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Nachweise ISO 9001

Nachweise ISO 9001

Nachweise in der ISO 9001 – Was Auditoren wirklich sehen wollen

Die ISO 9001 fordert an vielen Stellen dokumentierte Informationen – Belege, die zeigen, dass Prozesse umgesetzt, geprüft und wirksam gelebt werden. Nicht jede Normforderung verlangt zwingend einen formalen Nachweis, dennoch gibt es zentrale Normkapitel, die zwingend dokumentierte und überprüfbare Nachweise verlangen.

Nach der Einführung eines QM-Systems muss die Organisation diese Vorgaben aktiv umsetzen. Und genau hier kommen Nachweise ins Spiel: Ohne objektive Nachweise lässt sich Wirksamkeit nicht belegen und kein Audit erfolgreich bestehen.

Warum Nachweise für ISO 9001 unverzichtbar sind

Auditoren bewerten nicht, was geplant ist, sondern das, was tatsächlich durchgeführt wurde. Dokumentierte Nachweise bilden deshalb die Grundlage jeder Auditbewertung.

Nachweise zeigen gelebte Praxis nicht nur Theorie

Ein dokumentierter Prozess allein beweist nicht, dass er eingehalten wird. Erst Protokolle, Ergebnisse, Freigaben, Prüfberichte oder Schulungslisten belegen, dass Vorgaben wirksam umgesetzt wurden.

Nachweise sind Grundlage für Wirksamkeitsbewertung

Mit Nachweisen kann die Organisation zeigen, ob Maßnahmen tatsächlich funktionieren. Beispiele: Reklamationskennzahlen, Auditberichte, Lieferperformance, Prozessfähigkeiten. Wirksamkeit ist ein Muss in jedem Audit.

Pflichtnachweise laut ISO 9001

Einige Normkapitel verlangen zwingend dokumentierte Informationen. Dazu gehören u. a.:

  • Auditprogramme und Auditberichte
  • Managementbewertungen
  • Schulungs- & Kompetenznachweise
  • Kalibrier- & Prüfmittelaufzeichnungen
  • Lieferantenbewertungen
  • Freigaben von Produkten & Dienstleistungen
  • Maßnahmen aus Nichtkonformitäten & Verbesserungen

Rückverfolgbarkeit zur Person ist ein zwingendes Auditkriterium

Besonders ISO 9001 Kapitel 8.6 Freigabe von Produkten und Dienstleistungen verlangt: Eindeutig muss erkennbar sein, wer geprüft oder freigegeben hat.

Digitale Prüfungen (CAQ) ermöglichen eindeutige Personenzuordnung

CAQ-Systeme protokollieren automatisch die durchführende Person über Benutzerkonten. Das ist revisionssicher, nachvollziehbar und erfüllt vollständig die ISO-Anforderung.

Unterschriftliche Freigaben bleiben zulässig

Auch eine Freigabe mit handschriftlicher Signatur ist geeignet sofern klar erkennbar ist, wer unterschrieben hat und in welcher Funktion.

Beispiele typischer Nachweise in ISO 9001-Audits

Managementbewertung (Kap. 9.3)

Präsentation, Protokoll oder Bericht mit Nachweisen zu Kennzahlen, Risiken, Auditresultaten, Reklamationen und Verbesserungsmaßnahmen.

Schulungs- & Kompetenznachweise (Kap. 7.2)

Dokumentierte Schulungen, Qualifikationsmatrizen, Prüfungen oder Nachweise zur Einarbeitung.

Prüf- und Messmittelüberwachung (Kap. 7.1.5.1)

Kalibrierscheine, Prüfprotokolle und Messsystemlisten mit Fälligkeiten.

Nichtkonformitäten & Korrekturmaßnahmen (Kap. 10.2)

8D-Reports, Fehleranalysen, Maßnahmenlisten, Wirksamkeitsprüfungen und Freigaben.

Lieferantenbewertung & Monitoring (Kap. 8.4)

Bewertungstabellen, Eskalationen, Auditberichte, Lieferperformance oder Reklamationskennzahlen.

Fazit

Nachweise sind das Herzstück jedes ISO 9001-Systems. Sie belegen Umsetzung, Wirksamkeit und Verantwortlichkeit. Wer seine Nachweise strukturiert, aktuell hält und klar rückverfolgbar dokumentiert, besteht jedes Audit und stärkt gleichzeitig die Leistungsfähigkeit seines QM-Systems.

Erforderliche Nachweise der ISO 9001

NormforderungKapitelNachweis
Anwendungsbereich des Qualitätsmanagementsystem4.3Prozesslandschaft
Interessierte Parteien4.2Matrix interessierte Parteien
Externe und interne Themen4.1Matrix externe und interne Themen
Risiken und Chancen6.1Matrix Risikobewertung
Beschreibung der Prozesse4.4.2aRelevante Prozessbeschreibungen
Beschreibung der Prozesse4.4.2aProzesslandschaft
Qualitätspolitik5.2.2aQualitätspolitik
Qualitätsziele6.2.1Matrix Kennzahlen
Nachweise, dass die Prozesse wie geplant durchgeführt werden4.4.2bProzessbeschreibungen
Nachweise über Eignung der Ressource zur Überwachung und Messung 7.1.5.1Kennzahlen, Trends, Auswertungen, Aufzeichnungen, Qualifikation Mitarbeiter
Nachweise über die Kalibrierung und Überwachung von Messmitteln 7.1.5.2Kalibrieraufzeichnungen; Liste Prüf- und Messmittel
Nachweise über die Kompetenz des Personals 7.2Qualifikationsmatrix; Schulungsplanung; Wirksamkeitsbewertung; Zertifikate
Nachweis der Konformitätsüberprüfung von Produkt und Dienstleistung 8.2.3.2Freigaben, Review, Prüfplanung
Nachweise zu den Eingaben in den Design- und Prozess Entwicklung 8.3.3Lasten- bzw. Pflichtenheft, FMEA, Projektplan, Herstellbarkeit, Kapazitätsanalysen, Vertragsüberprüfung
Nachweise über die Entwicklungssteuerung 8.3.4Reifegradbewertung, Projektmanagement, Projektplan
Nachweise über Ergebnisdokumente aus dem Design- und Entwicklungsprozess 8.3.5Zeichnungen, Spezifikationen, Reifegradbewertung, Freigaben
Ergebnisse über die Bewertung, Leistungsüberwachung und Wiederbewertung externer Dienstleister 8.4Lieferantenbewertung
Wenn Nachverfolgbarkeit gefordert ist, sind Nachweise zur Sicherstellung der Nachverfolgbarkeit gefordert8.5.2Eingangskontrolle des Kundeneigentum
Bei Änderungen sind Informationen über das Ergebnis der Überprüfung der Änderung, die Person(en), die die Änderung freigeben und jede notwendige Aktion gefordert.8.5.6Änderungsantrag, Machbarkeit, Kosten, Termine, Protokoll
Nachverfolgbarkeit zu den Personen, die die Freigabe erteilt hat8.6Unterschrift, System (ERP, DMS) mit Benutzerverwaltung
Zu Nichtkonformitäten; Sonderfreigaben8.6Sonderfreigabe, Protokoll Systemseitig
Nachweis zur Identifizierung der Dienststelle, die den Umgang mit der Nichtkonformität entschieden hat8.7.2Freigabe, Freigabeprotokoll, 8D-Report
Nachweise über das Ergebnis von Messungen und Überwachungen 9.1.1Prüfplan, Freigaben, Erststückfreigabe
Nachweise über die Umsetzung des Auditprogramms und die Auditergebnisse 9.2.2Auditbericht, Audittagesplan
Nachweise über die Ergebnisse der Managementbewertung 9.3.3Managementbewertung, Maßnahmenplan
Nachweise über das Ergebnis jeder durchgeführten Korrekturmaßnahme 10.2.2Maßnahmenplan, 8D-Report
KontaktE-Mail Adresse für weitere Informationen

Tab. Nachweise der ISO 9001

Rückführbarkeit zur Person – Ein zentrales ISO 9001-Kriterium

Die ISO 9001 fordert an verschiedenen Stellen eine nachvollziehbare und eindeutige Zuordnung von Tätigkeiten zu den Personen, die sie durchgeführt oder freigegeben haben. Die Rückführbarkeit zur Person ist damit ein elementarer Bestandteil der Nachweisführung im Qualitätsmanagement.

Besonders im Bereich der Produkt- und Dienstleistungsfreigabe (Kapitel 8.6) wird klar verlangt, dass dokumentierte Informationen nachvollziehbar belegen müssen, wer eine Prüfung oder Freigabe autorisiert hat.

Warum Rückführbarkeit zur Person unverzichtbar ist

Eindeutige Verantwortlichkeiten

Auditoren müssen nachvollziehen können, wer Prüfungen durchgeführt, Messungen vorgenommen oder Produkte freigegeben hat. Ohne personelle Zuordnung fehlt die Verantwortlichkeit und damit ein zentraler Bestandteil eines wirksamen QM-Systems.

Reproduzierbarkeit und Nachvollziehbarkeit

Ob Prüfprotokoll, Kalibrierzertifikat, Änderungsfreigabe oder Sonderfreigabe – jede Handlung muss zeitlich, inhaltlich und personell nachvollziehbar sein. Nur so kann die Organisation Fehlerquellen identifizieren und systematisch verbessern.

Pflichtanforderung in ISO 9001 & IATF 16949

In ISO 9001 Kap. 8.6 und in zahlreichen Abschnitten der IATF 16949 wird die eindeutige Identifizierbarkeit der freigebenden oder prüfenden Person explizit gefordert. Die Rückführbarkeit ist somit ein verbindlicher Bestandteil der Auditkriterien.

Wie kann die Rückführbarkeit zur Person sichergestellt werden?

Digitale Systeme (CAQ / ERP / MES)

Moderne Systeme protokollieren automatisch den Benutzer, der Prüfungen, Messungen oder Freigaben durchführt. Diese Methode ist revisionssicher, fälschungssicher und erfüllt vollständig den ISO-Nachweisanspruch.

Unterschriebene Dokumente

Auch klassische, papierbasierte Freigaben bleiben zulässig vorausgesetzt, der Name und die Funktion der unterzeichnenden Person sind eindeutig ersichtlich und dokumentiert.

Stempel, Kürzel oder elektronische Signaturen

In vielen Unternehmen üblich: personengebundene Stempel, Prüfzeichen oder Kürzel. Wichtig ist, dass diese eindeutig einer Person zuordenbar und dokumentiert sind.

Fazit

Die Rückführbarkeit zur Person ist ein Kernprinzip der ISO 9001 und IATF 16949. Sie schafft Klarheit, Verantwortlichkeit und Nachvollziehbarkeit. Unternehmen, die dies systematisch und sauber dokumentieren, erfüllen nicht nur Normanforderungen, sondern stärken die Qualitätssicherung nachhaltig.

Nachweise ISO 9001
Rückverfolgbarkeit zur Person – Nachweise ISO 9001
Schlagwörter:
Stefan Stroessenreuther

Stefan Stroessenreuther

Consulting Qualitätsmanagement ISO 9001 | Personenzertifizierter IATF 16949 und VDA 6.3 Auditor | Information Security Officer ISO/IEC 27001 | Dozent IMB Integrations Modell Bayreuth | Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Qualität | Lead Auditor ISO 14001 | Lead Auditor ISO 45001 | Lead Auditor ISO 9001

Berechnung der durchschnittlichen Zertifizierungskosten ISO 9001

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