Personenbezogene Daten sind Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (betroffene Person) beziehen. Mit anderen Worten, es handelt sich um Daten, die dazu verwendet werden können, eine bestimmte Person direkt oder indirekt zu identifizieren. Der Begriff “personenbezogene Daten” ist ein zentrales Konzept im Datenschutzrecht und der Regulierung der Verarbeitung solcher Informationen durch Unternehmen, Organisationen und öffentliche Einrichtungen.
Personenbezogene Daten können aus verschiedenen Kategorien bestehen, wie zum Beispiel:
Es ist wichtig zu beachten, dass manche personenbezogenen Daten als besonders sensibel gelten, weil sie ein höheres Risiko für die Privatsphäre und Grundrechte der betroffenen Personen darstellen. Solche sensiblen Daten umfassen Informationen über Rasse oder ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, Gesundheitsdaten, genetische Daten, biometrische Daten (zur eindeutigen Identifizierung einer Person) und Daten über das Sexualleben oder die sexuelle Orientierung (Artikel 9 Absatz 1 DSGVO). Die Verarbeitung dieser sensiblen Daten unterliegt in der Regel strengeren Datenschutzanforderungen und -beschränkungen.
In der Europäischen Union bildet die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) das Kernstück der Gesetzgebung zum Schutz personenbezogener Daten. Die DSGVO legt die Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten fest (Artikel 5 DSGVO) und verpflichtet Datenverarbeiter und -verantwortliche, angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Privatsphäre und der persönlichen Daten der betroffenen Personen zu ergreifen (Artikel 24, 25 und 32 DSGVO).
Einige der wichtigsten Grundsätze der DSGVO sind:
Die DSGVO gewährt betroffenen Personen auch eine Reihe von Rechten in Bezug auf ihre personenbezogenen Daten, wie zum Beispiel das Recht auf Information (Artikel 13, 14 DSGVO), das Recht auf Zugang (Artikel 15 DSGVO), das Recht auf Berichtigung (Artikel 16 DSGVO), das Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“) (Artikel 17 DSGVO), das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 18 DSGVO), das Recht auf Datenübertragbarkeit (Artikel 20 DSGVO) und das Recht, der Verarbeitung personenbezogener Daten zu widersprechen (Artikel 21 DSGVO).
Insgesamt zielt das Konzept der personenbezogenen Daten darauf ab, die Privatsphäre und Grundrechte der betroffenen Personen im digitalen Zeitalter zu schützen und sicherzustellen, dass ihre Daten verantwortungsvoll und gesetzeskonform verarbeitet werden. Unternehmen, Organisationen und öffentliche Einrichtungen müssen sich bewusst sein, welche Informationen als personenbezogene Daten gelten, um angemessene Maßnahmen zum Schutz dieser Daten und zur Einhaltung der geltenden Datenschutzgesetze zu ergreifen.