Mit der Einführung eines Qualitätsmanagement Systems kann ein Unternehmen in gewissen Teilen Rechtssicherheit erlangen zum Beispiel durch Reklamationen verursachte Regress Forderungen. Die Rechtssicherheit im Qualitätsmanagement ist damit verbunden, dass die gelieferten Produkte und Dienstleistungen einer ständigen Überprüfung auf Konformität unterliegen.
D.h., die Produkte oder Dienstleistungen die ein Unternehmen produziert sind je nach Komplexität der Anforderungen durch dokumentierte, regelmäßige Prüfungen bezüglich den Kundenforderungen zu verifizieren. Durch die dokumentierte Information erhalten sie Trendverläufe anhand derer sie bestimmen, inwieweit der Prüfzyklus reduziert oder verschärft werden muss. Feedback geben auch andere Kennzahlen wie zum Beispiel die Ausschussmenge, interne Reklamationen und but not least die Anzahl der Kundenreklamationen und das Feedback aus dem „Feld“.
Alle Unternehmensbereiche unterliegen gesetzlichen und behördlichen Forderungen, die es gilt umzusetzen. Nicht nur im Umweltmanagement und/oder Arbeitsschutz sondern auch im Qualitätsmanagement. Die Rechtssicherheit im Qualitätsmanagement kann unter Umständen aufgrund fehlender Überprüfung der Konformität zu hohen Regress Ansprüchen der Kunden führen.
In der IATF 16949 ist die Gewährleistung ein heikles Thema. Grosse Unternehmen haben eigene Zuständigkeiten für Gewährleistung (Feldausfälle) eingerichtet und betreiben das mit hohen Aufwand. Alle fehlerhaften Produkte, Baugruppen werden weltweit ausgewertet und mit einem „Technischen Faktor“ bewertet und auf den Zulieferer heruntergebrochen.
Rechtssicherheit
Die Überprüfung der Rechtssicherheit im Qualitätsmanagement sowie die Einhaltung von rechtlichen Forderungen im Umwelt- und Arbeitsschutz Management Systemen kann bspw. durch ein Compliance Audit festgestellt werden. Führungskräfte sollten über ein ausreichendes Basiswissen verfügen um nicht durch unbewusstes, falsches Handeln den Erfolg des Unternehmens zu gefährden.
Fehlerhafte Produkte
Schlimmer ist, wenn durch fehlerhafte Produkte Menschen verletzt oder getötet werden. Zum Beispiel durch Versagen von Airbags oder der Bremsen im PKW. Dann gilt es Nachweise zu erbringen, dass im Unternehmen alles menschenmögliche getan wurde um eine Auslieferung von fehlerhaften Produkten zu verhindern.
Mit der Einführung eines Qualitätsmanagement Systems schaffen sie einen Rahmen um Haftungsrisiken zu minimieren. Überall wo Menschen arbeiten, diese unterliegen täglichen Schwankungen durch private Probleme, kann man Fehler nicht ausschliessen. Es ist letztlich die Frage ob vorsätzlich oder Grob Fahrlässig gehandelt wurde. Um das nachzuweisen, brauchen sie verifizierte dokumentierte Nachweise von Prüfungen die geeignet sind schlimmstenfalls vor Gericht Bestand zu haben.
Nachweis Dokumentation
Um die Rechtssicherheit im Qualitätsmanagement nachzuweisen benötigen sie keine Zertifizierung oder ein implementiertes Qualitätsmanagement System. Beides ist natürlich von Vorteil aber nicht zwingend erforderlich. Sie müssen allerdings die Prozesse die zur Konformität von Produkten und/oder Dienstleistungen beitragen entsprechend aufbauen und geeignete Prüfungen einbauen um der Rechtssicherheit bzgl. den Ausfall von Produkten vorzubeugen.
Das kann durch eine 100% Prüfung am Ende der Wertschöpfungskette erfolgen zum Beispiel bei komplexen Bauteilen die die Produktsicherheit gewährleisten müssen anhand von Besonderen Merkmalen (FMEA Bewertung 10 / 9). Idealerweise haben Sie eine Erststück- und Letztteilfreigabe für jeden Prozessschritt installiert um nicht die gesamte Wertschöpfung in den „Sand“ zu setzen und Fehler rechtzeitig zu erkennen.
Serienüberwachung
Eine dokumentierte Serienüberwachung von Merkmalen die sie und/oder der Kunde festgelegt haben können durch festgelegte Prüfzyklen überwacht werden. Anhand eines Trendverlaufes können sie dadurch erkennen, ob sich Veränderungen seit der Erststückfreigabe eingeschlichen haben.
Diese können durch Verschleiß von Werkzeugen etc., durch Temperaturschwankungen usw. eintreten und sind durch eine installierte Serienüberwachung festzustellen. Das Fertigungslos seit der letzten Überprüfung muss dann einer erhöhten Stichprobe und/oder 100% auf die Konformität überprüft werden (Rückverfolgbarkeit).
Rückverfolgbarkeit
Die Rückverfolgbarkeit auf Produkte und Baugruppen ist für die Rechtssicherheit im Qualitätsmanagement ein weiterer Baustein. Idealerweise können sie anhand der Aufzeichnungen Einzelteile bis zum Lieferanten rückverfolgen. Eingekaufte Kunststoffteile können mit einer Datumsuhr versehen werden und lassen sich somit auf die Kalenderwoche der Fertigung beim Lieferanten unkompliziert zurückverfolgen.
Eine Rückverfolgbarkeit bis zum Ursprung muss nicht zwingend auf alle Einzelprodukte die sie zukaufen angewendet werden. Entscheidend ist, dass die Rückverfolgbarkeit bei Teilen durchgeführt wird, die auf die Produktkonformität einen entscheidenden Einfluss haben können (Produkte, besondere Merkmale).
Anders als bei Umwelt- und Arbeitsschutz Management Systemen beschränkt sich die Rechtssicherheit im Qualitätsmanagement darauf, dass Produkte und Baugruppen durch geeignete, verifizierte Prüfungen und angemessener Rückverfolgbarkeit und Dokumentation lückenlos nachvollziehbar sind.
Auditnachweis
Die Einführung eines Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 und/oder IATF 16949 erleichtert Ihnen durch dokumentierte Prozesse, messbare Prozesskennzahlen die Forderungen der Rechtssicherheit im Qualitätsmanagement nach zu gehen. Wenn Sie am Ende der Wertschöpfungskette noch ein Produkt Audit installieren und gegebenenfalls in regelmäßigen Abständen Prozessaudits durchführen sind sie schon auf den richtigen Weg. Vergessen Sie bitte nicht die Archivierung von Dokumenten, Prüfergebnisse etc.. Der Nachweis sollte mindestens bis zum EOP aufbewahrt werden. Genauere Hinweise liefert der VDA Band 1 (Dokumentation und Archivierung).