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Datenschutzmanagement

🔐 Datenschutzmanagement

Ein Datenschutzmanagement ist vom Aufbau und der Struktur wie andere Managementsysteme zu behandeln. Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verlangt von den Unternehmen die Erfüllung der Rechenschaftspflicht. Damit ist das Unternehmen verantwortlich für den Datenschutz und seine Beachtung. Um dieser Verantwortung gerecht zu werden ist ein Datenschutzmanagement sinnvoll – natürlich abhängig von der Größe des Unternehmens, der personenbezogenen Daten, die verarbeitet werden, und der Menge und der Qualität der Daten. Auch in kleineren und mittleren Unternehmen muss ein Mindestmaß an Dokumentation vorhanden sein, um die Einhaltung des Datenschutzes nachweisen zu können. Denn die Verletzung der Datenschutzpflichten zieht empfindliche Bußgelder nach sich: bis zu 20 Mio. Euro oder 4 % des weltweiten Umsatzes können von den Aufsichtsbehörden verhängt werden.

Was ist Datenschutzmanagement?

Unter Datenschutzmanagement versteht man die systematische Planung, Organisation, Durchführung und Kontrolle sämtlicher Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten. Ziel ist es, sowohl die gesetzlichen Vorgaben – insbesondere aus der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) – als auch interne Richtlinien einzuhalten und in den Geschäftsalltag zu integrieren. Dazu gehört es, die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten zu überwachen und den verantwortungsvollen Umgang damit in allen Unternehmensprozessen zu verankern.

Wesentliche Bestandteile eines Datenschutzmanagements

Ein effizientes Datenschutzmanagement besteht aus mehreren Bausteinen, die nahtlos ineinandergreifen:

👤 Datenschutzorganisation

Klare Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten, inkl. Bestellung eines Datenschutzbeauftragten und interner Arbeitsgruppen.

📂 Prozesserfassung

Dokumentation aller Prozesse mit personenbezogenen Daten: Zwecke, Speicherdauer, Empfänger.

⚠️ Risikobewertung

Identifikation möglicher Gefahren (z. B. unbefugter Zugriff, Datenlecks) und Definition technischer und organisatorischer Maßnahmen (TOM).

🔐 Umsetzung von Maßnahmen

Einführung von Verschlüsselungen, Zugriffsrechten, Schulungen und Löschkonzepten.

📊 Überwachung und Optimierung

Regelmäßige Audits, interne Kontrollen und Aktualisierungen stellen die Wirksamkeit sicher.

Verwaltung und Bewertung von Kundenforderungen
Verwaltung und Bewertung von Kundenforderungen

Unsere Vier Bausteine (Module)

  • CSR+SYS – Verwaltung und Bewertung von Kundenanforderungen und Normen
  • CSA+SYS – Verwaltung und Bewertung der Kundenzufriedenheit (IATF 16949 + ISO 9001)
  • LIB+SYS – Verwaltung und Bewertung der Lieferanten (Lieferantenbewertung)
  • Recht + SYS – Verwaltung und Bewertung der gesetzlichen & behördlichen Anforderungen

Was fordert ein Datenschutzmanagement?

Ein wirksames Datenschutzmanagement verlangt eine klare Planung und Konzeption. Unternehmen müssen dabei organisatorische, technische und rechtliche Maßnahmen umsetzen, um die Rechte und Freiheiten betroffener Personen zu schützen. Im Überblick die zentralen Anforderungen:

👤 Zuständigkeiten

Festlegung von Verantwortlichkeiten und Einbindung des Datenschutzbeauftragten.

🎓 Schulung & Sensibilisierung

Regelmäßige Trainings und Verpflichtung der Mitarbeitenden auf den sicheren Umgang mit Daten.

✅ Kontrollen

Prüfung und Überwachung der Einhaltung von Richtlinien und Anweisungen.

💻 Datenschutzfreundliche Technologien

Einsatz moderner IT-Sicherheitsmaßnahmen nach dem Stand der Technik.

🗂️ Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten

Dokumentation aller Prozesse, in denen personenbezogene Daten verarbeitet werden.

🔎 Betroffenenrechte

Prozesse zur Umsetzung von Auskunft, Berichtigung, Löschung und Transparenz.

⚠️ Risikobewertung

Analyse möglicher Gefahren und Definition von Schutzmaßnahmen.

📊 Datenschutz-Folgenabschätzung

Durchführung von DSFA und ggf. Meldung an die Aufsichtsbehörde.

🚨 Meldung von Datenschutzverletzungen

Ein klarer Prozess zur Meldung von Datenpannen und zur Information der Betroffenen.

Erfolgskontrolle und Überwachung

Die Planung und Konzeption sowie ihre Umsetzung müssen stetig auf ihre Wirksamkeit hin kontrolliert werden. Folgende Dokumente müssen im Zuge der Umsetzung eines DSGVO-Datenschutzmanagementsystems beschrieben werden:

→ Datenschutz-Politik zum Schutz von personenbezogenen Daten
→ Datenschutzerklärung
→ Verzeichnis der Datenschutzerklärungen
→ Politik der Datenspeicherung
→ Tätigkeits- bzw. Aufgabenbeschreibung des Datenschutzbeauftragten
→ Richtlinien für das Datenverzeichnis und die Zuordnung von Verarbeitungstätigkeiten
→ Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
→ Einverständniserklärung betroffener Personen
→ Widerrufung der Einverständniserklärung betroffener Personen
→ Elterliche Einverständniserklärung (bei Minderjährigen)
→ Verfahren des Zugangsersuchens betroffener Personen
→ Methodik der Datenschutz-Folgenabschätzung
→ Verzeichnis der DSFA
→ Verfahren für grenzüberschreitende personenbezogene Datenübertragung
→ Standardvertragsklauseln (Modellklauseln, EU-Kommission)
→ DSGVO-Fragebogen für Auftragsverarbeiter
→ Vereinbarung über die Datenverarbeitung mit Lieferanten
→ Reaktion auf eine Datenschutzverletzung und Meldeverfahren
→ Meldeformular der Datenschutzverletzung an die Aufsichtsbehörde
→ Meldeformular der Datenschutzverletzung an die betroffene Person
→ Verzeichnis der Datenschutzverletzungen
Unsere Best Practice Handbücher
Unsere Best Practice Handbücher

Unsere Best Practice Handbücher

  • Managementsysteme in Eigenregie einführen
  • Beratungskosten reduzieren
  • Zugriff auf unserer Kundenportal
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Optimierung und Verbesserung

Sollten im vorherigen Punkte festgestellt werden, dass Anpassungen notwendig sind, müssen diese entsprechend umgesetzt werden. Hierzu gehört auch die Erfüllung des angemessenen Stands der Technik bei den technischen IT-Sicherheitsmaßnahmen, denn die DSGVO verlangt die Anpassung an entsprechende technische Entwicklungen. Insgesamt muss sichergestellt werden, dass die Rechtskonformität der Verarbeitung von Daten gemäß DSGVO in rechtlicher, technischer und organisatorischer Hinsicht jederzeit nachweisbar ist.

Fazit

Datenschutzmanagement ist in der heutigen Zeit ein essenzieller Bestandteil jeder Organisation, die personenbezogene Daten verarbeitet. Nur durch ein durchdachtes, systematisches Vorgehen können Unternehmen die Vielzahl an gesetzlichen Anforderungen einhalten, potenzielle Risiken minimieren und das Vertrauen ihrer Kunden wahren. Wer frühzeitig investiert und alle Beteiligten einbezieht, profitiert nicht nur von erhöhter Rechtssicherheit, sondern auch von einer besseren Organisation und einer positiven Außendarstellung.

FAQ – Datenschutzmanagement

Die wichtigsten Fragen und Antworten rund um den Aufbau und die Umsetzung eines Datenschutzmanagements.

1Ab wann sollte ein Unternehmen ein Datenschutzmanagement einführen?

Sobald personenbezogene Daten verarbeitet werden – sei es von Kunden, Mitarbeitern oder Geschäftspartnern – sollte ein Datenschutzmanagement etabliert sein. Selbst kleine Unternehmen profitieren davon, frühzeitig klare Strukturen zu schaffen, um Risiken zu minimieren.

2Braucht jedes Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten?

Die DSGVO und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) regeln, ab wann ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden muss. In Deutschland ist das zum Beispiel ab 20 regelmäßig mit der Datenverarbeitung betrauten Mitarbeitern der Fall oder bei der Verarbeitung besonders sensibler Daten. Es empfiehlt sich jedoch auch unterhalb dieser Schwelle, einen Verantwortlichen für den Datenschutz zu bestimmen.

3Welche Kosten entstehen durch ein Datenschutzmanagement?

Die Kosten hängen stark von der Größe und Komplexität des Unternehmens ab. Dabei spielen Faktoren wie technische Ausstattung, Schulungen, Arbeitsaufwand und ggf. externe Beratungs- oder Auditkosten eine Rolle. Langfristig ist ein strukturiertes Datenschutzmanagement aber kosteneffizienter, weil es teure Bußgelder und Imageschäden vorbeugt.

4Wie oft müssen Datenschutzaudits durchgeführt werden?

Ein jährliches Audit ist gängige Praxis, um sicherzustellen, dass der Datenschutz den aktuellen Anforderungen entspricht. Bei umfangreichen Änderungen (z. B. neue IT-Systeme oder Geschäftsmodelle) kann jedoch auch eine außerplanmäßige Prüfung sinnvoll sein.

5Welche Rolle spielt die IT-Abteilung beim Datenschutzmanagement?

Die IT-Abteilung ist maßgeblich an der Umsetzung und Überwachung technischer Schutzmaßnahmen beteiligt. Sie trägt dazu bei, dass Daten sicher gespeichert und übertragen werden, und stellt zudem die Infrastruktur bereit, um den Datenschutz im Tagesgeschäft zu gewährleisten.

Kostenloses Erstgespräch zum Datenschutzmanagement

Sie möchten wissen, wie Sie ein wirksames Datenschutzmanagement in Ihrem Unternehmen aufbauen können? Wir unterstützen Sie dabei, die Anforderungen der DSGVO effizient umzusetzen, Risiken zu minimieren und ein hohes Maß an Vertrauen bei Kunden und Partnern zu schaffen.

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Stefan Stroessenreuther

Stefan Stroessenreuther

Consulting Qualitätsmanagement ISO 9001 | Personenzertifizierter IATF 16949 und VDA 6.3 Auditor | Information Security Officer ISO/IEC 27001 | Dozent IMB Integrations Modell Bayreuth | Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Qualität | Lead Auditor ISO 14001 | Lead Auditor ISO 45001 | Lead Auditor ISO 9001

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