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Was sind die 7 Grundprinzipien der Datenverarbeitung?

Was sind die sieben Grundprinzipien der Datenverarbeitung

Grundlagen der Datenverarbeitung nach Datenschutz Grundverordnung

Die Datenschutz Grundverordnung legt sieben Grundprinzipien für den Umgang mit personenbezogenen Daten fest. Sie bestimmen wie Daten erhoben genutzt gespeichert und gelöscht werden müssen damit die Verarbeitung rechtmässig nachvollziehbar und sicher erfolgt.

Für Unternehmen und Organisationen bilden diese Grundsätze das Fundament eines verantwortungsvollen Datenschutz Managements. Sie schaffen Klarheit für Führungskräfte Mitarbeitende und betroffene Personen und sind die Basis für Richtlinien Prozesse und technische Massnahmen.

Die sieben Grundprinzipien der Datenverarbeitung im Überblick

Rechtmässigkeit Treu und Glauben und Transparenz
Personenbezogene Daten dürfen nur verarbeitet werden wenn eine gültige Rechtsgrundlage vorliegt etwa Einwilligung Vertragserfüllung rechtliche Verpflichtung oder berechtigtes Interesse. Die betroffene Person muss klar verständlich und rechtzeitig darüber informiert werden welche Daten zu welchem Zweck verarbeitet werden und an wen sie weitergegeben werden.

Zweckbindung
Daten dürfen nur für vorher eindeutig festgelegte ausdrückliche und rechtmässige Zwecke erhoben werden. Eine spätere Nutzung ist nur zulässig wenn sie mit dem ursprünglichen Zweck vereinbar ist oder wenn eine neue tragfähige Rechtsgrundlage besteht. Will ein Unternehmen neue Zwecke einführen muss es prüfen informieren und gegebenenfalls Einwilligungen einholen.

Datenminimierung
Es dürfen nur solche Daten verarbeitet werden die für den jeweiligen Zweck wirklich erforderlich sind. Überflüssige Detailfragen umfangreiche Formulare oder Sammelaktionen ohne klaren Nutzen verstossen gegen diesen Grundsatz. Ziel ist ein schlanker zweckbezogener Datenbestand statt einer Sammlung von Reserven für spätere Ideen.

Richtigkeit
Personenbezogene Daten müssen sachlich richtig und auf dem aktuellen Stand sein. Falsche unvollständige oder veraltete Daten sind zu berichtigen oder zu löschen. Unternehmen müssen dafür sorgen dass betroffene Personen ihre Daten berichtigen lassen können und dass zentrale Datenbestände regelmässig geprüft und gepflegt werden.

Speicherbegrenzung
Daten dürfen nur so lange aufbewahrt werden wie sie für den ursprünglichen Zweck erforderlich sind. Unternehmen müssen Aufbewahrungsfristen definieren Löschkonzepte erstellen und regelmässig prüfen ob bestimmte Datenbestände noch gebraucht werden. Was nicht mehr benötigt wird ist zu löschen zu anonymisieren oder zu archivieren sofern dies rechtlich zulässig ist.

Integrität und Vertraulichkeit
Personenbezogene Daten müssen vor unbefugtem Zugriff vor Verlust vor Veränderung und vor unbeabsichtigter Offenlegung geschützt werden. Dazu gehören technische Massnahmen wie Verschlüsselung gesicherte Zugänge Rechte und Rollenkonzepte Datensicherung und Protokollierung sowie organisatorische Massnahmen wie Schulungen Richtlinien und klare Vorgaben für den Alltag.

Rechenschaftspflicht
Unternehmen müssen nicht nur alle Grundprinzipien einhalten sie müssen diese Einhaltung auch jederzeit nachweisen können. Dazu gehören ein aktuelles Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten dokumentierte Bewertungen von Risiken Datenschutz Folgenabschätzungen Richtlinien Schulungsnachweise und interne Audits. Rechenschaftspflicht bedeutet dass Datenschutz überprüfbar und steuerbar wird.

Warum die sieben Grundprinzipien mehr sind als Theorie

Die Grundprinzipien sind kein theoretischer Anhang zur Gesetzgebung sondern das Betriebssystem des Datenschutzes. Wenn Unternehmen diese Prinzipien in ihre Formulare Prozesse und Fachanwendungen übersetzen entstehen klare Abläufe weniger Konflikte mit Betroffenen und eine bessere Vorbereitung auf Prüfungen.

Wer die Grundprinzipien ernst nimmt erreicht neben Rechtskonformität ganz praktische Vorteile zum Beispiel kürzere Reaktionszeiten bei Anfragen weniger Nacharbeiten in Projekten klar geregelte Verantwortlichkeiten und mehr Vertrauen bei Kunden Mitarbeitenden und Partnern.

So setzen Unternehmen die Grundprinzipien pragmatisch um

Pflege eines aktuellen Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten mit klarer Beschreibung von Zweck Rechtsgrundlage Kategorien von Daten Empfängern Speicherfristen und technischen sowie organisatorischen Massnahmen.

Einführung von Regeln zu Aufbewahrung und Löschung die sich an gesetzlichen Fristen am tatsächlichen Bedarf der Fachbereiche und an den definierten Zwecken orientieren. Dazu gehören Löschpläne Überprüfungsfristen und klare Zuständigkeiten.

Dokumentation von Risiken und Datenschutz Folgenabschätzungen insbesondere bei sensiblen Daten umfangreichen Verarbeitungen oder neuen Technologien. Die Ergebnisse sollten Massnahmen ableiten und regelmässig überprüft werden.

Regelmässige Schulungen und Sensibilisierungen damit Mitarbeitende die Grundprinzipien kennen typische Fehler vermeiden und wissen wann sie den Datenschutzbeauftragten einbinden müssen.

Datenschutz Grundsätze und Informationssicherheit sinnvoll verbinden

Normen der Informationssicherheit liefern die technischen und organisatorischen Bausteine mit denen sich die Grundprinzipien der Datenschutz Grundverordnung konkret umsetzen lassen. Ein Informationssicherheits Managementsystem nach ISO 27001 und eine Erweiterung zum Datenschutz nach ISO 27701 schaffen eine stabile gemeinsame Arbeitsbasis.

In Branchen mit besonderen Anforderungen etwa in der Automobilindustrie können zusätzliche Modelle der Informationssicherheit zum Einsatz kommen. Ein integriertes Managementsystem vermeidet doppelte Dokumentation harmonisiert Prozesse und erleichtert kombinierte Audits.

Häufige Stolperfallen und wie man sie vermeidet

Einwilligungen ohne klare Zwecke ohne verständliche Informationen zur Verarbeitung oder ohne einfachen Widerruf führen zu rechtlichen Risiken und sind im Prüfungsfall schwer zu verteidigen.

Veraltete Datenschutzerklärungen und unvollständige Dokumentation von Einwilligungen Cookies und eingesetzten Diensten sind ein häufiger Mangel bei Kontrollen. Laufende Aktualisierung ist Pflicht nicht Kür.

Unklare Rollen und Verantwortlichkeiten zwischen Datenschutzbeauftragtem IT Leitung Fachbereichen und Geschäftsführung führen zu Verzögerungen und dazu dass Vorgaben zwar beschlossen aber nicht gelebt werden.

Fehlende Nachweise für die Rechenschaftspflicht zum Beispiel keine dokumentierten Audits keine Protokolle von Schulungen und keine nachvollziehbaren Entscheidungen erschweren jede Auseinandersetzung mit Aufsichtsbehörden.

Datenschutz Managementsystem mit vier zentralen Bausteinen

Leitlinien und Grundsätze des Datenschutzes mit einem klaren Bekenntnis der Geschäftsführung zu Zielen Verantwortlichkeiten und zur Einbindung in die Unternehmensstrategie.

Festlegung von Rollen und Zuständigkeiten etwa Datenschutzbeauftragter Prozesseigner IT Sicherheit und Fachbereiche mit klar geregelten Entscheidungs und Informationswegen.

Standardisierte Abläufe für Betroffenenrechte Löschung Datenübermittlungen Umgang mit Dienstleistern und Behandlung von Datenschutzvorfällen.

Laufendes Monitoring mit Kennzahlen internen Audits und Managementbewertungen damit der Datenschutz nicht stehen bleibt sondern kontinuierlich verbessert wird.

Datenschutz Trends bei künstlicher Intelligenz und Cloud Nutzung

Systeme mit künstlicher Intelligenz verlangen klare Vorgaben zur Transparenz der Verarbeitung zur Nachvollziehbarkeit von Entscheidungen und zur strengen Datenminimierung. Verantwortliche müssen erklären können welche Daten einfließen und wie sich Ergebnisse überprüfen lassen.

Cloud Lösungen erfordern besondere Sorgfalt bei internationalen Datentransfers. Dazu gehören Bewertungen der Rechtslage im Empfängerland geeignete Vertragsgrundlagen und technische Schutzmassnahmen damit die Grundprinzipien der Datenschutz Grundverordnung auch ausserhalb der eigenen Infrastruktur eingehalten werden.

Datenschutz als strategischer Vorteil

Wer die sieben Grundprinzipien konsequent umsetzt senkt das Risiko von Sanktionen und Reputationsschäden beschleunigt Vertriebsprozesse durch klare Nachweise zur Compliance reduziert operative Störungen und stärkt die eigene Marke.

Die Grundprinzipien sind der rote Faden für rechtssichere und effiziente Datenverarbeitung. Unternehmen die sie in Kultur Prozesse und Systeme integrieren gewinnen nicht nur Rechtssicherheit sondern auch ein Plus an Ordnung Transparenz und Vertrauen bei allen Beteiligten.

Qualifikation im Bereich Datenschutz und Informationssicherheit

Ausgebildeter Datenschutzbeauftragter

Fundierte Qualifikation im Datenschutz mit sicherem Verständnis der gesetzlichen Grundlagen und aller praktischen Pflichten im Unternehmen wie Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten Betroffenenrechte und Umgang mit Datenschutzvorfällen.

Betreuung von kleinen mittleren und grossen Unternehmen bei Einführung Pflege und Weiterentwicklung eines strukturierten Datenschutz Managements.

Foundation ISO 27001

Kenntnisse der internationalen Norm für Informationssicherheitsmanagement einschliesslich Aufbau Inhalte Schutzziele und Umsetzung von Massnahmen zur Sicherung von Informationen in Unternehmen.

Erfahrung in der Anwendung der Norm im praktischen Umfeld zum Beispiel bei Risikoanalysen Richtlinien Prozessen und Auditvorbereitung.

Datenschutzbeauftragter für Industrie und Automobilbranche

Spezifische Expertise im industriellen Umfeld sowie bei Automobilzulieferern mit umfangreichen Anforderungen an Datenschutz Vertraulichkeit und Prozesssicherheit.

Routine in der Abstimmung mit Kundenanforderungen der Hersteller sowie in der Integration von Datenschutz in bestehende Qualitäts und Sicherheitsprozesse.

Datenschutz in TISAX und ISO 27001 implementiert

Erfahrung in der Umsetzung von Datenschutzmassnahmen innerhalb von TISAX und ISO 27001 Systemen mit Fokus auf vertrauliche Entwicklungsdaten Kundeninformationen und interne Unternehmensdaten.

Kombination aus technischen organisatorischen und rechtlichen Vorgaben zur einheitlichen und auditfesten Umsetzung im Unternehmen.

Umsetzung in zahlreichen Projekten

Langjährige Erfahrung in der Implementierung von Datenschutz und Informationssicherheitsprozessen in mittelständischen Industrieunternehmen sowie in der Automobilzulieferbranche.

Begleitung vom ersten Audit über die Einführung neuer Prozesse bis hin zur Zertifizierung und laufenden Weiterentwicklung des Systems.

Security Officer Information seit 2018

Verantwortlich für Aufbau Pflege und Verbesserung von Informationssicherheitsstrukturen nach ISO 27001 sowie ergänzenden branchenspezifischen Anforderungen.

Langjährige Unterstützung als externer Datenschutzbeauftragter und Informationssicherheitsbeauftragter für Unternehmen aus Industrie und Automobilbranche mit fachlicher Verantwortung und kontinuierlicher Begleitung.

FAQ zu den sieben Grundprinzipien der Datenverarbeitung nach Datenschutz Grundverordnung

1

Was bedeutet Rechtmässigkeit Treu und Glauben und Transparenz

Personenbezogene Daten dürfen nur verarbeitet werden wenn eine gültige Rechtsgrundlage besteht zum Beispiel Einwilligung Vertragserfüllung rechtliche Verpflichtung oder berechtigtes Interesse. Jede Verarbeitung muss fair sein und die betroffene Person darf nicht unangemessen überrascht oder benachteiligt werden.

Transparenz bedeutet dass betroffene Personen klar und verständlich informiert werden welche Daten zu welchem Zweck verarbeitet werden wie lange sie gespeichert werden und an wen sie übermittelt werden.

2

Was bedeutet Zweckbindung in der Datenverarbeitung

Zweckbindung bedeutet dass personenbezogene Daten nur für eindeutig festgelegte ausdrücklich benannte und rechtmässige Zwecke erhoben und verarbeitet werden dürfen. Die betroffene Person muss wissen wofür ihre Daten genutzt werden.

Eine spätere Nutzung für andere Zwecke ist nur erlaubt wenn diese Zwecke mit dem ursprünglichen Zweck vereinbar sind oder wenn eine neue tragfähige Rechtsgrundlage geschaffen wird.

3

Was versteht man unter Datenminimierung

Datenminimierung bedeutet dass nur so viele personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet werden wie für den jeweiligen Zweck wirklich erforderlich sind. Pflichtfelder in Formularen und Datenerhebungen müssen sich am tatsächlichen Bedarf orientieren nicht an einem denkbaren späteren Nutzen.

Unternehmen sollen Datensammlungen ohne klaren Zweck vermeiden und stattdessen schlanke zweckbezogene Datenbestände aufbauen.

4

Warum ist die Richtigkeit von Daten ein eigenes Prinzip

Richtigkeit bedeutet dass personenbezogene Daten sachlich korrekt vollständig und auf dem aktuellen Stand sein müssen. Fehlerhafte oder veraltete Daten können zu falschen Entscheidungen und zu erheblichen Nachteilen für betroffene Personen führen.

Unternehmen müssen dafür sorgen dass Daten berichtigt oder gelöscht werden wenn sie nicht mehr stimmen und dass betroffene Personen ihre Rechte auf Berichtigung und Aktualisierung einfach wahrnehmen können.

5

Was bedeutet Speicherbegrenzung bei personenbezogenen Daten

Speicherbegrenzung bedeutet dass personenbezogene Daten nur so lange aufbewahrt werden dürfen wie sie für den Zweck der Verarbeitung nötig sind. Danach sind sie zu löschen zu anonymisieren oder rechtmässig zu archivieren.

Unternehmen müssen Aufbewahrungsfristen festlegen Löschkonzepte erstellen und regelmässig prüfen welche Datenbestände nicht mehr benötigt werden.

6

Was umfasst Integrität und Vertraulichkeit von Daten

Integrität und Vertraulichkeit bedeuten dass personenbezogene Daten vor unbefugtem Zugriff unerwünschter Veränderung vor Verlust und vor unbeabsichtigter Offenlegung geschützt werden müssen.

Dazu gehören technische Massnahmen wie Zugriffskontrolle Verschlüsselung Datensicherung und organisatorische Massnahmen wie Richtlinien Schulungen und klare Zuständigkeiten.

7

Was bedeutet Rechenschaftspflicht für Unternehmen

Rechenschaftspflicht bedeutet dass Unternehmen nicht nur alle Grundprinzipien einhalten müssen sondern auch jederzeit nachweisen können müssen dass dies geschieht. Datenschutz wird damit zu einer steuerbaren und prüfbaren Daueraufgabe.

Wichtige Bausteine sind ein aktuelles Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten dokumentierte Bewertungen von Risiken und Datenschutz Folgenabschätzungen Richtlinien Schulungen interne Audits und Managementbewertungen.

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Was sind personenbezogene Daten

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Datenschutz Handbuch nach Datenschutz Vorgaben

Aufbau Nutzen und Inhalte eines strukturierten Handbuchs als Grundlage für ein geordnetes Datenschutz System.

Schlagwörter:
Stefan Stroessenreuther

Stefan Stroessenreuther

Consulting Qualitätsmanagement ISO 9001 | Personenzertifizierter IATF 16949 und VDA 6.3 Auditor | Information Security Officer ISO/IEC 27001 | Dozent IMB Integrations Modell Bayreuth | Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Qualität | Lead Auditor ISO 14001 | Lead Auditor ISO 45001 | Lead Auditor ISO 9001

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