Rollen, Verantwortlichkeiten und Befugnisse
Im Abschnitt 5.3 der ISO 9001 soll sichergestellt werden, dass die oberste Leitung alle relevanten Rollen, Verantwortlichkeiten und Befugnisse innerhalb der Organisation festlegt. Verantwortlichkeiten und Befugnisse können einer oder mehreren Personen zugeteilt werden. Diese Personen sollten die notwendige Kompetenz aufweisen und fähig sein, Entscheidungen zu treffen und in ihrem zugewiesenen Bereich und/oder Prozess, Änderungen herbeizuführen. Auch wenn Befugnisse delegiert werden, zum Beispiel die Umsetzung von arbeitsschutzrechtlichen Themen, muss nochmals angemerkt werden, dass die allgemeine Verantwortung und Zuständigkeit für das Qualitätsmanagementsystem in der oberste Leitung verbleibt.
Verantwortlichkeiten und Befugnisse können für folgende Zwecke zugewiesen bzw. delegiert werden:
Gerade in kleinen Betrieben mit einer begrenzten Anzahl an Mitarbeitern, kann es nur eine begrenzte Anzahl an Kompetenzen geben, die die notwendigen Aufgaben übernehmen. Auch existiert nicht immer eine Stellvertretung. Die oberste Leitung sollte festlegen, wie die relevanten Rollen, Verantwortlichkeiten und Befugnisse in der Organisation kommuniziert werden. Das kann zum Beispiel über Stellenbeschreibungen, Arbeitsanweisungen, Rollenbeschreibungen, Organigramm geschehen.
Exkurs IATF 16949
In der IATF 16949 muss sichergestellt werden, dass Kundenanforderungen erfüllt werden. Deshalb hat die oberste Leitung Beauftragungen für: Auswahl besonderer Merkmalen, Festlegung von Qualitätszielen und entsprechender Schulung, die Festlegung von Korrektur- und Vorbeugemaßnahmen, die Produktentwicklung, Kapazitätsanalysen, logistische Informationen, Lieferantenbewertung der Kunden (Scorecards) und den Zugriff auf Kundenportale schriftlich zu beauftragen.