Unter der Requalifikationsprüfung versteht man die wiederholte Maß- und Funktionsprüfung analog zur Erstbemusterung. Die Maßprüfungen beziehen sich hierbei auf die in den Entwicklungsunterlagen bzw. Produktionslenkungsplänen aufgeführten Produktmaße. Die Häufigkeit der Requalifikationsprüfung wird durch den Kunden festgelegt. Es müssen alle Produkte einer Requalifikationsprüfung unterzogen werden. Diese können auch in Produktgruppen eingeteilt werden. Existieren keine Festlegungen durch den Kunden müssen sie ein Intervall für diese Prüfungen festlegen.
Die ISO 9001 fordert keine Überprüfung der Erstbemusterung mit einer Requalifikationsprüfung. Dort handelt es sich nur um Qualitätskontrollen und Freigaben. Es existiert nur eine allgemeine Forderung in Kap. 8.6 Freigabe von Produkten und Dienstleistungen. In der IATF 16949 Kap. 8.6.2 wird darauf verwiesen, dass diese Überprüfung mit den Kunden abgestimmt werden muss.
Das Problem ist, dass viele Kunden hierzu keine Aussage treffen. Aus meiner Sicht ist es Sinnvoll eine jährliche Requalifikation durchzuführen. Diese kann auch unterumständen in das Produktaudit integriert werden. Wenn sie dort alle Zeichnungsmaße (Vollständig) überprüfen, können sie das auch für die geforderte Maßprüfung heranziehen. Dazu ein Deckblatt anfertigen und schon ist das Thema gegessen.
Vorgaben Requalifizierung
Vorlage Maßprüfung
Als Vorlage für die Maßprüfung nehmen sie einfach das Maßblatt aus dem Erstmusterprüfbericht VDA 2. Das Deckblatt können sie ebenfalls verwenden, soweit keine anders lautenden Kundenforderungen vorliegen.
Die RE-Qualifikation sollte auch im Auditprogramm bzw. in die Planung der Produktaudits aufgenommen werden. Als gutes Zeitfenster sehe ich hier soweit keine Forderungen des Kunden vorliegen, diese in einem 3-Jahreszyklus zu erstellen. Es nicht zu machen, nur weil es keine Anforderungen durch den Kunden gibt, ist eine Hauptabweichung mit Ansage.
Kundenforderung
Viele Kunden fordern analog zur Erstbemusterung den Umfang einer Requalifikation. Das Intervall wird jährlich festgelegt und die Prüfung muss in den Produktionslenkungsplänen oder im Prüfplan verankert sein. Ferner wird häufig gefordert, dass die Unterlagen innerhalb von 2 Arbeitstagen dem Kunden zur Verfügung gestellt werden müssen.