Lieferkettengesetz
Der Entwurf eines Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten nimmt langsam konkrete Züge an und soll bis 2023 in Kraft treten. Was bedeutet das Lieferkettengesetz für Unternehmen in Deutschland? Unternehmen müssen entlang der gesamten Lieferkette die Einhaltung von Menschenrechten sicherstellen. Was bedeutet das konkret für die Unternehmen:
- Verbot von Kinderarbeit unter dem zulässigen Mindestalter
- Verbod der schlimmsten Formen der Kinderarbeit
- Verbot von Zwangsarbeit
- Verbot der Sklaverei
- Einhaltung des Arbeitsschutzes
- Verbot der Missachtung von Koalitionsfreiheit
- Ungleichbehandlung
- Gerechte Entlohnung
- Verbot der Herbeiführung einer schädlichen Bodenveränderung, Gewässer- und Luftverunreinigung
- Verbot von widerrechtlicher Zwangsräumung / Entzugs von Land, von Wäldern und Gewässern
- Verbot / Beauftragung von Sicherheitskräften
Das Gesetz soll für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern gelten. Ab Anfang 2024 dann auch für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern. Durch das Gesetz sollen in der gesamten Lieferkette, die Einhaltung von ökologischen und sozialer Mindeststandards sichergestellt werden. Im §3 des Entwurfs zum Lieferkettengesetz müssen sich Unternehmen verpflichten, in ihren Lieferketten festgelegte menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in einer angemessenen Weise zu beachten. Die Sorgfaltspflichten enthalten:
- Einrichtung eines Risikomanagements
- Festlegung einer betriebsinternen Zuständigkeit
- Durchführung regelmäßiger Risikoanalysen
- Verabschiedung einer Grundsatzerklärung
- Verankerung von Präventionsmaßnahmen im eigenen Geschäftsbereich
- Ergreifen von Abhilfemaßnahmen
- Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens
- Umsetzung der Sorgfaltspflichten in Bezug auf die Risiken bei unmittelbaren Zulieferern
- Dokumentation und Berichterstattung
Risikomanagement
Die Unternehmen werden gezwungen, ein angemessenes Risikomanagement einzuführen und eine fortlaufende Aktualisierung zu gewährleisten. Die Risikoanalysen richten sich nach dem Schadensausmaß und der Eintrittswahrscheinlichkeit des Risikos. Die daraus resultierenden Maßnahmen sind auf ihre Wirksamkeit regelmäßig zu überprüfen.
Verstoß gegen das Lieferkettengesetz
Die Unternehmen werden durch die BaFa (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) auf die Einhaltung der Sorgfaltspflichten überwacht. Bei Zuwiderhandlungen drohen Zwangsgelder von bis zu 50.000 EUR. Firmen mit mehr als 400 Millionen Euro Umsatz müssen mit Strafen von bis zu 2% vom durchschnittlichen Jahresumsatz rechnen.
Compliance Anforderungen
Fokus des Sorgfaltspflichtengesetz
Abschnitt 2 §3 – Unternehmen sind verpflichtet, in ihren Lieferketten die in diesem Abschnitt festgelegten menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten in angemessener Weise zu beachten.
“siehe auch ISO 37301 Compliance Management”