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Betrieblicher Datenschutz

Betrieblicher Datenschutz

Der betriebliche Datenschutz ist ein zentraler Bestandteil jedes Managementsystems und wird regelmäßig im Rahmen interner Audits auf die Einhaltung gesetzlicher Anforderungen überprüft. Viele Unternehmen beauftragen einen externen Datenschutzbeauftragten (DSB) und verlassen sich darauf, dass dieser alle Pflichten erfüllt. In der Praxis zeigen sich jedoch häufig Defizite, insbesondere im On- und Offboarding-Prozess von Mitarbeitenden.

Fehlende Regelungen bei Mitarbeiterwechseln

In vielen Organisationen existieren keine klaren Vorgaben zum Datenschutz beim Eintritt oder Austritt von Mitarbeitenden. Das führt dazu, dass Zugänge zu IT-Systemen oder vertraulichen Daten nicht rechtzeitig entzogen werden – ein erhebliches Risiko für Datenschutzverstöße.

Schulungen und Sensibilisierung

Regelmäßige Datenschutzschulungen und Awareness-Maßnahmen sind essenziell, werden jedoch oft nur sporadisch durchgeführt. Mitarbeitende müssen die EU-DSGVO-Grundlagen kennen und verstehen, wie sie personenbezogene Daten sicher verarbeiten. Nur durch eine fortlaufende Sensibilisierung lässt sich Datenschutz im Arbeitsalltag verankern.

Datenschutz im Bewerbungsprozess

Bewerberinnen und Bewerber müssen über ihre Datenschutzrechte gemäß DSGVO informiert werden. Löschfristen von 6 Monaten nach Eingang der Bewerbung werden in der Praxis jedoch häufig nicht eingehalten – insbesondere in Backups oder Archivsystemen, in denen personenbezogene Daten weiter gespeichert bleiben. Diese Versäumnisse stellen ein erhebliches Compliance-Risiko dar.

Audit-Feststellungen und Handlungsempfehlungen

In internen Audits werden diese Defizite regelmäßig als Abweichungen festgestellt. Unternehmen sollten daher ein standardisiertes Datenschutz-Management etablieren, das u. a. verbindliche Prozesse für On- und Offboarding, Schulungsnachweise, Löschkonzepte und interne Datenschutzkontrollen umfasst. Nur so lassen sich gesetzliche Vorgaben langfristig erfüllen und Bußgelder nach DSGVO vermeiden.

Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) – Risikoanalyse für sensible Prozesse

Die Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) ist ein zentrales Instrument für Unternehmen, um Risiken bei der Verarbeitung personenbezogener Daten zu bewerten. Sie ist immer dann erforderlich, wenn eine Verarbeitung ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten von Betroffenen birgt – etwa bei der Videoüberwachung, Profilbildung durch KI oder biometrischen Datenverarbeitung.

Eine DSFA besteht aus vier Schritten: Beschreibung der Verarbeitung, Bewertung der Risiken, Definition von Gegenmaßnahmen und anschließender Wirksamkeitsprüfung. Unternehmen sollten standardisierte Vorlagen der Datenschutzaufsichtsbehörden nutzen, um Auditfähigkeit sicherzustellen. Eine gut dokumentierte DSFA zeigt Professionalität und schafft Vertrauen bei Kunden, Aufsichtsbehörden und Partnern.

Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs)

Die sogenannten TOMs gemäß Artikel 32 DSGVO bilden die Sicherheitsbasis jedes Unternehmens. Dazu zählen Maßnahmen wie Verschlüsselung, Zugriffskontrolle, Backup-Strategien, Zutrittsregelungen und Mitarbeiterschulungen. Entscheidend ist, dass die Maßnahmen risikobasiert gewählt werden – also dem tatsächlichen Schutzbedarf entsprechen.

Moderne Organisationen kombinieren ihre TOMs häufig mit Frameworks wie ISO 27001 oder TISAX®. Dadurch entsteht ein integriertes Sicherheitskonzept, das Datenschutz, Informationssicherheit und Compliance miteinander vereint.

Datenpannen und Meldepflichten – Reaktion zählt

Trotz aller Sicherheitsmaßnahmen kann es zu Datenschutzverletzungen kommen. Nach Artikel 33 DSGVO müssen Unternehmen innerhalb von 72 Stunden eine Meldung an die Aufsichtsbehörde vornehmen, sofern ein Risiko für Betroffene besteht. Bei schwerwiegenden Vorfällen ist zusätzlich eine Benachrichtigung der Betroffenen vorgeschrieben.

Ein funktionierendes Incident-Response-Management mit klaren Kommunikationswegen, Checklisten und Notfallübungen stellt sicher, dass im Ernstfall schnell und professionell gehandelt wird. Jede Datenpanne ist auch eine Chance, Schwachstellen zu erkennen und das System weiter zu verbessern.

Datenschutz im Marketing und auf Websites

Im digitalen Marketing gilt: Datenschutz ist Pflicht. Unternehmen müssen bei der Nutzung von Cookies, Tracking-Tools oder Formularen klare Einwilligungen einholen. DSGVO-konforme Cookie-Banner, eine vollständige Datenschutzerklärung und verschlüsselte Kontaktformulare sind essenziell.

Auch im Newsletter-Marketing gilt das Double-Opt-in-Verfahren als Standard. Verstöße gegen diese Regeln führen häufig zu Bußgeldern oder Abmahnungen. Wer Datenschutz als Bestandteil seiner Markenkommunikation begreift, stärkt langfristig Kundenbindung und Vertrauen.

Datenschutz in der Cloud & beim Einsatz von KI

Cloud-Dienste und Künstliche Intelligenz (KI) bieten enorme Chancen, stellen aber hohe Anforderungen an Datenschutz und Informationssicherheit. Prüfen Sie, ob Ihr Cloud-Anbieter DSGVO-konform arbeitet, Daten in der EU speichert und Auftragsverarbeitungsverträge (AVV) bereitstellt.

Beim Einsatz von KI-Systemen sind Transparenz, Datenminimierung und Nachvollziehbarkeit entscheidend. Mitarbeitende sollten keine vertraulichen Daten in öffentliche KI-Systeme eingeben. Mit dem EU AI Act wird die Regulierung künftig noch stärker – wer frühzeitig handelt, sichert sich einen Wettbewerbsvorteil.

Externer Datenschutzbeauftragter

Wir bieten als externer Datenschutzbeauftragter einen umfassenden betrieblichen Datenschutz. Dabei unterstützen wir Sie bei der Erstellung sämtlicher Dokumente. Z.B. Auftragsbearbeitung, Verarbeitungsverzeichnis, TOMs, regelmäßige Schulungen usw.

E-Learning Plattform – Datenschutz

Als externer Datenschutzbeauftragter übernehmen wir die Schulung ihrer Mitarbeiter direkt über unsere E-Learning Plattform mit multiple-choice Prüfung und Zertifikat.

Datenschutzbeauftragter (DSB)

Ein Datenschutzbeauftragter (DSB) wird erforderlich, sobald ein Unternehmen personenbezogene Daten verarbeitet. Die rechtlichen Grundlagen dafür finden sich im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) §4f. Ab einer Unternehmensgröße von 20 Mitarbeitenden besteht eine gesetzliche Verpflichtung, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen.

Wann muss ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden?

Laut BDSG §4f muss ein Datenschutzbeauftragter benannt werden, wenn im Unternehmen mindestens 20 Personen regelmäßig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Dazu zählen Tätigkeiten wie die Pflege von Kundendaten, Personalakten, Lieferanten- oder Stammdaten. Auch Unternehmen mit weniger als 20 Mitarbeitenden sind verpflichtet, einen DSB zu benennen, wenn sie automatisierte oder besonders sensible Daten verarbeiten, etwa Gesundheits- oder Finanzinformationen.

Ausnahmen und Sonderfälle

Ein Datenschutzbeauftragter kann auch dann erforderlich sein, wenn die Schwelle von 20 Mitarbeitenden nicht erreicht wird, sofern geschäftsmäßig personenbezogene Daten automatisiert verarbeitet werden, die einer Vorabkontrolle nach §4d Abs. 5 BDSG unterliegen. Diese Regelung betrifft insbesondere Unternehmen, die sensible Kundendaten erheben oder über IT-Systeme verarbeiten.

Aufgaben und Bedeutung des DSB

Der Datenschutzbeauftragte ist Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des BDSG. Er überwacht interne Prozesse, berät die Geschäftsleitung und Mitarbeitenden und trägt zur rechtssicheren Verarbeitung personenbezogener Daten bei. Darüber hinaus ist er Anlaufstelle für Aufsichtsbehörden und Betroffene.

Prüfung im internen Audit

Im Rahmen eines internen Audits wird regelmäßig überprüft, ob die Vorgaben des betrieblichen Datenschutzes eingehalten werden. Diese Prüfung ist besonders relevant, wenn keine separaten Compliance-Audits stattfinden. Häufig werden im Audit Schwachstellen im On- und Offboarding-Prozess oder bei der Schulung der Mitarbeitenden festgestellt.

Externer Datenschutzbeauftragter – Ihre Vorteile

Viele Unternehmen setzen auf einen externen Datenschutzbeauftragten, um Fachwissen, Unabhängigkeit und Effizienz zu sichern. Wir beraten Sie umfassend bei der Bestellung eines externen DSB und unterstützen bei der Erstellung der erforderlichen Dokumentation sowie bei Schulungen und Auditvorbereitungen. Fordern Sie jetzt Ihr unverbindliches Angebot an.

FAQ – Datenschutzbeauftragter (DSB)

Häufige Fragen rund um die Bestellung, Aufgaben und Pflichten eines Datenschutzbeauftragten gemäß DSGVO und BDSG. Diese FAQ richtet sich insbesondere an Unternehmen, die prüfen möchten, ob sie zur Benennung eines internen oder externen Datenschutzbeauftragten verpflichtet sind.

1Wann ist ein Datenschutzbeauftragter Pflicht?
Ein Datenschutzbeauftragter (DSB) ist gemäß Art. 37 DSGVO und §38 BDSG verpflichtend, wenn mindestens 20 Personen regelmäßig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Zudem besteht eine Pflicht, wenn besonders sensible Daten (z. B. Gesundheitsdaten) verarbeitet oder Daten systematisch überwacht werden.
2Was unterscheidet einen internen von einem externen DSB?
Ein interner Datenschutzbeauftragter ist ein Mitarbeitender des Unternehmens, der über Fachwissen verfügt und unabhängig handeln muss. Ein externer DSB wird von einem spezialisierten Dienstleister gestellt. Er bringt Erfahrung aus verschiedenen Branchen mit und minimiert Interessenskonflikte, z. B. wenn IT-Leitung und Datenschutz in Personalunion unzulässig wären.
3Welche Aufgaben hat der Datenschutzbeauftragte?
Der DSB überwacht die Einhaltung der Datenschutzgesetze, schult Mitarbeitende, berät die Geschäftsleitung und fungiert als Ansprechpartner für Aufsichtsbehörden sowie betroffene Personen. Zudem erstellt und pflegt er Verzeichnisse von Verarbeitungstätigkeiten und begleitet Datenschutz-Folgenabschätzungen.
4Was kostet ein externer Datenschutzbeauftragter?
Die Kosten variieren je nach Unternehmensgröße und Aufgabenumfang. In der Regel liegen die monatlichen Kosten zwischen 150 € und 300 € für kleine Unternehmen, bei komplexeren Strukturen entsprechend höher. Ein externer DSB ist jedoch oft günstiger als die Schulung und Freistellung eines internen Mitarbeiters.
5Welche Risiken bestehen ohne Datenschutzbeauftragten?
Wird entgegen der gesetzlichen Pflicht kein Datenschutzbeauftragter bestellt, drohen Bußgelder nach Art. 83 DSGVO in Höhe von bis zu 10 Mio. € oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes. Zusätzlich besteht das Risiko von Imageschäden und Vertrauensverlust bei Kunden und Partnern.
6Muss der DSB bei der Datenschutzaufsichtsbehörde gemeldet werden?
Ja. Die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten müssen an die zuständige Landesdatenschutzaufsichtsbehörde übermittelt und auf der Unternehmenswebsite veröffentlicht werden. So ist gewährleistet, dass Betroffene oder Behörden den DSB direkt kontaktieren können.
7Wie oft sollte der Datenschutz überprüft werden?
Ein wirksamer Datenschutz lebt von regelmäßigen Audits und Schulungen. Mindestens einmal jährlich sollte das Datenschutzmanagementsystem überprüft werden – idealerweise kombiniert mit internen Audits zur Informationssicherheit.
8Kann der Datenschutzbeauftragte gekündigt werden?
Datenschutzbeauftragte genießen gemäß §6 Abs. 4 BDSG Kündigungsschutz. Eine Abberufung oder Kündigung ist nur bei grober Pflichtverletzung möglich und der Schutz wirkt ein Jahr über die Abberufung hinaus fort.
9Wie kann der DSB Mitarbeitende sensibilisieren?
Durch regelmäßige Datenschutz-Schulungen, Awareness-Kampagnen und Informationsveranstaltungen. Besonders effektiv sind praxisnahe Beispiele, Quizformate und E-Learning-Module, die Datenschutzthemen greifbar machen und im Alltag verankern.
10Wie unterstützt SMCT MANAGEMENT beim Datenschutz?
Wir übernehmen die Rolle des externen Datenschutzbeauftragten oder beraten bei der Bestellung eines internen DSB. Dazu gehören GAP-Analysen, Datenschutzhandbücher, Prozessoptimierung, Schulungskonzepte und Auditbegleitung – individuell abgestimmt auf Ihr Unternehmen.

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Über SMCT MANAGEMENT

SMCT MANAGEMENT ist Ihr kompetenter Partner für Informationssicherheit (ISO 27001, TISAX®), Datenschutz (DSGVO / BDSG) und integrierte Managementsysteme. Wir begleiten Unternehmen in Deutschland, Österreich und der Schweiz bei der Einführung, Auditierung und Zertifizierung von Sicherheits- und Qualitätsstandards.

Unsere Leistungen umfassen Beratung, interne Audits, GAP-Analysen, Schulungen sowie die Vorbereitung auf externe Zertifizierungen. Als erfahrene Berater verstehen wir die Anforderungen mittelständischer Betriebe und entwickeln praxisnahe, wirtschaftliche Lösungen.

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Stefan Stroessenreuther

Stefan Stroessenreuther

Consulting Qualitätsmanagement ISO 9001 | Personenzertifizierter IATF 16949 und VDA 6.3 Auditor | Information Security Officer ISO/IEC 27001 | Dozent IMB Integrations Modell Bayreuth | Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Qualität | Lead Auditor ISO 14001 | Lead Auditor ISO 45001 | Lead Auditor ISO 9001

Berechnung der durchschnittlichen Zertifizierungskosten ISO 9001

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