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Welche Daten dürfen an Dritte weitergegeben werden?

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Die Frage, welche Daten an Dritte weitergegeben werden dürfen, ist ein wichtiges Thema, das sich auf Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre bezieht. Grundsätzlich sollte die Weitergabe von Daten an Dritte immer unter Berücksichtigung der geltenden Gesetze, Datenschutzbestimmungen und ethischen Richtlinien erfolgen. In diesem Zusammenhang ist die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union ein entscheidender Referenzpunkt, der den Umgang mit personenbezogenen Daten in den EU-Mitgliedsstaaten regelt.

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Personenbezogene Daten sind Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Beispiele für solche Daten sind Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum und Sozialversicherungsnummer. Die Weitergabe solcher Daten an Dritte ist grundsätzlich nur zulässig, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:

  • Einwilligung: Die betroffene Person hat ihre ausdrückliche und informierte Zustimmung zur Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten für einen oder mehrere bestimmte Zwecke gegeben. Diese Zustimmung muss jederzeit widerrufbar sein.
  • Vertrag: Die Verarbeitung ist für die Erfüllung eines Vertrages, an dem die betroffene Person beteiligt ist, oder für die Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich, die auf Anfrage der betroffenen Person erfolgen.
  • Rechtliche Verpflichtung: Die Verarbeitung ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich, der der für die Verarbeitung Verantwortliche unterliegt.
  • Lebenswichtige Interessen: Die Verarbeitung ist erforderlich, um die lebenswichtigen Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person zu schützen.
  • Öffentliches Interesse: Die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem für die Verarbeitung Verantwortlichen übertragen wurde.
  • Berechtigte Interessen: Die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des für die Verarbeitung Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen.

Die DSGVO schreibt auch vor, dass personenbezogene Daten, die an Dritte weitergegeben werden, angemessen geschützt werden müssen. Dies kann durch die Anwendung technischer und organisatorischer Maßnahmen wie Verschlüsselung, Pseudonymisierung oder Zugangskontrollen erreicht werden.

Es ist wichtig zu beachten, dass es bestimmte Kategorien von personenbezogenen Daten gibt, die als besonders sensibel gelten, wie etwa Informationen über Gesundheit, sexuelle Orientierung, ethnische Herkunft oder politische Meinungen. Die Verarbeitung solcher sensiblen Daten ist grundsätzlich untersagt, es sei denn, es liegen besondere Bedingungen vor, wie etwa die ausdrückliche Einwilligung der betroffenen Person oder die Notwendigkeit, solche Daten zum Schutz der lebenswichtigen Interessen der betroffenen Person oder einer anderen Person zu verarbeiten.

Neben der DSGVO gibt es auch andere Gesetze und Vorschriften auf nationaler und internationaler Ebene, die den Umgang mit Daten regeln und die Weitergabe von Daten an Dritte einschränken können. Beispiele hierfür sind das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in Deutschland oder der Health Insurance Portability and Accountability Act (HIPAA) in den Vereinigten Staaten. Es ist wichtig, sich über die jeweils geltenden Gesetze und Vorschriften im eigenen Land oder in der eigenen Branche im Klaren zu sein und sicherzustellen, dass die Weitergabe von Daten an Dritte in Übereinstimmung mit diesen Bestimmungen erfolgt.

Darüber hinaus sollten Organisationen und Unternehmen, die personenbezogene Daten verarbeiten und an Dritte weitergeben, eine Datenschutzerklärung und interne Richtlinien erstellen, um sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter über ihre Verantwortlichkeiten und Pflichten im Zusammenhang mit dem Datenschutz informiert sind. Dazu gehört auch die Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen und die Benennung eines Datenschutzbeauftragten, der für die Einhaltung der Datenschutzgesetze und -bestimmungen verantwortlich ist.

Schließlich ist es wichtig, dass die betroffenen Personen über ihre Rechte im Zusammenhang mit der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten informiert sind. Dazu gehört das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung (“Recht auf Vergessenwerden”), Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit sowie das Recht, der Verarbeitung zu widersprechen und nicht einer ausschließlich auf automatisierter Verarbeitung beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden.

Zusammenfassend ist die Weitergabe von Daten an Dritte ein komplexes Thema, das sowohl gesetzliche als auch ethische Aspekte berücksichtigt. Um sicherzustellen, dass die Weitergabe von Daten rechtmäßig und verantwortungsvoll erfolgt, sollten die beteiligten Parteien die geltenden Gesetze, Datenschutzbestimmungen und ethischen Richtlinien einhalten und eine transparente Kommunikation mit den betroffenen Personen gewährleisten.

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Stefan Stroessenreuther

Stefan Stroessenreuther

Consulting Qualitätsmanagement ISO 9001 | IATF 16949 Personenzertifizierter IATF 16949 und VDA 6.3 Auditor | Dozent IMB Integrations Modell Bayreuth | Mitglied DGQ - Deutsche Gesellschaft für Qualität | Lead Auditor ISO 14001 u. ISO 45001

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