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Ein Leitfaden zur Umsetzung der NIS2 Security-Richtlinie 

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Die Network and Information Security Directive 2 (NIS2) der Europäischen Union zielt darauf ab, die Cybersicherheit und Widerstandsfähigkeit der digitalen Infrastruktur in der EU zu stärken. Die Richtlinie erweitert die ursprüngliche NIS-Richtlinie und fordert Organisationen auf, verstärkte Sicherheitsmaßnahmen zu implementieren. Die Umsetzung in nationales Recht muss bis zum 17. Oktober 2024 erfolgen.

Zusammenfassung NIS2

Die Network and Information Security Directive 2 (NIS2) der Europäischen Union zielt darauf ab, die Cybersicherheit und Widerstandsfähigkeit der digitalen Infrastruktur in der EU zu stärken. Die Richtlinie erweitert die ursprüngliche NIS-Richtlinie und fordert Organisationen auf, verstärkte Sicherheitsmaßnahmen zu implementieren. Die Umsetzung in nationales Recht muss bis zum 17. Oktober 2024 erfolgen.

Die NIS2-Richtlinie verfolgt mehrere Ziele: die Verbesserung der Cybersicherheit, die Förderung der Zusammenarbeit zwischen den EU-Mitgliedstaaten und den Schutz der digitalen Infrastruktur vor Cyberbedrohungen. Zudem soll sichergestellt werden, dass Unternehmen und Organisationen in kritischen Sektoren angemessene Sicherheitsmaßnahmen umsetzen. Die Notwendigkeit einer solchen Richtlinie ergibt sich aus den steigenden Bedrohungen durch Cyberkriminalität. Laut dem Digitalverband Bitkom belaufen sich die Schäden durch Cyberkriminalität in Deutschland auf 203 Milliarden Euro. Zudem sind kritische Infrastrukturen gefährdet, deren Ausfall schwerwiegende Folgen für Gesellschaft, Wirtschaft und öffentliche Sicherheit haben kann.

Die NIS2-Richtlinie betrifft wesentliche Sektoren wie Energie, Verkehr, Bankwesen, Gesundheitswesen, Trinkwasser, Abwasser, digitale Infrastruktur, ITK-Services (B2B), öffentliche Verwaltung und Weltraum. Wichtige Sektoren umfassen Post- und Kurierdienste, Abfallwirtschaft, chemische Stoffe, Lebensmittelproduktion, verarbeitendes Gewerbe, Anbieter digitaler Dienste und Forschungseinrichtungen. 

Unternehmen, die mindestens 50 Mitarbeiter beschäftigen oder einen Jahresumsatz/Bilanzsumme von mehr als 10 Millionen Euro aufweisen, fallen unter die NIS2-Richtlinie. Ausgenommen sind Bereiche wie Verteidigung, nationale Sicherheit, öffentliche Sicherheit und Strafverfolgung sowie Justiz, Parlamente und Zentralbanken.

Zu den Vorgaben der NIS2-Richtlinie gehören die Meldepflicht für erhebliche Cybervorfälle innerhalb von 72 Stunden an nationale Behörden, die Implementierung geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen zur Sicherung von Netzwerken und Systemen sowie die Verantwortung der Geschäftsführung für die Überwachung und Haftung bei der Umsetzung der Maßnahmen. 

Es drohen hohe Geldstrafen bei Verstößen, die sich auf mindestens zehn bzw. sieben Millionen Euro oder zwei Prozent bzw. 1,4 Prozent des weltweiten Umsatzes im Vorjahr belaufen können. Die Überwachungsintensität und Bußgelder variieren je nach Sektor.

Der “Stand der Technik” erfordert die regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung der Sicherheitsmaßnahmen, um aktuellen Bedrohungen und technologischen Entwicklungen gerecht zu werden. Empfohlen wird die Durchführung von regelmäßigen Risikoanalysen und Sicherheitsbewertungen, die Implementierung von EDR-Lösungen (Endpoint Detection and Response) und IT-Administratoren und/oder befähigte Personen z.B. ISB, die Entwicklung von Disaster-Recovery-Strategien, die Sicherstellung der NIS2-Compliance von Zulieferern sowie die Durchführung von regelmäßigen Mitarbeiterschulungen zu Sicherheitsrisiken durchführen.

Ein ISB spielt eine zentrale Rolle bei der Überwachung, Erkennung und Behebung von Sicherheitsvorfällen. Die IT-Abteilung nutzen SIEM-Software (Security Information and Event Management) für Echtzeitanalysen und bieten Bedrohungsinformationen und Dokumentation zur Erfüllung der NIS2-Anforderungen.

Weitere Maßnahmen umfassen regelmäßige Schwachstellenscans zur Überprüfung der IT-Landschaft auf Sicherheitslücken, den Einsatz von Antivirus- und Antimalware-Lösungen, Firewalls, IDS/IPS (Intrusion Detection and Prevention Systems), Verschlüsselung, Authentifizierungstools, Log-Management und Patch-Management. Identity and Access Management (IAM) zur Verwaltung von Benutzeridentitäten und Zugriffsrechten sowie die Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeitenden sind ebenfalls entscheidend.

Betroffene Organisationen sollten jetzt mit der Umsetzung der NIS2-Anforderungen beginnen, um rechtzeitig rechtskonform zu sein und Strafen zu vermeiden. SMCT-Management bietet Unterstützung durch ein breites und umfassendes Security-Portfolio.

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Umsetzung der NIS2-Anforderungen

Risikomanagement und Informationssicherheitssystem

Organisationen müssen ein systematisches Risikomanagement etablieren, um Risiken im Zusammenhang mit IT- und Netzwerksystemen zu identifizieren, zu bewerten und zu behandeln. Ein Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS) nach ISO 27001 gewährleistet die kontinuierliche Verbesserung der Informationssicherheit.

Technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen

Zugriffskontrollen und Authentifizierungslösungen wie Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA) und strenge Zugangskontrollen sind essenziell. Verschlüsselungstechnologien schützen sensible Daten während der Übertragung und Speicherung. Netzwerksicherheitsmaßnahmen wie Firewalls und Intrusion Detection Systems (IDS) sowie regelmäßige Sicherheitsupdates sind notwendig. Prozesse zur schnellen Identifikation und Behebung von Sicherheitsvorfällen sollten implementiert werden.

Meldepflichten

Es muss ein Meldeverfahren für Sicherheitsvorfälle etabliert werden. Dies umfasst eine frühe Erstmeldung innerhalb von 24 Stunden nach Erkennung eines Vorfalls, eine bestätigende Erstmeldung innerhalb von 72 Stunden, Zwischenmeldungen zur Fortschrittsberichterstattung und eine Abschlussmeldung nach Behebung des Vorfalls.

Business Continuity Management (BCM)

Organisationen sollten Notfall- und Wiederherstellungspläne entwickeln und implementieren, um die Geschäftskontinuität im Falle eines Cybervorfalls zu gewährleisten. Eine Krisenorganisation und regelmäßige Übungen zur Vorbereitung auf Sicherheitsvorfälle sind ebenfalls wichtig.

Schulungen und Sensibilisierung

Regelmäßige Schulungen aller Mitarbeiter zur Sensibilisierung für Cybersicherheitsrisiken und Best Practices sind erforderlich. Die durchgeführten Schulungen müssen dokumentiert und gegenüber den Behörden nachgewiesen werden.

Dokumentation und Nachweis

Eine umfassende Dokumentation aller Sicherheitsmaßnahmen, Risikobewertungen und Vorfallberichte ist notwendig. Nachweise über die Einhaltung der NIS2-Anforderungen müssen gegenüber den Aufsichtsbehörden erbracht werden.

Checkliste für NIS2 

Zweck der NIS2 Richtlinie

  • Verbesserung der Cybersicherheit und Förderung der Zusammenarbeit zwischen EU-Mitgliedstaaten.
  • Schutz der digitalen Infrastruktur vor Cyberbedrohungen.
  • Sicherstellung, dass Unternehmen und Organisationen in kritischen Sektoren angemessene Sicherheitsmaßnahmen umsetzen

Warum eine solche Richtlinie benötigt, wird

  • Steigende Bedrohungen durch Cyberkriminalität.
  • Schäden durch Cyberkriminalität in Deutschland betragen laut Bitkom 203 Milliarden Euro.
  • Schutz kritischer Infrastrukturen, deren Ausfall schwerwiegende Folgen für Gesellschaft, Wirtschaft und öffentliche Sicherheit haben kann.

Betroffene Sektoren

  • Wesentliche Sektoren: Energie, Verkehr, Bankwesen, Gesundheitswesen, Trinkwasser, Abwasser, digitale Infrastruktur, ITK-Services (B2B), öffentliche Verwaltung, Weltraum.
  • Wichtige Sektoren: Post- und Kurierdienste, Abfallwirtschaft, chemische Stoffe, Lebensmittelproduktion, verarbeitendes Gewerbe, Anbieter digitaler Dienste, Forschungseinrichtungen.

Wen betrifft NIS2?

  • Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeitern oder einem Jahresumsatz/Bilanzsumme von mehr als 10 Millionen Euro.
  • Ausnahmen: Verteidigung, nationale Sicherheit, öffentliche Sicherheit und Strafverfolgung, Justiz, Parlamente, Zentralbanken

Vorgaben der NIS2-Richtlinie

  • Meldepflicht: Erhebliche Cybervorfälle müssen innerhalb von 72 Stunden an nationale Behörden gemeldet werden.
  • Sicherheitsmaßnahmen: Implementierung geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen zur Sicherung von Netzwerken und Systemen.
  • Verantwortung der Geschäftsführung: Überwachung und Haftung für die Umsetzung der Maßnahmen, verpflichtende Schulungen

Sanktionen bei Verstößen

  • Geldstrafen von mindestens zehn bzw. sieben Millionen Euro oder zwei Prozent bzw. 1,4 Prozent des weltweiten Umsatzes im Vorjahr.
  • Unterschiedliche Überwachungsintensität und Bußgelder für wesentliche und wichtige Sektoren

Stand der Technik

  • Regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung der Sicherheitsmaßnahmen, um den aktuellen Bedrohungen und technologischen Entwicklungen gerecht zu werden.

Empfehlungen

  • Risikobewertung und -management: Regelmäßige Risikoanalysen und Sicherheitsbewertungen.
  • Incident Management: Prävention, Detektion und Bewältigung von Cybervorfällen durch EDR-Lösungen und SOC. [EDR steht für Endpoint Detection and Response. Es handelt sich um Sicherheitslösungen, die speziell darauf ausgelegt sind, Endpunkte (z.B. Computer, mobile Geräte, Server) in einem Netzwerk zu überwachen, Bedrohungen zu erkennen und darauf zu reagieren.]
  • Business-Continuity-Management: Disaster-Recovery-Strategien, Nutzung unveränderlicher Backups.
  • Supply-Chain-Management: Sicherstellung der NIS2-Compliance von Zulieferern.
  • Einkauf: Sicherheitsmaßnahmen bei der Beschaffung und Entwicklung von IT-Systemen.
  • Schulungen und Sensibilisierung: Regelmäßige Mitarbeiterschulungen zu Sicherheitsrisiken.
  • Weitere Sicherheitsmaßnahmen: Einsatz von Kryptographie, Multi-Faktor-Authentifizierung, sichere Kommunikationstools, Notfallkommunikation

Schwachstellenscans und weitere Maßnahmen

  • Regelmäßige Überprüfung der IT-Landschaft auf Sicherheitslücken.
  • Einsatz von Antivirus- und Antimalware-Lösungen, Firewalls, IDS/IPS, Verschlüsselung, Authentifizierungstools, Log-Management und Patch-Management.
  • Identity and Access Management (IAM) zur Verwaltung von Benutzeridentitäten und Zugriffsrechten.
  • Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeitenden.

Umsetzung der NIS2 Anforderungen

Risikomanagement und Informationssicherheitssystem

  • Risikomanagement: Etablierung eines systematischen Prozesses zur Identifizierung, Bewertung und Behandlung von Risiken im Zusammenhang mit IT- und Netzwerksystemen.
  • Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS): Implementierung eines ISMS basierend auf ISO 27001, um die kontinuierliche Verbesserung der Informationssicherheit zu gewährleisten​

Technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen

  • Zugriffskontrolle und Authentifizierung: Einführung von Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA) und strengen Zugangskontrollen.
  • Verschlüsselung: Nutzung von Verschlüsselungstechnologien zum Schutz sensibler Daten während der Übertragung und Speicherung​ 
  • Netzwerksicherheit: Implementierung von Firewalls, Intrusion Detection Systems (IDS), und regelmäßige Sicherheitsupdates für alle Systeme.Störungsmanagement: Prozesse zur schnellen Identifikation und Behebung von Sicherheitsvorfällen

Meldepflichten

  • Vorfallmeldung: Etablierung eines Meldeverfahrens für Sicherheitsvorfälle. Dies umfasst:
  • Frühe Erstmeldung innerhalb von 24 Stunden nach Erkennung eines Vorfalls.
  • Bestätigende Erstmeldung innerhalb von 72 Stunden.
  • Zwischenmeldungen zur Fortschrittsberichterstattung.
  • Abschlussmeldung nach Behebung des Vorfalls

Business Continuity Management (BCM)

  • Notfallpläne: Entwicklung und Implementierung von Notfall- und Wiederherstellungsplänen, um die Geschäftskontinuität im Falle eines Cybervorfalls zu gewährleisten.
  • Krisenmanagement: Einrichtung einer Krisenorganisation und regelmäßige Übungen zur Vorbereitung auf Sicherheitsvorfälle

Schulungen und Sensibilisierung

  • Mitarbeiterschulungen: Regelmäßige Schulungen aller Mitarbeiter zur Sensibilisierung für Cybersicherheitsrisiken und Best Practices.
  • Nachweis der Schulungen: Dokumentation und Nachweis der durchgeführten Schulungen gegenüber den Behörden

Dokumentation und Nachweis

  • Dokumentation: Führen einer umfassenden Dokumentation aller Sicherheitsmaßnahmen, Risikobewertungen und Vorfallberichte.
  • Nachweise: Bereitstellung von Nachweisen über die Einhaltung der NIS2-Anforderungen gegenüber den Aufsichtsbehörden​

Lieferkettenmanagement

  • Sicherheit in der Lieferkette: Sicherstellung, dass auch Lieferanten und Dienstleister angemessene Sicherheitsmaßnahmen treffen und diese regelmäßig überprüfen

Fazit

Betroffene Organisationen sollten jetzt mit der Umsetzung der NIS2-Anforderungen beginnen, um rechtzeitig rechtskonform zu sein und Strafen zu vermeiden. SMCT-Management bietet Unterstützung durch ein breites und umfassendes Security-Portfolio.

Stefan Stroessenreuther

Stefan Stroessenreuther

Consulting Qualitätsmanagement ISO 9001 | IATF 16949 Personenzertifizierter IATF 16949 und VDA 6.3 Auditor | Dozent IMB Integrations Modell Bayreuth | Mitglied DGQ - Deutsche Gesellschaft für Qualität | Lead Auditor ISO 14001 u. ISO 45001

Berechnung der durchschnittlichen Zertifizierungskosten ISO 9001

Qualitätsmanagement Beratung ISO 9001 - kompetent und flexibel

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