
    Gemäß DGUV Vorschrift 1 “Grundsätze der Prävention” müssen Unternehmen ihre Mitarbeiter über allgemeine Sicherheits- und Gesundheitsrisiken, den Umgang mit Arbeitsmitteln, persönliche Schutzausrüstung (PSA) und Notfallmaßnahmen informieren.
  • Erste Hilfe Unterweisung:
    Gemäß DGUV Vorschrift 1 und DGUV Grundsatz 304-001 sind Unternehmen verpflichtet, ihre Mitarbeiter im Bereich der Ersten Hilfe zu schulen und sicherzustellen, dass ausreichend ausgebildetes Personal für die Erste Hilfe verfügbar ist.
  • Brandschutzunterweisung:
    Unternehmen müssen ihre Mitarbeiter gemäß DGUV Regel 100-001 und DGUV Information 205-023 im Bereich des Brandschutzes schulen und aufklären, einschließlich der Verhinderung von Bränden, dem Umgang mit Feuerlöschern und der Evakuierung im Brandfall.
  • Bildschirm- und Büroarbeitsplatzunterweisung:
    Gemäß DGUV Regel 115-401 müssen Mitarbeiter, die an Bildschirm- und Büroarbeitsplätzen arbeiten, über ergonomische Aspekte, gesundheitliche Risiken und die richtige Gestaltung des Arbeitsplatzes informiert werden.
  • Unterweisungen für spezielle Tätigkeiten und Arbeitsmittel:
    Abhängig von den im Unternehmen durchgeführten Tätigkeiten und den verwendeten Arbeitsmitteln können zusätzliche spezifische Unterweisungen erforderlich sein, wie zum Beispiel für den Umgang mit Gefahrstoffen (DGUV Regel 113-018), Arbeiten in der Höhe (DGUV Regel 112-198), Umgang mit Elektrogeräten (DGUV Vorschrift 3) oder das Führen von Flurförderzeugen (DGUV Grundsatz 308-001).
  • Unterweisung Ladungssicherung:
    Mitarbeiter, die mit dem Transport und der Sicherung von Ladungen befasst sind, sollten gemäß der DGUV Regel 114-010 “Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen” unterwiesen werden. Die Unterweisung sollte Themen wie die richtige Verwendung von Zurrgurten, die Lastverteilung und die verschiedenen Methoden der Ladungssicherung abdecken.
  • Unterweisung Gefahrguttransport / Kleinmengenregelung:
    Mitarbeiter, die mit dem Transport von Gefahrgut betraut sind, sollten gemäß den Anforderungen der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) und der relevanten ADR-Vorschriften (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße) geschult werden. Die Unterweisung sollte die Klassifizierung von Gefahrgut, Verpackungsanforderungen, Kennzeichnung, Dokumentation und die besonderen Anforderungen der Kleinmengenregelung abdecken.
  • Unterweisung persönliche Schutzausrüstung (PSA):
    Gemäß der DGUV Regel 112-198 “Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz” und der DGUV Regel 112-199 “Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen zum Retten aus Höhen und Tiefen” sollten Mitarbeiter in der korrekten Auswahl, Nutzung, Wartung und Lagerung der PSA geschult werden.
  • Unterweisung Staplerfahrer:
    Staplerfahrer sollten gemäß DGUV Grundsatz 308-001 “Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen” geschult werden. Die Unterweisung sollte den sicheren Betrieb von Staplern, einschließlich der Lastaufnahme, des Transports und der Lastablage, sowie die Wartung und Inspektion von Flurförderzeugen abdecken.
  • Unterweisung Arbeiten auf hoch gelegenen Arbeitsplätzen:
    Mitarbeiter, die in der Höhe arbeiten, sollten gemäß der DGUV Regel 112-198 “Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz” und der DGUV Regel 112-199 “Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen zum Retten aus Höhen und Tiefen” geschult werden. Die Unterweisung sollte das Erkennen von Gefahren, den Einsatz von Absturzsicherungen, Rettungsmaßnahmen und den Umgang mit Notfallsituationen in der Höhe abdecken.

Die genauen Anforderungen an die Unterweisungen können je nach Branche, Arbeitsumgebung und spezifischen Tätigkeiten variieren. Unternehmen sollten die relevanten DGUV-Vorschriften und -Regeln konsultieren, um sicherzustellen, dass sie alle erforderlichen Unterweisungen durchführen. Die Unterweisungen sollten regelmäßig wiederholt und dokumentiert werden.

ISO 45001 Arbeitsschutz

Wir helfen kleine und mittlere Unternehmen KMU bei der Implementierung der ISO 45001 (Arbeits- und Gesundheitsschutz). Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Angebot.

Ziele der sicherheitstechnischen Unterweisungen DGUV

Sicherheitstechnische Unterweisungen DGUV sind ein wesentlicher Bestandteil des Arbeitsschutzes und der Gesundheitsvorsorge am Arbeitsplatz. Die Ziele der sicherheitstechnischen Unterweisungen sind vielfältig und umfassen:

  • Sensibilisierung für Sicherheit und Gesundheit:
    Die Unterweisungen sollen die Mitarbeiter für die Bedeutung von Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz sensibilisieren und ihr Bewusstsein für mögliche Gefahren und Risiken erhöhen.
  • Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten:
    Die Unterweisungen sollen den Mitarbeitern die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln, um ihre Arbeit sicher und gesundheitsgerecht auszuführen. Dies umfasst die korrekte Handhabung von Arbeitsmitteln, die richtige Verwendung persönlicher Schutzausrüstung (PSA) und die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften und -prozeduren.
  • Vorbeugung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten:
    Eines der Hauptziele der sicherheitstechnischen Unterweisungen ist die Vorbeugung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten durch die Identifizierung und Reduzierung von Gefährdungen und Risiken am Arbeitsplatz.
  • Erfüllung gesetzlicher Anforderungen:
    Sicherheitstechnische Unterweisungen helfen Arbeitgebern, die gesetzlichen Anforderungen in Bezug auf Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz zu erfüllen und mögliche Haftungsrisiken zu minimieren.
  • Förderung einer Sicherheitskultur:
    Die Unterweisungen tragen zur Schaffung einer Sicherheitskultur bei, in der Sicherheit und Gesundheitsschutz als gemeinsame Verantwortung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern betrachtet werden.
  • Anpassung an Veränderungen:
    Sicherheitstechnische Unterweisungen sollen Mitarbeiter auf Veränderungen vorbereiten, die sich auf ihre Sicherheit und Gesundheit auswirken könnten, wie zum Beispiel die Einführung neuer Technologien, Arbeitsmittel oder Arbeitsverfahren.
  • Verbesserung der Arbeitsbedingungen:
    Durch die Identifizierung von Gefahren und die Vermittlung von Sicherheitswissen können sicherheitstechnische Unterweisungen dazu beitragen, die Arbeitsbedingungen insgesamt zu verbessern und somit die Mitarbeiterzufriedenheit und Produktivität zu erhöhen.

Wann sind Unterweisungen DGUV durchzuführen

Sicherheitstechnische Unterweisungen sollten ereignisbezogen und in unterschiedlichen Situationen durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass die Mitarbeiter über das notwendige Wissen und die Fähigkeiten verfügen, um ihre Arbeit sicher auszuführen. Hier sind einige der wichtigsten Zeitpunkte, zu denen sicherheitstechnische Unterweisungen durchgeführt werden sollten:

  • Vor Arbeitsbeginn:
    Eine erste sicherheitstechnische Unterweisung sollte vor Aufnahme der Tätigkeit oder der erstmaligen Verwendung eines neuen Arbeitsmittels erfolgen. Diese Unterweisung dient dazu, den Mitarbeitern grundlegende Sicherheitsinformationen zu vermitteln und sie auf die spezifischen Gefährdungen und Risiken ihrer Arbeit vorzubereiten.
  • Bei Änderungen:
    Sicherheitstechnische Unterweisungen sollten immer dann durchgeführt werden, wenn sich die Arbeitsbedingungen, Arbeitsmittel oder Arbeitsverfahren wesentlich ändern, da solche Änderungen neue oder veränderte Gefährdungen und Risiken mit sich bringen können.
  • Nach Arbeitsunfällen oder Beinahe-Unfällen:
    Nach Arbeitsunfällen oder Beinahe-Unfällen sollten sicherheitstechnische Unterweisungen durchgeführt werden, um die Mitarbeiter über die Ursachen der Vorfälle zu informieren und Maßnahmen zur Verhinderung ähnlicher Ereignisse in der Zukunft zu besprechen.
  • Regelmäßige Wiederholungsunterweisungen:
    Sicherheitstechnische Unterweisungen sollten in regelmäßigen Abständen wiederholt werden, um das Wissen und das Bewusstsein der Mitarbeiter auf dem neuesten Stand zu halten und mögliche Unsicherheiten oder Wissenslücken zu identifizieren und zu beheben. Die Häufigkeit der Wiederholungsunterweisungen kann je nach Art der Tätigkeit und den spezifischen Gefährdungen und Risiken variieren. In einigen Fällen sind jährliche Wiederholungsunterweisungen vorgeschrieben, während in anderen Bereichen längere oder kürzere Intervalle angemessen sein können.
  • Bei Bedarf:
    Zusätzliche sicherheitstechnische Unterweisungen können bei Bedarf durchgeführt werden, zum Beispiel wenn ein Mitarbeiter Unsicherheiten oder Wissenslücken zeigt oder wenn neue Sicherheitsinformationen oder -standards eingeführt werden.

Es ist wichtig, dass Arbeitgeber sicherstellen, dass alle sicherheitstechnischen Unterweisungen auf die spezifischen Gefährdungen und Risiken der jeweiligen Tätigkeiten zugeschnitten sind und dass die Durchführung der Unterweisungen dokumentiert wird.

Gesetzliche Grundlagen für die Unterweisungen

In Deutschland sind sicherheitstechnische Unterweisungen gesetzlich vorgeschrieben und basieren auf verschiedenen Gesetzen und Verordnungen. Die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen für sicherheitstechnische Unterweisungen sind:

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG):
    Das Arbeitsschutzgesetz legt die allgemeinen Pflichten des Arbeitgebers in Bezug auf die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer fest. Gemäß § 12 ArbSchG muss der Arbeitgeber seine Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit unterweisen und die Unterweisungen an die jeweiligen Gefährdungen angepasst sein.
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV):
    Die Betriebssicherheitsverordnung regelt die Bereitstellung und den Betrieb von Arbeitsmitteln sowie den Schutz der Beschäftigten bei der Verwendung von Arbeitsmitteln. Gemäß § 9 BetrSichV hat der Arbeitgeber seine Beschäftigten vor der erstmaligen Verwendung von Arbeitsmitteln und bei einer wesentlichen Änderung der Arbeitsmittel zu unterweisen.
  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV):
    Die Gefahrstoffverordnung enthält Vorschriften für den Umgang mit gefährlichen Stoffen und Gemischen. Gemäß § 14 GefStoffV muss der Arbeitgeber seine Beschäftigten über die Gefahren, die von Gefahrstoffen ausgehen, und über die erforderlichen Schutzmaßnahmen informieren.
  • DGUV Vorschriften und Regeln:
    Die Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherungen (DGUV) geben Vorschriften und Regeln heraus, die auf den gesetzlichen Grundlagen aufbauen und konkrete Anforderungen für verschiedene Arbeitsbereiche und Tätigkeiten festlegen. Beispielsweise legt die DGUV Vorschrift 1 “Grundsätze der Prävention” die Pflichten des Arbeitgebers in Bezug auf die Unterweisung der Beschäftigten fest.

Zusätzlich zu diesen grundlegenden Gesetzen und Verordnungen gibt es weitere branchenspezifische und themenspezifische Regelungen, die sicherheitstechnische Unterweisungen vorschreiben. Arbeitgeber sollten die relevanten Vorschriften für ihre Branche und ihre spezifischen Arbeitsbedingungen kennen und sicherstellen, dass die entsprechenden sicherheitstechnischen Unterweisungen für ihre Beschäftigten durchgeführt werden.

Schlagwörter:
Stefan Stroessenreuther

Stefan Stroessenreuther

Consulting Qualitätsmanagement ISO 9001 | IATF 16949 Personenzertifizierter IATF 16949 und VDA 6.3 Auditor | Dozent IMB Integrations Modell Bayreuth | Mitglied DGQ - Deutsche Gesellschaft für Qualität | Lead Auditor ISO 14001 u. ISO 45001

Berechnung der durchschnittlichen Zertifizierungskosten ISO 9001

Qualitätsmanagement Beratung ISO 9001 - kompetent und flexibel

Cookie Consent mit Real Cookie Banner