Sonderfreigabe des Kunden
Der Unterabschnitt 8.7.1.1 der IATF 16949 fordert eine Sonderfreigabe des Kunden, wenn das Produkt oder der Produktionsprozess vom freigegebenen Produkt bzw. Prozess abweicht. Dann muss die Organisation eine Kundenfreigabe einholen. Die Abweichung bezieht sich hier auf den freigegebenen Erstmusterprüfbericht (PPAP bzw. VDA 2). Sollte es im laufenden Produktionsbetrieb zu einer Abweichung gegenüber den EMPB geben, muss eine Freigabe des Kunden eingeholt werden in Form einer Abweichgenehmigung (AWE). Wie das in der Praxis umzusetzen ist, entzieht sich meiner Kenntnis. Da müssen die Kunden ihre Ressourcen ordentlich aufstocken. Volkswagen hat weltweit ca. 5.500 Lieferanten.
Das gleiche Prozedere muss bei reparierten oder nachgearbeiteten Produkten erfolgen. Die Sonderfreigabe des Kunden muss auch die Produkte beinhalten, die von einen Lieferanten bezogen werden. Die Abweichgenehmigung (AWE) bezieht sich auf ein Ablaufdatum oder auf eine begrenzte Stückzahl. Auf jedenfalls muss vor dem Auslaufen der AWE eine neue beantragt werden. Nach Auslaufen der AWE müssen die Produkte wieder die ursprüngliche bzw. aktualisierte Spezifikation entsprechen. Alle Lieferungen mit Sonderfreigabe des Kunden müssen eine korrekte Kennzeichnung an allen Ladungsträgern aufweisen. Dies gilt gleichermaßen für Produkte von externen Anbietern. Die Organisation muss Genehmigungsanfragen von Lieferanten zunächst selbst zustimmen, bevor diese dem Kunden vorgelegt werden.
Sanktionierte Interpretation
Die Sanktionierte Interpretation Nr. 9 – der Zusatz Nacharbeit und Reparatur (siehe Absatz 8.7.1.5) wurde gestrichen.