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Was sind die 7 Grundprinzipien der Datenverarbeitung?

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Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist ein umfassendes Regelwerk, das den Schutz personenbezogener Daten in der Europäischen Union (EU) regelt. Die DSGVO legt 7 Grundprinzipien für die Datenverarbeitung fest, die für Unternehmen und Organisationen, die in der EU tätig sind oder personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeiten, von entscheidender Bedeutung sind. Diese Grundprinzipien sind:

Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben, Transparenz (Artikel 5 Absatz 1a DSGVO)

Dieses Prinzip besagt, dass personenbezogene Daten auf rechtmäßige, faire und transparente Weise in Bezug auf die betroffene Person verarbeitet werden müssen. Die Verarbeitung muss auf einer der in Artikel 6 DSGVO genannten Rechtsgrundlagen beruhen, wie zum Beispiel der Einwilligung der betroffenen Person, der Erfüllung eines Vertrages oder der Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung. Transparenz bedeutet, dass die betroffene Person über die Verarbeitung ihrer Daten und ihre Rechte in Bezug auf diese Verarbeitung informiert wird.

Zweckbindung (Artikel 5 Absatz 1b DSGVO)

Personenbezogene Daten dürfen nur für festgelegte, eindeutige und rechtmäßige Zwecke erhoben und verarbeitet werden. Eine Verarbeitung für andere als die ursprünglichen Zwecke ist nur zulässig, wenn sie mit den ursprünglichen Zwecken vereinbar ist oder auf einer anderen Rechtsgrundlage beruht. Unternehmen und Organisationen müssen sicherstellen, dass sie den Zweck der Verarbeitung klar definieren und dokumentieren.

Datenminimierung (Artikel 5 Absatz 1c DSGVO)

Dieses Prinzip verlangt, dass die verarbeiteten personenbezogenen Daten angemessen, relevant und auf das für die Zwecke der Verarbeitung erforderliche Maß beschränkt sind. Unternehmen und Organisationen sollten nur diejenigen Daten erheben und verarbeiten, die für die Erfüllung des festgelegten Zwecks unbedingt erforderlich sind. Dies fördert den sparsamen Umgang mit personenbezogenen Daten und minimiert das Risiko von Datenschutzverletzungen.

Richtigkeit (Artikel 5 Absatz 1d DSGVO)

Personenbezogene Daten müssen sachlich richtig und, falls erforderlich, auf dem neuesten Stand gehalten werden. Unternehmen und Organisationen sind verpflichtet, alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um unrichtige oder veraltete Daten unverzüglich zu löschen oder zu berichtigen. Dies gewährleistet die Genauigkeit der Daten und schützt die Rechte der betroffenen Personen.

Speicherbegrenzung (Artikel 5 Absatz 1e DSGVO)

Personenbezogene Daten dürfen in einer Form gespeichert werden, die die Identifizierung der betroffenen Personen nur so lange ermöglicht, wie es für die Zwecke der Verarbeitung erforderlich ist. Unternehmen und Organisationen sollten angemessene Fristen für die Löschung oder Überprüfung von Daten festlegen und diese regelmäßig überwachen. Anonymisierung oder Pseudonymisierung können angewendet werden, um die Identifizierung der betroffenen Personen zu verhindern, sobald die Daten für die ursprünglichen Zwecke nicht mehr benötigt werden.

Integrität und Vertraulichkeit (Artikel 5 Absatz 1f DSGVO)

Dieses Prinzip verlangt, dass personenbezogene Daten auf eine Weise verarbeitet werden, die eine angemessene Sicherheit der Daten gewährleistet, einschließlich Schutz vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung, unbeabsichtigtem Verlust, Zerstörung oder Beschädigung. Unternehmen und Organisationen müssen geeignete technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen, um die Sicherheit der verarbeiteten Daten zu gewährleisten. Dazu gehören beispielsweise Verschlüsselung, Zugangskontrollen, Sicherheitsüberprüfungen und Schulungen für Mitarbeiter.

Rechenschaftspflicht (Artikel 5 Absatz 2 DSGVO)

Das Prinzip der Rechenschaftspflicht besagt, dass der für die Verarbeitung Verantwortliche (in der Regel das Unternehmen oder die Organisation) nachweisen muss, dass die oben genannten Prinzipien eingehalten werden. Dies bedeutet, dass Unternehmen und Organisationen nicht nur die Datenschutzgesetze und -vorschriften einhalten müssen, sondern auch in der Lage sein müssen, dies zu demonstrieren. Dazu gehört die Dokumentation von Verarbeitungstätigkeiten, die Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen, die Benennung eines Datenschutzbeauftragten (falls erforderlich) und die Implementierung von Datenschutz-Management-Systemen.

Die 7 Grundprinzipien der Datenverarbeitung nach der DSGVO bilden das Fundament für den Schutz personenbezogener Daten in der EU. Unternehmen und Organisationen, die personenbezogene Daten verarbeiten, müssen diese Prinzipien beachten, um sicherzustellen, dass sie die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen respektieren und die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Die Einhaltung dieser Prinzipien trägt dazu bei, das Risiko von Datenschutzverletzungen zu minimieren und das Vertrauen der Kunden, Mitarbeiter und Geschäftspartner in die datenschutzrechtlichen Praktiken des Unternehmens oder der Organisation zu stärken.

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Stefan Stroessenreuther

Stefan Stroessenreuther

Consulting Qualitätsmanagement ISO 9001 | IATF 16949 Personenzertifizierter IATF 16949 und VDA 6.3 Auditor | Dozent IMB Integrations Modell Bayreuth | Mitglied DGQ - Deutsche Gesellschaft für Qualität | Lead Auditor ISO 14001 u. ISO 45001

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