Die Network and Information Security Directive 2 (NIS2) der Europäischen Union zielt darauf ab, die Cybersicherheit und Widerstandsfähigkeit der digitalen Infrastruktur in der EU zu stärken. Die Richtlinie erweitert die ursprüngliche NIS-Richtlinie und fordert Organisationen auf, verstärkte Sicherheitsmaßnahmen zu implementieren. Die Umsetzung in nationales Recht muss bis zum 17. Oktober 2024 erfolgen.
Zusammenfassung NIS2
Die Network and Information Security Directive 2 (NIS2) der Europäischen Union zielt darauf ab, die Cybersicherheit und Widerstandsfähigkeit der digitalen Infrastruktur in der EU zu stärken. Die Richtlinie erweitert die ursprüngliche NIS-Richtlinie und fordert Organisationen auf, verstärkte Sicherheitsmaßnahmen zu implementieren. Die Umsetzung in nationales Recht muss bis zum 17. Oktober 2024 erfolgen.
Die NIS2-Richtlinie verfolgt mehrere Ziele: die Verbesserung der Cybersicherheit, die Förderung der Zusammenarbeit zwischen den EU-Mitgliedstaaten und den Schutz der digitalen Infrastruktur vor Cyberbedrohungen. Zudem soll sichergestellt werden, dass Unternehmen und Organisationen in kritischen Sektoren angemessene Sicherheitsmaßnahmen umsetzen. Die Notwendigkeit einer solchen Richtlinie ergibt sich aus den steigenden Bedrohungen durch Cyberkriminalität. Laut dem Digitalverband Bitkom belaufen sich die Schäden durch Cyberkriminalität in Deutschland auf 203 Milliarden Euro. Zudem sind kritische Infrastrukturen gefährdet, deren Ausfall schwerwiegende Folgen für Gesellschaft, Wirtschaft und öffentliche Sicherheit haben kann.
Die NIS2-Richtlinie betrifft wesentliche Sektoren wie Energie, Verkehr, Bankwesen, Gesundheitswesen, Trinkwasser, Abwasser, digitale Infrastruktur, ITK-Services (B2B), öffentliche Verwaltung und Weltraum. Wichtige Sektoren umfassen Post- und Kurierdienste, Abfallwirtschaft, chemische Stoffe, Lebensmittelproduktion, verarbeitendes Gewerbe, Anbieter digitaler Dienste und Forschungseinrichtungen.
Unternehmen, die mindestens 50 Mitarbeiter beschäftigen oder einen Jahresumsatz/Bilanzsumme von mehr als 10 Millionen Euro aufweisen, fallen unter die NIS2-Richtlinie. Ausgenommen sind Bereiche wie Verteidigung, nationale Sicherheit, öffentliche Sicherheit und Strafverfolgung sowie Justiz, Parlamente und Zentralbanken.
Zu den Vorgaben der NIS2-Richtlinie gehören die Meldepflicht für erhebliche Cybervorfälle innerhalb von 72 Stunden an nationale Behörden, die Implementierung geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen zur Sicherung von Netzwerken und Systemen sowie die Verantwortung der Geschäftsführung für die Überwachung und Haftung bei der Umsetzung der Maßnahmen.
Es drohen hohe Geldstrafen bei Verstößen, die sich auf mindestens zehn bzw. sieben Millionen Euro oder zwei Prozent bzw. 1,4 Prozent des weltweiten Umsatzes im Vorjahr belaufen können. Die Überwachungsintensität und Bußgelder variieren je nach Sektor.
Der “Stand der Technik” erfordert die regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung der Sicherheitsmaßnahmen, um aktuellen Bedrohungen und technologischen Entwicklungen gerecht zu werden. Empfohlen wird die Durchführung von regelmäßigen Risikoanalysen und Sicherheitsbewertungen, die Implementierung von EDR-Lösungen (Endpoint Detection and Response) und IT-Administratoren und/oder befähigte Personen z.B. ISB, die Entwicklung von Disaster-Recovery-Strategien, die Sicherstellung der NIS2-Compliance von Zulieferern sowie die Durchführung von regelmäßigen Mitarbeiterschulungen zu Sicherheitsrisiken durchführen.
Ein ISB spielt eine zentrale Rolle bei der Überwachung, Erkennung und Behebung von Sicherheitsvorfällen. Die IT-Abteilung nutzen SIEM-Software (Security Information and Event Management) für Echtzeitanalysen und bieten Bedrohungsinformationen und Dokumentation zur Erfüllung der NIS2-Anforderungen.
Weitere Maßnahmen umfassen regelmäßige Schwachstellenscans zur Überprüfung der IT-Landschaft auf Sicherheitslücken, den Einsatz von Antivirus- und Antimalware-Lösungen, Firewalls, IDS/IPS (Intrusion Detection and Prevention Systems), Verschlüsselung, Authentifizierungstools, Log-Management und Patch-Management. Identity and Access Management (IAM) zur Verwaltung von Benutzeridentitäten und Zugriffsrechten sowie die Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeitenden sind ebenfalls entscheidend.
Betroffene Organisationen sollten jetzt mit der Umsetzung der NIS2-Anforderungen beginnen, um rechtzeitig rechtskonform zu sein und Strafen zu vermeiden. SMCT-Management bietet Unterstützung durch ein breites und umfassendes Security-Portfolio.
Der Aufbau eines Informationssicherheits- und Datenschutzmanagementsystems (ISMS) nach den Standards ISO 27001 und 27701 bietet eine systematische Herangehensweise zur Sicherung sensibler Informationen und zum Schutz der Privatsphäre von Kunden und Mitarbeitern.
Unsere Experten unterstützen Sie bei der Implementierung eines solchen Systems, das die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften gewährleistet und das Vertrauen in Ihr Unternehmen stärkt.
Umsetzung der NIS2-Anforderungen
Risikomanagement und Informationssicherheitssystem
Organisationen müssen ein systematisches Risikomanagement etablieren, um Risiken im Zusammenhang mit IT- und Netzwerksystemen zu identifizieren, zu bewerten und zu behandeln. Ein Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS) nach ISO 27001 gewährleistet die kontinuierliche Verbesserung der Informationssicherheit.
Technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen
Zugriffskontrollen und Authentifizierungslösungen wie Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA) und strenge Zugangskontrollen sind essenziell. Verschlüsselungstechnologien schützen sensible Daten während der Übertragung und Speicherung. Netzwerksicherheitsmaßnahmen wie Firewalls und Intrusion Detection Systems (IDS) sowie regelmäßige Sicherheitsupdates sind notwendig. Prozesse zur schnellen Identifikation und Behebung von Sicherheitsvorfällen sollten implementiert werden.
Meldepflichten
Es muss ein Meldeverfahren für Sicherheitsvorfälle etabliert werden. Dies umfasst eine frühe Erstmeldung innerhalb von 24 Stunden nach Erkennung eines Vorfalls, eine bestätigende Erstmeldung innerhalb von 72 Stunden, Zwischenmeldungen zur Fortschrittsberichterstattung und eine Abschlussmeldung nach Behebung des Vorfalls.
Business Continuity Management (BCM)
Organisationen sollten Notfall- und Wiederherstellungspläne entwickeln und implementieren, um die Geschäftskontinuität im Falle eines Cybervorfalls zu gewährleisten. Eine Krisenorganisation und regelmäßige Übungen zur Vorbereitung auf Sicherheitsvorfälle sind ebenfalls wichtig.
Schulungen und Sensibilisierung
Regelmäßige Schulungen aller Mitarbeiter zur Sensibilisierung für Cybersicherheitsrisiken und Best Practices sind erforderlich. Die durchgeführten Schulungen müssen dokumentiert und gegenüber den Behörden nachgewiesen werden.
Dokumentation und Nachweis
Eine umfassende Dokumentation aller Sicherheitsmaßnahmen, Risikobewertungen und Vorfallberichte ist notwendig. Nachweise über die Einhaltung der NIS2-Anforderungen müssen gegenüber den Aufsichtsbehörden erbracht werden.
Checkliste für NIS2
Zweck der NIS2 Richtlinie
Warum eine solche Richtlinie benötigt, wird
Betroffene Sektoren
Wen betrifft NIS2?
Vorgaben der NIS2-Richtlinie
Sanktionen bei Verstößen
Stand der Technik
Empfehlungen
Schwachstellenscans und weitere Maßnahmen
Umsetzung der NIS2 Anforderungen
Risikomanagement und Informationssicherheitssystem
Technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen
Meldepflichten
Business Continuity Management (BCM)
Schulungen und Sensibilisierung
Dokumentation und Nachweis
Lieferkettenmanagement
Fazit
Betroffene Organisationen sollten jetzt mit der Umsetzung der NIS2-Anforderungen beginnen, um rechtzeitig rechtskonform zu sein und Strafen zu vermeiden. SMCT-Management bietet Unterstützung durch ein breites und umfassendes Security-Portfolio.