Der betriebliche Datenschutz wird auch in meinen internen Audits (Systemaudit) überprüft (Gesetzliche Anforderungen). Viele Unternehmen haben den Datenschutz extern vergeben und verlassen sich darauf, dass der externe Datenschutzbeauftragte seinen Verpflichtungen hinreichend nachkommt. Bei meinen Feststellungen im Audit zu den gesetzlichen Anforderungen ist immer wieder der On- und OFF-Boarding Prozess auffällig.
Bei Ausscheiden von Mitarbeitern bzw. Einstellung von Mitarbeitern existieren keine Regelungen zum On- und OFF-Boarding Prozess. Die regelmäßigen, wiederkehrenden Schulungen zum Datenschutz und der EU-DSGVO werden nur sporadisch durchgeführt. Auch werden Bewerber nicht immer auf die Rechte gemäß der DSGVO hingewiesen. Löschfristen von 6 Monaten nach Bewerbungseingang werden auch selten angewendet. Dazu gehören auch die Archive (Backups), in denen nachträglich die Bewerberdaten zu löschen sind.
Externer Datenschutzbeauftragter
Wir bieten als externer Datenschutzbeauftragter einen umfassenden betrieblichen Datenschutz. Dabei unterstützen wir Sie bei der Erstellung sämtlicher Dokumente. Z.B. Auftragsbearbeitung, Verarbeitungsverzeichnis, TOMs, regelmäßige Schulungen usw.
E-Learning Plattform – Datenschutz
Als externer Datenschutzbeauftragter übernehmen wir die Schulung ihrer Mitarbeiter direkt über unsere E-Learning Plattform mit multiple-choice Prüfung und Zertifikat.
Datenschutzbeauftragter DSB
Ein Datenschutzbeauftragter wird dann benötigt, wenn im Unternehmen personenbezogene Daten verarbeitet werden. Die Regelungen zum Datenschutzbeauftragten werden im Bundesdatenschutzgesetz §4f BDSG geregelt. Ab einer Mindestanzahl von 20 Mitarbeitern muss ein DSB bestellt werden. Es gibt aber auch Ausnahmen von dieser Regelung. Im BDSG §4f gibt der Gesetzgeber Auskunft, wann ein DSB bestellt werden muss, auch wenn die Anzahl von 20 Mitarbeiter unterschritten ist. Beispielsweise werden in Ihrem Unternehmen automatisierte, geschäftsmäßige Daten verarbeitet, die einer Vorabkontrolle im Sinne der §4d Abs. 5 BDSG unterliegen.
Zusammenfassung
Einen Datenschutzbeauftragten DSB für den betrieblichen Datenschutz ist verpflichtend für Unternehmen mit einer Mitarbeiteranzahl ab 20 Personen, sofern diese personenbezogenen Daten verarbeiten. Dazu gehören Mitarbeiterdaten, Kundendaten, Lieferantendaten, Stammdaten etc.. In besonderen Fällen ist ein DSB zu bestellen, wenn die Mitarbeiteranzahl kleiner 20 Personen umfasst, sofern automatisierte Daten verarbeitet werden gemäß §4d Abs. 5 BDSG.
Überprüfen Sie im internen Audit die Vorgaben für den betrieblichen Datenschutz, sofern Sie keine Compliance Audits durchführen. Compliance Audits sind Audits, bei denen die gesetzlichen und behördlichen Anforderungen überprüft werden. Bei der Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten beraten wir Sie vollumfänglich. Fordern Sie ein Angebot an.