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Lieferkettengesetz Sorgfaltspflichtengesetz

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Lieferkettengesetz

Der Entwurf eines Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten nimmt langsam konkrete Züge an und soll bis 2023 in Kraft treten. Was bedeutet das Lieferkettengesetz für Unternehmen in Deutschland? Unternehmen müssen entlang der gesamten Lieferkette die Einhaltung von Menschenrechten sicherstellen. Was bedeutet das konkret für die Unternehmen:

  1. Verbot von Kinderarbeit unter dem zulässigen Mindestalter
  2. Verbod der schlimmsten Formen der Kinderarbeit
  3. Verbot von Zwangsarbeit
  4. Verbot der Sklaverei
  5. Einhaltung des Arbeitsschutzes
  6. Verbot der Missachtung von Koalitionsfreiheit
  7. Ungleichbehandlung
  8. Gerechte Entlohnung
  9. Verbot der Herbeiführung einer schädlichen Bodenveränderung, Gewässer- und Luftverunreinigung
  10. Verbot von widerrechtlicher Zwangsräumung / Entzugs von Land, von Wäldern und Gewässern
  11. Verbot / Beauftragung von Sicherheitskräften

Das Gesetz soll für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern gelten. Ab Anfang 2024 dann auch für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern. Durch das Gesetz sollen in der gesamten Lieferkette, die Einhaltung von ökologischen und sozialer Mindeststandards sichergestellt werden. Im §3 des Entwurfs zum Lieferkettengesetz müssen sich Unternehmen verpflichten, in ihren Lieferketten festgelegte menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in einer angemessenen Weise zu beachten. Die Sorgfaltspflichten enthalten:

Lieferkettengesetz
Lieferkettengesetz
  1. Einrichtung eines Risikomanagements
  2. Festlegung einer betriebsinternen Zuständigkeit
  3. Durchführung regelmäßiger Risikoanalysen
  4. Verabschiedung einer Grundsatzerklärung
  5. Verankerung von Präventionsmaßnahmen im eigenen Geschäftsbereich
  6. Ergreifen von Abhilfemaßnahmen
  7. Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens
  8. Umsetzung der Sorgfaltspflichten in Bezug auf die Risiken bei unmittelbaren Zulieferern
  9. Dokumentation und Berichterstattung

Risikomanagement

Die Unternehmen werden gezwungen, ein angemessenes Risikomanagement einzuführen und eine fortlaufende Aktualisierung zu gewährleisten. Die Risikoanalysen richten sich nach dem Schadensausmaß und der Eintrittswahrscheinlichkeit des Risikos. Die daraus resultierenden Maßnahmen sind auf ihre Wirksamkeit regelmäßig zu überprüfen.

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Verstoß gegen das Lieferkettengesetz

Die Unternehmen werden durch die BaFa (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) auf die Einhaltung der Sorgfaltspflichten überwacht. Bei Zuwiderhandlungen drohen Zwangsgelder von bis zu 50.000 EUR. Firmen mit mehr als 400 Millionen Euro Umsatz müssen mit Strafen von bis zu 2% vom durchschnittlichen Jahresumsatz rechnen.

Compliance Anforderungen

Lieferkettengesetz Sorgfaltspflichtengesetz
Lieferkettengesetz Sorgfaltspflichtengesetz

Fokus des Sorgfaltspflichtengesetz

Abschnitt 2 §3 – Unternehmen sind verpflichtet, in ihren Lieferketten die in diesem Abschnitt festgelegten menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten in angemessener Weise zu beachten.

“siehe auch ISO 37301 Compliance Management”

Zusammenfassung

Die Lieferkette bildet bei einem Produkt den gesamten Produktlebenszyklus ab. D.h., von der Gewinnung der eingesetzen Rohstoffe über die Herstellung bis zur Auslieferung des Produktes an die Kunden. Alle eingesetzten Lieferanten achten dabei auf den Arbeits- und Umweltschutz und auf die Einhaltung der Menschenrechte.

Das Gesetz verpflichtet Unternehmen ab 3.000 Mitarbeiter und ab 2024 Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeiter das Lieferkettengesetz weltweit umzusetzen. D.h., die Umsetzung der Sorgfaltspflichten in Bezug auf Menschenrechte, Arbeitsschutz und Umweltschutz.

Unternehmen ab 3.000 MA sind verpflichtet ab 2023 und Unternehmen ab 1.000 MA sind ab 2024 verpflichtet, dass Lieferkettengesetz vollumfänglich umzusetzen. Ansonsten können Bußgelder in Höhe von 2% des durchschnittlichen Umsatzes fällig werden.

Vor allem große Unternehmen haben eine Corporate Social Resposibility im Internet auf ihrer Webseite veröffentlicht. Aber auch viele kleine mittelständische Unternehmen haben durch ein Gütesiegel einer akkreditierten Zertifizierungsstelle bestätigt, dass sie auf eine nachhaltige Produktion entlang der Lieferkette achten.

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Stefan Stroessenreuther

Stefan Stroessenreuther

Consulting Qualitätsmanagement ISO 9001 | IATF 16949 Personenzertifizierter IATF 16949 und VDA 6.3 Auditor | Dozent IMB Integrations Modell Bayreuth | Mitglied DGQ - Deutsche Gesellschaft für Qualität | Lead Auditor ISO 14001 u. ISO 45001

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