Produktsicherheit
Produktsicherheit bedeutet, dass in der Konstruktions- und Entwicklungsphase darauf geachtet werden muss, dass die Produkte keinen Schaden oder eine Gefährdung an den Endverbraucher zulassen, siehe Abschnitt 4.4.1.2 IATF 16949. Die Produkthaftung und das Produkthaftungsgesetz regeln die Rechtsbeziehung zwischen Hersteller und Endverbraucher (Kunde). Das Produkthaftungsgesetz stellt eine hohe Anforderung an die Produktsicherheit.
Folgen im Schadensfall
Entsteht durch fehlerhafte Produkte ein Schaden, muss die Organisation das Produkt zurücknehmen und für den entstandenen Schaden beim Endverbraucher aufkommen. Das gilt unabhängig von der Schuld des Herstellers. Fälle der Produkthaftung sind in den meisten Fällen mit sehr hohen Kosten verbunden. Bei Personenschäden haften Unternehmen in Deutschland mit maximal 85 Millionen EUR. Auch die Klärung des Sachverhalts (Anwalts-, Gerichts- und Sachverständigerkosten) kann hohe Kosten verursachen.
Prozess Produktsicherheit
Die IATF 16949 fordert hierzu einen dokumentierten Prozess für das Management von produktsicherheitsrelevanten Produkten und Produktionsprozessen. Dieser muss mindestens enthalten:
Nachweisdokumentation
Im Schadensfall müssen Unternehmen nachweisen, dass Sie gegenüber der Sorgfaltspflicht alles menschenmögliche getan haben um Schaden vom Endverbraucher abzuwenden. Deshalb ist es wichtig, eine lückenlose Nachweisdokumentation zu erstellen und aufzubewahren. Die Archiverungsdauer sollte > 15 Jahre nicht unterschreiten. Durch die Nachweise kann das Unternehmen nachweisen, dass es alle Gesetze und kundenspezifische Anforderungen eingehalten hat. Wenn es zu einen Personenschaden kommt, leidet nicht nur das Image des Unternehmens, sondern es kann das auch zu strafrechtlichen Konsequenzen führen.